Elterngeld und Teilzeit um aus ALG 2 rauszukommen

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage: Ich beziehe Elterngeld, UHV, Wohngeld und das Sozialgeld bzw. ALG 2 ergänzend.


    Ich möchte gerne in TZ bis zu 20 h Woche arbeiten, wie wirkt sich das aus?
    Ist es nicht besser 450 € zu verdienen?


    Für mich ist wichtig meinen alten Arbeitgeber aufzugeben, jetzt versuche ich nach 8 Monate Elternzeit beruflich Fuss zu fassen bevor im Mai 2015 die Elternzeitraum ( zwei Jahre rum ist)beendet ist.


    Ich bekomme jedesmal stress wenn ich ein Schreiben vom JC bekomme. ich weiss das ich nicht mehr in die Pflege kann wegen den 3 Schichtsystem.


    ""Was ist besser""?


    20 h / Woche? fällt das Elterngeld weg?
    450€ ? komme ich von Sozialgeld weg?


    Grüße


    :thanks: für eure Antwort

  • Ich möchte gerne in TZ bis zu 20 h Woche arbeiten, wie wirkt sich das aus?
    Ist es nicht besser 450 € zu verdienen?


    Was meinst Du mit "besser"?
    finanziell aktuell gesehen ist es vermutlich eine Nullnummer...
    aber- Dir könnten Massnahmen vom Arbeitsamt "verordnet" werden, wenn Du nicht Tz gehst-
    ausserdem zahlst Du nicht in die Rente ein, und bist später entsprechend länger "draussen"


    ich weiss das ich nicht mehr in die Pflege kann wegen den 3 Schichtsystem


    gerade in der Pflege gibt es viele viele Jobs, die nicht im Schichtsystem sind... hier würde ich mich mal erkundigen (evtl. Fortbildungen in der Demenzpflege? o.ä.)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Angerechnet werden beide Beschäftigungsarten auf beide Lohnersatzleistungen.


    Ich würde immer eine echte Teilzeit-Tätigkeit einem Minijob vorziehen.


    Gerade wenn die Tätigkeit dauerhaft den alten Job ersetzen soll.


    Beim ALG II gibt es Freibeträge und beim EG wird nur soviel angerechnet,
    wie du verdienst ....


    am Ende kommt immer mehr oder minder das gleiche raus, nur aus
    unterschiedlichen Töpfen.


    In der Elternzeit darfst du bis 30 Std. arbeiten
    - du brauchst das OK des Elternzeit-Arbeitgebers (ist aber eigentlich kein Thema)
    - du mußt die Tätigkeit vor Aufnahme an die Elterngeldkasse und das Jobcenter melden