Hallo sonny-boy,
vielleicht macht es ja nachdenklich, dass sich die Abweisung der Klage am Bundesverfassungsgericht an den Urteilen eben dieses Menschengerichtshofs orientiert?
Mich macht es eher nachdenklich, daß selbst der Menschengerichtshof hier so urteilt. Schade, daß der Urteilstext noch nicht online steht.
Vom Verfassungsgericht haben Väter ohnehin fast nichts zu erwarten. Erst als der Menschengerichtshof beim Sorgerecht Deutschland mehrfach verurteilte, schwenkte das Verfassungsgericht um, und revidierte eiligst seine jahrzehntelange Meinung um nicht als Menschenrechtsverletzer dazustehen. Wie peinlich ist das bitte, wenn das höchste deutsche Gericht ständig Klagen von Vätern abwies, bis es vom Menschengerichtshof den Marsch geblasen bekam?
Ich würde mir wünschen, daß mal der Gesetzgeber aktiv werden würde, und nicht den schwarzen Peter an die Judikative weiterreicht, so wie bislang immer geschehen, zumal das Familienrecht mal dringend durchgelüftet und modernisiert werden müßte.