Gibt es denn irgendeinen Anlass für den KV, mit den Kindern weiter als 50km weg zu fahren, wenn es nicht a) um einen handfesten Urlaub - über den Du garantiert informiert wirst - oder b) die neue Freundin geht?
Anders formuliert: Fährt denn der KV zu irgendeinem anderen Anlass weiter als 50km weg mit den Kindern, außer wenn er mit ihnen zu seiner Freundin fährt?
Das würde nämlich aus dieser (rechtlich meines Wissens in keiner Weise gestützten) Vereinbarung, er müsse mitteilen, wenn er weiter weg fährt, schlicht eine Rapportpflicht machen, wenn er mit den Jungs zur Freundin will.
Und da hätte ich auch keinen Bock drauf, meinem Ex mitzuteilen, wann ich mich mit den Kindern bei meinem Freund aufhalte.
Diese "weiter als 50km"-Kiste ist meines Wissens nicht auf Ausflüge gemünzt sondern kam mal irgendwie im Kontext Urlaubsreisen mit den Kindern auf und mit der Haltung von Gerichten, der andere Elternteil sollte zumindest wissen, wo die Kinder im Urlaub sind. Auch weil ja DA ein Vetorecht bestünde, wenn es sich z.B. um Krisengebiete handelt o.ä.
Grundsätzlich würde ich dir ganz dringend raten, an deiner Haltung zu arbeiten. Du gewährst den Umgang nicht. Das ist Recht der Kinder und Recht des Vaters. Du bist nicht in der Position da irgendwas zu reglementieren.
Und ein KV der mehr Ahnung von seinen Rechten hätte, würde dir freundlich lächelnd was husten, wenn du verlangen würdest, er solle mitteilen, wenn er mit den Kindern zur neuen Freundin fährt übers Wochenende.