Inhalt Sorgerecht

  • Was beinhaltet der Begriff Sorgerecht alles?


    Kurze Erläuterung:


    Außergerichtliche Einigung bei Scheidung, dass es beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt.
    Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht für die Gesundheitsfürsorge und der schulischen Angelegenheiten auf die Mutter übertragen werden.
    Weiterhin soll auch die Vermögenssorge auf die Mutter übertragen werden.
    Es gibt eine Umgangsvereinbarung, die noch in der Erprobung ist (klappt noch nicht so, wie es soll, aber unterschrieben ist sie von beiden Parteien).
    Welche (Entscheidungs-)Rechte hat der Vater noch - außer das Recht auf Umgang und das Recht auf Informationen über schulische Leistungen und Gesundheitszustand?

  • Hier mal der Link zu dem Abschnitt bei Wikipedia, in dem steht, was das Sorgerecht beinhaltet. Besonders die Tabelle (etwas tiefer) finde ich da sehr aussagekräftig. Viel bleibt dem Vater allerdings nicht - zieht er weit weg oder warum verzichtet er auf so vieles?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Was meint denn "darauf geeinigt"?


    Wurde das per gerichtlichem Beschluss abgesegnet?
    Ohne Gericht kann man keine Teile des Sorgerechts wirksam auf irgendjemanden übertragen.

  • Wenn es vor der Trennung gemeinsames Sorgerecht gab und es keinen Gerichtsbeschluss gibt, dann habt ihr gemeinsames Sorgerecht, einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, schulischen Angelegenheiten, Vermögenssorge etc., egal, was ihr außergerichtlich aufschreibt.


    Wenn ihr euch über die Handhabung, Aufenthalt des Kinder/der Kinder etc. einig seid, dann gibt es auch keinen Grund, vom gemeinsamen Sorgerecht abzuweichen.

  • Mein Mann und ich lassen uns einvernehmlich scheiden und haben von unserer Anwältin eine Vollmacht aufsetzen lassen, damit ich in Gesundheitsfragen, Amtsgängen und Vermögensfragen alleine entscheiden kann! Ich habe mich erkundigt, beglaubigt ist diese Vollmacht gültig (sowas kann ja aber jederzeit widerrufen werden). Dabei gibt der KV ja kein Sorgerecht ab, sondern bevollmächtigt mich nur alleine Entscheidungen zu treffen, damit ich nicht wegen jedem Kleinkram seine Unterschrift einholen muss.

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

  • Mein Mann und ich lassen uns einvernehmlich scheiden und haben von unserer Anwältin eine Vollmacht aufsetzen lassen, damit ich in Gesundheitsfragen, Amtsgängen und Vermögensfragen alleine entscheiden kann! Ich habe mich erkundigt, beglaubigt ist diese Vollmacht gültig (sowas kann ja aber jederzeit widerrufen werden). Dabei gibt der KV ja kein Sorgerecht ab, sondern bevollmächtigt mich nur alleine Entscheidungen zu treffen, damit ich nicht wegen jedem Kleinkram seine Unterschrift einholen muss.


    Ah alles klar, jetzt habe ich verstanden. Naja wenn es für KV so passt.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Außergerichtliche Einigung bei Scheidung, dass es beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt.
    Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht für die Gesundheitsfürsorge und der schulischen Angelegenheiten auf die Mutter übertragen werden.
    Weiterhin soll auch die Vermögenssorge auf die Mutter übertragen werden.

    Ich verstehe das eher als fromme Absichtserklärung ohne Rechtsgrundlage.
    Eigentlich ist die Vereinbarung im Zweifelsfall nicht die Zeit wert, die es gebraucht hat sie zu treffen.




    :strahlen

  • Das stimmt natürlich, aber ohne Rechtsgrundlage hat man leider keine Chance in diesem Bürokratenstaat ;) Deswegen das ganze förmliche Abklären!

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

  • Das ist eine außergerichtliche Einigung, die dem Gericht letzte Woche vorgelegt wurde, um eine Entscheidung über das Sorgerecht zu treffen, denn nur deswegen verzögert sich der Scheidungstermin.
    Diese Einigung soll selbstverständlich gerichtlich abgesegnet werden... KV und KM sind ja beide einverstanden.


    Die Richterin hat einen Beschluss herausgegeben ein Gutachten einzuholen, ob mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden sollte, weil es große Probleme mit dem KV gibt.
    Es hat ein begleiteter Umgang bei der Erziehungsberatungsstelle stattgefunden, der gelockert wurde und nun zum unbegleiteten Umgang übergehen sollte. Der KV weigerte sich aber seine Unterschrift unter die Umgangsvereinbarung zu setzen und deshalb hat die Erziehungsberatungsstelle ihren Auftrag ans Gericht zurückgeschickt.... Die Arbeit für die EBSt sei beendet ohne Erfolgsaussichten wegen Unzuverlässigkeit des Vaters und weil die Eltern sich nicht auf eine Möglichkeit zum Informationsaustausch einigen können. Gemeinsame Termine bei der EBSt mussten wegen des strittigen Verhaltens des Vaters abgebrochen werden (so steht es im Bericht).
    Der Gutachter hat geantwortet, dass das Gutachten bearbeitet und voraussichtlich zum 30.11.2014 fertig sein wird.
    Das ist eine extrem lange Zeit, weil ich ein Kind erwarte, was nicht von ihm ist, das Scheidungsverfahren seit nunmehr 3 Jahren läuft und alle Seiten gewillt sind die Scheidung noch vor Entbindungstermin über die Bühne zu bekommen.


    War jetzt die Kurzfassung, die hier aber nicht unbedingt was zu suchen hat, weil ich nur wissen wollte wo er denn noch mitentscheiden kann.
    Sollte doch ein Gutachten erstellt werden, dann bestünde die Möglichkeit, dass er das Sorgerecht komplett verliert, was seiner Aufenthaltsgenehmigung nicht unbedingt förderlich ist (Er hat eine Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels, Abgabe von BTM an Minderjährige und ein aktuell laufendes Verfahren wegen versuchtem Todschlags) Er hat im Moment keinen normalen (befristeten) Aufenthaltstitel, sondern einen, der jederzeit widerufen werden kann..... ich glaub eine Duldung oder wie man das nennt. Deswegen macht er freiwillig solche Abstriche.



    Aber wie gesagt wollt ich eigentlich nur wissen welche Entscheidungen er noch mittreffen muss bzw. was ihm dann - außer dem Recht auf Umgang (was ja auch noch in der Erprobung ist, weil sich das Kind querstellt) - noch bleibt.

  • Ach herrje, da hab ich dich ja ganz falsch verstanden :pfeif :schwitz


    Ich denke mal, dass Umgang dann wohl das Einzige ist!

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

  • Zum Vergleich. Ich habe ABR, Gesundheits- und schulische Alleinsorge. Es bleiben wenige Felder übrig, die noch gemeinsam entschieden werden müssen.


    Praktisch wirkt es sich v.a. bei der Vermögenssorge aus, weil ich kein Sparbuch für unseren Sohn anlegen kann und keinen Zugriff auf ein altes Sparbuch habe, das bei der KM ist. Das ist unpraktisch, aber keinen Prozess wert. Für den Erbfall habe ich vorgesorgt.


    Beim Ausstellen eines Ausweises hätte ich auch die Unterschrift der KM gebraucht, habe es aber dann allein mit Nachweis von alleinigem ABR, der knappen Umgangsregel und unter entsprechendem Zeitdruck vor einer Auslandsreise ("Flieger geht in 5 Stunden") auch so geschafft.


    Änderung der Staatsangehörigkeit oder Religionszugehörigkeit muss von beiden Eltern getragen werden.


    Reisen oder Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung des Kindes einhergehen (Trecking in Afgahnistan, Springen mit Flügelanzügen von Bergklippen, etc.)


    Viel mehr fällt mir nicht ein.

  • Beim Ausweis braucht man dann trotzdem unter Umständen beide Unterschriften? Echt?
    Weil ich mich erkundigt habe, was den Pass angeht und da reicht das ABR, um allein unterschreiben zu können.

  • Bei uns haben sie im Amt nach alleinigem Sorgerecht gesucht, haben aber am Ende basierend auf alleinigem ABR und aktueller Umgangsentscheidung (begleiteter Umgang) einen Ausweis ausgestellt, mit dem wir dann am gleichen Tag noch in den bereits gebuchten Urlaub fliegen konnten.


    Vielleicht reicht ABR aber auch in anderen Ämtern.

  • Weil ich mich erkundigt habe, was den Pass angeht und da reicht das ABR, um allein unterschreiben zu können.


    So wie ich das hier lese, wird das wohl von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Theoretisch ist es so, daß man dafür die Alleinige Sorge für Anträge bei Behörden benötigt.


    Bei uns ist es z.B. so, daß beide Unterschriften zwingend notwendig ist, es sei denn, man kann eine Negativbescheinigung (Bescheinigung, daß man das Entsprechende ASR hat) vorlegen. Nur dann geht's mit einer Unterschrift.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So wie ich das hier lese, wird das wohl von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Theoretisch ist es so, daß man dafür die Alleinige Sorge für Anträge bei Behörden benötigt.


    Nein das ist nicht so.
    Auch wenn es unterschiedlich gehandhabt wird gibt es eine Verordnung das es die Unterschrift desjenigen braucht bei dem das Kind wohnt. Hier meine ich nicht ABR sondern es reicht der BET.
    Sollte ein Sachbearbeiter mehr verlangen dann muss man ihn aufs Gesetz hinweisen.
    Das reicht.

  • Nein das ist nicht so.
    Auch wenn es unterschiedlich gehandhabt wird gibt es eine Verordnung das es die Unterschrift desjenigen braucht bei dem das Kind wohnt. Hier meine ich nicht ABR sondern es reicht der BET.
    Sollte ein Sachbearbeiter mehr verlangen dann muss man ihn aufs Gesetz hinweisen.
    Das reicht.


    Hast du vielleicht einen Paragraphen, auf den man sich in dem Fall beziehen kann?