KV hat Aufenhaltsbestimungsrecht beantragt


  • Ich mach mir schon Gedanken, weil ich nicht weiß, nach welchen Kriterien das Gericht entscheidet. Meinen Sohn schätz


    Auf jeden Fall wirst du durch eine Fachkraft vertreten.
    Aber ich denke die achten auch darauf wie das Kind integriert ist.
    Im Umfeld , in Kita etc.
    Lass warten was der Anwalt sagt aber vielleicht würde ich mir schon überlegen wer gute Zeugnisse ausstellt.
    Kita/Schule macht er sich gut oder hat er Auffälligkeiten ?
    Lebte er schon immer bei dir ?
    Hat er soziale Kontakte /Freunde ?
    Habt ihr seit Jahren den gleichen Kinderarzt ? Ist dieser zufrieden mit der Entwicklung des Kindes ?
    Hast du Unterlagen über KV Erkrankung ? weißt du welche Psychologin er hat ?
    etc.
    Ohne jetzt was zu unternehmen normal so als Gedankengang.
    Aber erst abwarten was der Anwalt sagt

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • wenn dein sohn das möchte und du es so einschätzt, das lass deinen sohn in gottes namen zu seinem vater gehen. warum willst du dir deswegen noch teure gerichtsverfahren an den hals hängen, wenn du eh weißt wie das verfahren ausgehen wird. einige dich mit kv auf eine probezeit 4-6 wochen oder zwei monate oder bis zu den sommerferien oder bis ostern. dann wird sohn sehen ob er das möchte oder nicht.

  • Mit den KV kann man nicht über das Thema reden und allein mach ich seinen Anwalt keinen Vorschlag mehr.


    Ich hole mir selber jetzt Rechtsbeistand zur Unterstützung um zu besprechen, wie man am besten jetzt


    vorgeht.


  • In der Schule ist alles io. Er lebt schon immer bei mir. Ja, er hat Freunde. Unterlagen über seine Krankheit habe ich nicht, aber ich weiß, bei welcher Pychologin er ist.


    Einen festen Kinderarzt haben wir auch.

  • warum sollte man auch konstruktiv dem kv die hand geben und sein kind ziehen lassen, wenn es das will. stattdessen kann man viel lieber krieg spielen gehen vor gericht und säbel rasseln.


    Weil man als Eltern die Verantwortung für die gesunde Entwicklung seiner Kinder trägt, das heisst auch den Kindern unter Umständen gegen deren Willen ein gesünderes Wohnumfeld vorzuschreiben, als bei einem kranken Vater. Wer hier recht hat oder vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, können wir nicht einschätzen, aber wenn das vom Kind gewählte ganz offensichtlich nicht das beste für selbiges ist, ist es sogar die Pflicht des jeweiligen Elternteils die "Säbel rasseln zu lassen".

  • ein vater der alle drei monate zum psychologen geht, unterstellt man schwere psychische erkrankungen? das ist aber eine gewagte these. warum gibt man zu so einem menschen die kinder dann zum umgang? ob zwei tage oder 2 jahre macht doch dann keinen unterschied. was ist mit den müttern die schwere depressionen haben oder borderline etc. denen nimmt man dann also zukünftig die kinder ab, da sie garnicht in der lage sind eine gesunde umgebung zu schaffen für das kind.

  • Hallo Nane12.....


    was ist mit den müttern die schwere depressionen haben oder borderline etc. denen nimmt man dann also zukünftig die kinder ab, da sie garnicht in der lage sind eine gesunde umgebung zu schaffen für das kind.


    Naja, du selbst schreibst zu einem 15 Monate altem Kind, dass der Vater (der meint, dass die KM psychische Probleme hat) das Kind zu sich nehmen soll, da das Kind es bei ihm besser hat. :rolleyes2:


    und sein kind ziehen lassen, wenn es das will.


    Mhh, bei einer KM, die einige hundert Kilometer weg vom KV ziehen wollte zu ihren Eltern und deren Kind auch dorthin ziehen wollte, vertratest du vehement die Meinung, dass ein Kind unmöglich in der Lage sei, einzuschätzen, was ein Wegzug bedeutet.
    :rolleyes2:


    Wie auch immer: Der TS ging es ja auch aktuell nicht um die Frage, wo das Kind leben soll- sie hält- wie die meisten Menschen- u.a. auch die Geschwisterbeziehung für wichtig, sondern darum rechtlichen Rat zu bekommen.
    :rolleyes2:

  • Wenn Du Post vom Anwalt bekommen hast, hat er wahrscheinlich noch keinen Antrag bei Gericht gestellt.
    Die Frist ich sicherlich nicht angemessen um auf das Schreiben richtig zu reagieren.


    Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
    Entweder Anwalt einschalten und darauf antworten lassen,


    oder selbst antworten mit der Gefahr, dass durch das Schreiben für ein mögliches weiteres Verfahren bei nicht vorhandener Einigung durch so ein Schreiben die eigene Position verschlechtert wird. Einfach aus Unkenntnis, was du schreiben sollst.


    Besser ist also einen eigenen Anwalt darauf anzusetzen.


    Im Übrigen stehe ich voll hinter der Antwort von ledameblanche.!!!!


    Wenn die Kinder immer von dir betreut worden sind der Vater nachweislich psychische Probleme hat, dann IST es besser, die Kinder sind bei Dir, vorrausgesetzt du hast keine oder kleinere psychische Probleme. (Wer hat die nicht)


    Das Gericht entscheidet zu Gunsten des Kindeswohles.
    Wenn die Kinder aber von dir betreut waren und keinerlei Auffälligkeiten vorhanden sind, du auch die notwendige Zeit hast und aufbringst, dann gibt es aus meiner Sicht keinen Grund das das Gericht eine anderslautende Entscheidung trifft.
    Die Kinder dürfen sicherlich mitentscheiden ab einem gewissen Alter. Ab 16 alleine, das weiß ich, was vorher ist ---> bitte Anwalt fragen


    Viel Erfolg


    Viel Erfolg

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !


  • Ja, mir ist die Geschwisterbeziehung wichtig und daß ich rechtlichen Rat einhole. Und wenn sich herrausstellt, daß der Junge zum Vater ziehen möchte, dann stehe ich dem nicht im Weg.


    Nur der KV entscheidet das nicht allein mit seinen Anwalt, so läuft das nicht.

  • der vater kann es beantragen, das kind wird dazu befragt - du sagtest er ist 11. wenn er es möchte, dann wird nach wunsch des kindes entschieden, so der vater nicht versifft oder schwer kindesmisshandelnd ist. drum war ja die frage, ob man nicht erstmal mit dem betreffenden kind darüber spricht, bevor man sich über teure anwälte miteinander bewirft.

  • wenn er es möchte, dann wird nach wunsch des kindes entschieden, so der vater nicht versifft oder schwer kindesmisshandelnd ist.


    Hallo nana123454,


    diese Prognose ist falsch.
    Würden Kinder entscheiden, wo sie wohnen wollen, bräuchte man kein Familiengericht mehr.


    Können sich die Eltern des Kindes nicht einigen, wird das Gericht entscheiden müssen. Das Gericht entscheidet zum Wohle des Kindes - nicht nach dem Willen einiger Beteiligter. Hierbei spielen dann Faktoren wie Kontinuität, Stabilität, Geschwisterbindung, Erziehungseignung, Bindungstoleranz und Wille des Kindes eine Rolle.


    Mir ist von einem Fall bekannt, in dem die Mutter seit Jahren immer wieder das ABR beantragt. Das Kind ist nun 15 Jahre alt und versucht sogar mit Schulverweigerung und stark ungebührlichem Verhalten den Umzug zur Mutter zu erzwingen.
    Gleichwohl gibt es da keine derartige Entscheidung, die Anträge haben keinen Erfolg, das Kind verbleibt beim Vater.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die von dem Wunsch "ich will die Kinder teilen" sogar nichts hält. Außer "ich will" hat der Vater offenbar keine Argumente, warum ein Umzug zu ihm von großem Vorteil für das eine gewünschte Kind sein sollte.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Habe jetzt eine Rechtsanwältin, die mich unterstützt. Und Termin für Elternberatung gibts auch. Mal schauen, wie er darauf reagiert.

  • @frauraussteiger. natürlich gibt es ein gerichtsverfahren, wenn vater das abr beantragt. kind wird allerdings auch dazu gefragt. es werden noch viel jüngere kinder in solchen situationen befragt. wenn es wille des kindes ist bei kv zu wohnen, ist er mit 11 jahren alt genug dies kund zu tun und dann wird ein richter dies auch so beschließen. es sei denn kv ist nicht in der lage kinder zu erziehen oder gewalttätig oder messie zum quadrat. dabei ist die geschwisterbeziehung dann wohl einerlei. es sei denn schwesterchen will auch zu kv.


    @ts: hast du denn schon mal mit dem vater des kindes und dem kind selbst gemeinsam über das ganze gesprochen?

  • @frauraussteiger. natürlich gibt es ein gerichtsverfahren, wenn vater das abr beantragt. kind wird allerdings auch dazu gefragt. es werden noch viel jüngere kinder in solchen situationen befragt. wenn es wille des kindes ist bei kv zu wohnen, ist er mit 11 jahren alt genug dies kund zu tun und dann wird ein richter dies auch so beschließen. es sei denn kv ist nicht in der lage kinder zu erziehen oder gewalttätig oder messie zum quadrat. dabei ist die geschwisterbeziehung dann wohl einerlei. es sei denn schwesterchen will auch zu kv.


    @ts: hast du denn schon mal mit dem vater des kindes und dem kind selbst gemeinsam über das ganze gesprochen?


    Nein, mit dem Kind habe ich bisher nicht gesprochen. Und mit dem KV unterhalte ich mich nicht über dieses Thema. Mit dem KV unterhalte ich mich nur über Umgangsrecht.

  • ein vater der alle drei monate zum psychologen geht, unterstellt man schwere psychische erkrankungen? das ist aber eine gewagte these. warum gibt man zu so einem menschen die kinder dann zum umgang? ob zwei tage oder 2 jahre macht doch dann keinen unterschied. was ist mit den müttern die schwere depressionen haben oder borderline etc. denen nimmt man dann also zukünftig die kinder ab, da sie garnicht in der lage sind eine gesunde umgebung zu schaffen für das kind.

    ot


    Ich wage zu behaupten dass auch einer Mutter, die das Kindswohl durch ihre schwere psychische Erkrankung gefärdet, das Kind entzogen wird bzw im Idealfall beim gesunden Vater untergebracht wird.

  • OT


    Och, es gab schon Urteile, dernach es der psychisch schwerkranken Mutter nicht zuzumuten ist, auch noch das Kind zum Vater gehen zu lassen, so dass das Kind doch bitte bei der Mutter verbleiben solle, damit es der nicht noch schlechter gehe.


    Wer Kindeswohl sagt, der lügt... oder wie war das noch gleich.