Nachzahlungen

  • Alle Einkünfte bessern deine finanzielle Situation.


    Grundsätzlich gehen ALG 2 Leistungen vom "Ist-Zustand" aus. Im Monat der Nachzahlung ist deine Bedürftigkeit also geringer.



    Volker

  • Sollte sich hinter u.ä eine Stromnachzahlung verbergen, die Summe darfst Du behalten.


    Mit dem Wohngeld, warst Du zu dem Zeitpunkt im Leistungsbezug ?


    Wenn ja dann steht das Geld dem JC zu.


    Liebe Grüße


    Ute

  • r

    Muss man nicht auch angeben wenn man Geld vom Strom wieder bekommt?


    Informieren würde ich das JC darüber schon.Jedoch da Stromzahlungen aus der Regelleistung bestritten werden , stehen die Nachzahlngen dem ALG 2 Empfänger zu.


    Heizkosten sind demgegenüber Teil der Kosten für Unterkunft und da stehen die Nachzahlungen dem JC zu.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Heizkosten sind demgegenüber Teil der Kosten für Unterkunft und da stehen die Nachzahlungen dem JC zu.


    Wie sieht es denn aus, wenn ich von mir aus selber etwas mehr Miete zahle (also mehr als nötig - um evtl. Nachzahlungen zu vermeiden)?
    Wenn ich dann etwas zurückbezahlt komme (etwas weniger als ich mehr gezahlt habe), kann man das behalten?


    VG




    Edit: Zur Info, ich arbeite Teilzeit (25h/Woche), bekomme volle Miete vom JC bezahlt und zahle einen kleinen Beitrag zusätzlich zur Miete selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • volle Miete vom JC bezahlt


    Da gibst du dir schon die Antwort selbst,da JC die Miete/Heizkosten leistet ist es deren Geld
    Den Gedanken mehr zu zahlen um evtl Nachzahlungen zu vermeiden,darfst du dir schenken bei Miete und Heizkosten,bei Strom widerum ist es egal

  • Wenn abzusehen ist, dass du weiterhin ALG2 beziehst, würde ich die Miete normal überweisen und nicht mit Überschuss. Eine Nachzahlung für die Betriebskosten übernimmt das Jobcenter meiner Erfahrung nach immer (wenn nicht unerklärlich hoch), eine Rückzahlung streicht es ein. Egal ob du mehr Miete gezahlt hast als du gemusst hättest, das interessiert die nicht.
    Spare den Betrag, den du mehr an Miete gezahlt hast, lieber irgendwo extra, dann bist du in Fällen einer Nachzahlung auf der sicheren Seite, falls du dann kein ALG2 mehr bekommen solltest.


    Bei Nachzahlungen bei Wohngeld, Uhv, Erziehungsgeld kommt es darauf an. Bei uns rechnet das Jobcenter den Betrag vom Wohngeld etc ab Antragstellung an, egal ob es schon ausgezahlt wurde oder nicht. In dem Fall kann man die Nachzahlung dann behalten, da zählt das Zuflussprinzip dann nicht. Wenn das Jobcenter den Betrag von Wohngeld etc aber erstmal übernommen hat, zählt das Zuflussprinzip wieder und es erfolgt eine Rückforderung.