Gerichtsverhandlung wegen Kindesunterhalt und Betreuungskosten; Satz mit X? :-(

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe demnächst meine erste Gerichtsverhandlung überhaupt und bin dementsprechend jetzt schon total kirre. Was werde ich gefragt, womit muss ich rechnen und vor allem, war alles umsonst?


    Ich habe jetzt fast 6 Jahre totales Chaos hinter mir und möchte endlich einen Schlussstrich ziehen.
    Um es kurz zu machen, ich habe eine Tochter die momentan noch im Kindergarten ist. Ich selbst arbeite im Schichtdienst. Der KV ist mittlerweile verheiratet und hat, kurz nachdem unsere Tochter auf die Welt kam noch ein weiteres Kind bekommen, von oben genannter Frau. Wir hatten, da er auch im Schichtdienst arbeitete die Absprache, Termine zu vereinbaren, an denen er frei hatte und ich arbeiten musste. Einmal im Monat war sie ca 1,5 - 2 Tage bei ihm. Hat eigentlcih funktioniert. Nachdem er aus dem Schichtdienst raus ist, hatte er nur noch an den WE frei. Dadurch blieb mir nichts anderes übrig als seine mir vorgegebenen Termine an denen er sie nehmen wollte in meinem Dienstplan wenn überhaupt noch möglich zu berücksichtigen. Leider klappte das vorne und hinten nicht. Er gab mir 2 Termine vor, wovon definitiv nur einer stattfinden sollte. Dieser war grundsätzlcih der der mir arbeitstechnisch garnichts gebracht hat, abgesehen davon fiel der dann meist auch kurzfristig aus. Das ging ein paar Monate so. Zwischenzeitlich hatte ich eine Tagesmutter bekommen, die ich brauche damit ich im Schichtdienst überhaupt tätig sein kann, unser KiGa macht ja nicht schon um 5.30 auf :-). Auf die Nachfrage ob er sich an den Kosten beteiligen möchte bejate er dies und bat mich zu erroiren wer wieviel Anteil zahlen müsse. Nachdem mir pro familia und das JA nicht weiterhelfen konnten und mich beide zum RA verwiesen, lies ich den KV anschreiben, er solle seine Einkünfte offenlegen, da er ja nun auch mehr verdiente. Mal abgesehen davon dass er Fristen hinauszögerte kam ein Wisch vom AG der alles und nichts besagte. Allerdings war schon heruaszulesen dass meine Tochter ein Recht auf die nächste Unterhaltsstufe hätte.
    Naja nachdem er damit konfrontiert wurde brach er den Kontakt ganz ab, kein Anruf zum Geburtstag, kein Umgang kein garnix. Bin dann zum JA damit die ihn mal anschreiben. Raus kam dann ( Juni/Juli ) er könne sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen, da er sich in einer Trennungssituation befindet. Puh. Hat er natürlcih nicht für nötig gehalten mir was davon zu sagen, in einem späteren Telefonat sprach er davon, dass es im Jan schon absehbar gewesen wäre, und ich wäre ja schuld wegen meinen finanziellen Forderungen^^. ( Außer Unterhalt für die Tochter habe ich noch nie etwas bekommen, auch kein Betreuungsunterhalt ). Naja im September ist er dann wohl ausgezogen. Das das andere Kind auch Unterhaltsberechtigt ist, ist mir auch klar, seine Nochfrau geht arbeiten, ich weiß nicht ob sie Ehegattenunterhalt o.Ä. bekommt. Sie wohnt im Haus , dass sie vor ein paar Jahren gebaut haben. In wie weit er da ausbezahlt wird o.Ä. weiß ich nicht.
    Nachdem jetzt alles so schön rausgezögert wurde und ich unter anderem nachweisen musste dass ich wirklich im Schichtdienst arbeite ( lachhaft ) bekam ich nun im Januar einen Brief mit Anhang von seiner RA. Er habe eine neue Partnerin , diesebekommt im Juni ein Kind von ihm. und sie selbst ist auch unterhaltsberechtigt.


    Ehrlich , ich bin fassungslos wie man nur so unverantwortlich sein kann. Und wie ich ihn kenne war die letzte Aktion eine reine Trotzhandlung um mir und seiner noch Frau eins auszuwischen.
    Tja welche Chancen hab ich denn noch bei Gericht? Wenn ich das vorher alles gewusst hätte, hätte ich das doch alles bleiben lassen können oder? Ist es wirklcih so einfach für den KV sich so aus der Affaire zu ziehen?


    Ich bin fix und fertig und froh wenn alles vorbei ist, nagt schon so lange an den Nerven. Irgendwie bin ich ja auch froh den Schritt getan zu haben, auch wenn alles anders ausgehen wird, aber so hab ich mal die Gewissheit, dass von rechtlicher Seite alles geklärt ist.

  • Ganz ruhig erstmal haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt dieser wird aufgeteilt unter den Kindern, das ältere Kind bekommt aber mehr weil es eben eine andere Unterhalsstufe hat.
    So ist es bei uns auch.


    Halbbruder bekommt mehr in der Berechnung.


    Atme tief durch und lass einfach alles auf dich zukommen, dein Anwalt wird schon wissen was zu tun ist und dich begleiten.

  • Ich dachte das erste und das zweite Kind bekommen gleichviel Unterhalt? Den alten Unterhalt hatte der KV mit einem Mitarbeiter des JA seines Wohnortes festgestellt, waren 257,- auf die das ander Kind auch Anspruch hätte. In der Urkunde wurde allerdings nur der Mindestunterhalt festgesetzt. Über die Differenz sollen wir uns so einig werden.

  • Soviel wirst du nicht gefragt werden. Wenn, dann wegen dem BU wie dein Einkommen ist.


    Zuerst haben aber die Kinder Anspruch auf Unterhalt. Es wird sein Einkommen genommen, das Netto wird bereinigt. Vom bereinigten netto wird dann der Unterhalt berechnet.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er also 3 Kindern Unterhalt bezahlen.


    Ich weiß zwar jetzt nicht, wie hoch sein Einkommen ist, aber bei einem normalen Einkommen wird der KU schon so hoch sein, daß BU flachfallen wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller