Sonderurlaub - darf man trotzdem (woanders) arbeiten?

  • HAllo Leutz,


    ich frage mal für eine Freundin:


    Elternzeit geht zu Ende, der Arbeitgeber kann sie nicht optimal unterbringen (alte Stelle ist von ihr nicht mehr machbar). Sie spielt jetzt mit dem Gedanken, dass sie Sonderurlaub beantragt (wurde ihr in Aussicht gestellt, dass sie das tun könnte) und dann schaut, dass sie stundenweise woanders arbeiten kann.


    Weiß jemand, ob das geht? Wir haben hier im Netz nicht wirklich was dazu gefunden. Muss der Arbeitgeber zustimmen?


    Danke schon mal! :thanks:

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • als ich damals Sonderurlaub beantragt habe, stand in der Bestätigung des AG, dass ein Nebenjob mit mehr als 450€ Verdienst
    mir nicht erlaubt ist ... ich würde einfach in der Personalabteilung anrufen und nachfragen

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Was ist denn dieser ominöse "Sonderurlaub"? :lach
    :frag
    Generell würde ich sagen, sie hat einen Vertrag mit ihrem Arbeitgeber, der ist zu erfüllen (und, daß es nicht so optimal ist, soll zu weilen, sogar oft, vorkommen). Der AG muss schon mal gar nichts :winken: Sie kann ja kündigen, wenn es nicht mehr passt :D


    Klingt für mich nach unbezahlter Freistellung (natürlich pflichtversichert? über bisherigen AG :winken: ) bis sie was neues sicher hat. Kann man machen.
    Wo kein Kläger, da kein Richter, koscher :nanana ist allerdings was anderes.


    Viel Glück


    LG

  • Diesen Sonderurlaub hat ihr der Arbeitgeber selber angeboten. Unbezahlte Freistellung ohne weiteren Leistungen. Sie müsste sich auch selbst krankenversichern etc.

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Yogi:


    man ist natürlich nicht sozialversichtert ... wird oft nach der Elternzeit genutzt, wenn man seinen eigentlichen ARbeitsplatz nicht
    aufgeben möchte, die Rahmenbedingungen aber nicht passen (bei mir war es der Schichtdienst und die mangelhafte Kinderbetreu-
    ung), viele meiner Kolleginen haben es auch genutzt, um z.b. neben der Kindererziehung nebenbei irgendwo zu arbeiten ...
    ich glaube, ein Sabbathjahr kann man so auch nutzen

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Mit Einverständnis des AG geht so etwas. Tariflich z.B. im ÖD bis das Kind 12 ist.


    Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen. Wie lang kann diese "Freistellung" beantragt werden, wäre auch noch so ein Punkt, den ich nachfragen würde.

  • Ok,
    danke. Ist mir persönlich noch nicht untergekommen, so ein Fall.


    Ich bleibe mal hierbei

    Zitat

    Wo kein Kläger, da kein Richter,


    Sollte das (wie es wohl oft der Fall ist) unter Nachteilen für den "noch" AG ablaufen (Mitnahme/Abwerbung von Kunden), wird es u.U. problematisch.


    Wie immer halt ;) Wenn es um Geld/Umsatz geht.


    Unproblematisch sind sicher so Fälle "Key Account Manager" versucht sich in kreativem Ausdruck und malt plötzlich Bilder :brille . Oder ehrenamtlicher Einsatz im Ausland. Aber darum geht es ja hier wohl eher nicht, oder? ;)


    LG