Verfassungsgericht: Biologische Väter haben kein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft


  • Hallo sonny-boy,


    vielleicht macht es ja nachdenklich, dass sich die Abweisung der Klage am Bundesverfassungsgericht an den Urteilen eben dieses Menschengerichtshofs orientiert?


    Mich macht es eher nachdenklich, daß selbst der Menschengerichtshof hier so urteilt. Schade, daß der Urteilstext noch nicht online steht.


    Vom Verfassungsgericht haben Väter ohnehin fast nichts zu erwarten. Erst als der Menschengerichtshof beim Sorgerecht Deutschland mehrfach verurteilte, schwenkte das Verfassungsgericht um, und revidierte eiligst seine jahrzehntelange Meinung um nicht als Menschenrechtsverletzer dazustehen. Wie peinlich ist das bitte, wenn das höchste deutsche Gericht ständig Klagen von Vätern abwies, bis es vom Menschengerichtshof den Marsch geblasen bekam?


    Ich würde mir wünschen, daß mal der Gesetzgeber aktiv werden würde, und nicht den schwarzen Peter an die Judikative weiterreicht, so wie bislang immer geschehen, zumal das Familienrecht mal dringend durchgelüftet und modernisiert werden müßte.

  • Sooo, mal etwas Licht in die Dunkelheit bringen.
    Der Menschengerichtshof war hier gar nicht involviert. Das Verfassungsgericht bezog sich nur auf dessen frühere Entscheidungen.


    Im vorliegenden Fall gab der Vater an, vor und nach der Geburt eine sozial-familäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben. Trotzdem hat das Verfassungsgericht ihn von der Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen. Offenbar interessieren das Verfassungsgericht deutsche Gesetze nicht, denn der §1600 BGB (2) (Anfechtungsrecht) wurde einfach ignoriert. Diesen Paragraphen kann man dann getrost abschaffen, denn wenn nicht einmal ein aktiver biologischer Vater anfechtungsberechtigt sein soll, wer denn dann? Damit wäre der Weg frei Vätern ihre Kinder einfach "wegzuadoptieren".


    Glücklicherweise gibt es ja noch den Menschengerichtshof, und ich gehe mal stark davon aus, daß dieser Weg beschritten wird. Der Anwalt, der hier (nicht zum ersten mal übrigens) vor dem Verfassungsgericht abgeblitzt ist, ist derselbe, der dann mehrfach vor dem Menschengerichtshof gewonnen hat, und auch dafür verantwortlich ist, daß unverheiratete Väter jetzt das Sorgerecht bekommen können.


    Laut MRK (Art. 8 ) hat jeder Elternteil ein Recht auf ein Familienleben, und ich bezweifle doch stark, daß sich der Menschengerichtshof damit zufriedengeben wird, daß dem biologischen Vater hier lediglich ein Umgangsrecht zugebilligt wurde, und er ansonsten nichts zu entscheiden haben soll, was sein Kind betrifft.
    Das für das Verfassungsgericht ein väterliches Familienleben gegeben ist, wenn Papa von allen Entscheidungen die das Kind betreffen ausgeschlossen wird, sagt einiges über den Zustand dieses Gerichts aus.


    http://www.bverfg.de/entscheid…k20131204_1bvr115410.html

  • Guten Morgen sonny-boy,


    leider ist nur wenig mehr Licht im Dunkeln/in der Diskussion als vorher:



    vielleicht macht es ja nachdenklich, dass sich die Abweisung der Klage am Bundesverfassungsgericht an den Urteilen eben dieses Menschengerichtshofs orientiert?


    Wer behauptet, der EGMR sei involviert gewesen?


    Ich gehe davon aus, das sind dort Profis beim Verfassungsgericht, sicher kennen sie die von Dir herangeführten Gesetze.

    Dass jedes Elternteil ein Recht auf Familienleben hat, ist nicht bestritten in dieser Klageabweisung.
    Es geht lediglich darum, welcher Vater der rechtliche sein wird. Derjenige, der (mutmaßlich) erzeugt hat oder derjenige, der das Kind angenommen ist und sozialer Vater ist?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich gehe davon aus, das sind dort Profis beim Verfassungsgericht, sicher kennen sie die von Dir herangeführten Gesetze.



    Davon gehe ich auch aus. Nur, warum ignorieren sie das Gesetz denn dann?



    Dass jedes Elternteil ein Recht auf Familienleben hat, ist nicht bestritten in dieser Klageabweisung.
    Es geht lediglich darum, welcher Vater der rechtliche sein wird. Derjenige, der (mutmaßlich) erzeugt hat oder derjenige, der das Kind angenommen ist und sozialer Vater ist?


    Das wird dann vermutlich der Menschengerichtshof entscheiden.

  • Hallo sonny-boy,


    Zitat

    Das wird dann vermutlich der Menschengerichtshof entscheiden.


    Ich nehme auch an, dass wieder ein Vater beim EGMR klagen muss! Hoffen wir nur, falls der leibliche Vater Recht bekommt, Deutschland nicht wieder ein paar Jahre braucht, und die Gesetzeslage zu ändern!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971