Gemeinsames Haus steuerlich trennen?

  • Hallo


    Vielleicht kennt sich jemand aus, wie es beim Finanzamt nach der Scheidung mit einem gemeinsamen Haus aussieht? In nächster Zeit werden ja die Aufforderungen für die Steuerzahlung kommen. Wenn ich nun beim Finanzamt meine Scheidung mitteile um die Steuerklasse zu wechseln, trennen die dann automatisch, oder schreiben die weiterhin die Eheleute X an?


    Gruß

  • :lgh


    *hmpf* Gut, eine Adresse vom Ex gibt es für die Stadt nicht, da er ja hier nie gemeldet war. Ic hkönnte denen die mir bekannte Adresse geben - im Ausland. *hmpf* Klingt gerade nach einem interessanten Gespräch beim Finanzamt.


    Gruß

  • Die Post vom Finanzamt wird weiterhin an die Bekannte Adresse gehen, soweit ihr nicht beide umgezogen seid.


    Aber um das ganze korrekt zu beantworten: Die gemeinsame Steuer für das Haus (Ihr seid beide Eigentümer, gehe ich mal von aus) wird nicht aufgeteilt. Ihr haftet als Eigentümer (Rechtlich gesehen wird das behandelt wie eine GbR) gesamtschuldnerisch. Das heißt, das Finanzamt schreibt eine "Rechnung" (also den Steuerbescheid) und verschickt die an einen von euch. Die ist dann im Gesamten zu bezahlen. Wie ihr das dann unter euch regelt ist denen egal. Hauptsache die bekommen ihr Geld.


    Wenn nicht bezahlt wird (z.B. du bezahlst nur deine Hälfte), dann können die die andere Hälfte auch von dir verlangen und "eintreiben".

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller