Steuerklassenwechsel wann

  • Hallo Leute.Also bin m,34,seit 2005 verheiratet und letzten Freitag hat meine Frau entschieden,dass sie sich scheiden lassen will.Wir haben 4 Kinder ,14j,8j,6j,1j alt.Meine Frage ist,zur Zeit habe ich St.klasse 3,meine Frau 1,wann wäre der beste Zeitpunkt ,die Steuerklasse zu wechseln?Ab 01.01.2014,oder erst ab 02.01.2014 offiziell das Trennungsjahr anfangen,und somit die Steuerklassenänderung ab 01.01.2015 durchziehen?Im Voraus vielen Dank.

  • das kommt drauf an, wie einig ihr Euch seit-


    wenn ihr Euch am 01.01. wieder versöhnt, und am 02.01. wieder trennt, spricht nichts dagegen, das Trennungsjahr erst dann neu zu beginnen-


    ist natürlich auch davon abhängig, wer wieviel verdient-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Erstmal Danke.Also meine Frau ist im Erziehungsurlaub ,hat glaub ich so um die 300€,ab Mai nächsten Jahres hat sie wieder Teilzeitjob 450€.Ich verdien netto über 2000€. Wie wird der kindesunterhalt berechnet,mit meiner Steuerklasse 3,oder später mit meiner Steuerklasse 1?Danke.

  • Hallo Leute.Also bin m,34,seit 2005 verheiratet und letzten Freitag hat meine Frau entschieden,dass sie sich scheiden lassen will.Wir haben 4 Kinder ,14j,8j,6j,1j alt.Meine Frage ist,zur Zeit habe ich St.klasse 3,meine Frau 1,wann wäre der beste Zeitpunkt ,die Steuerklasse zu wechseln?Ab 01.01.2014,oder erst ab 02.01.2014 offiziell das Trennungsjahr anfangen,und somit die Steuerklassenänderung ab 01.01.2015 durchziehen?Im Voraus vielen Dank.


    die kombination 3 und 1 finde ich ungewöhnlich, stimmt das so?


    wenn ihr euch einigermassen versteht, dann rechnet doch mal durch, was für euch günstiger ist. ggf. lässt man dann eben das trennungsjahr entsprechend beginnen.

  • ich würde mal davon ausgehen, dass sich der unterhalt fürs kind nach der aktuellen steuerklasse richtet. wenn die sich ändert, dann kann man ja den unterhalt anpassen (lassen).

  • III / I gibt es nicht.
    Wieviel über 2000 verdienst Du? Falls die Kinder bei der Mutter leben sollen, wird es wohl 99,9% auf den Mangelfall hinauslaufen.
    Bei 4 Kindern (werden die alle bei der Mutter leben) wird bei LstKl III und (wenig) > 2000 Euro netto sowieso nichts für TU übrig bleiben, da MINDEST! Kindesunterhalt schon ca. 1000 Euro sind.


    Das bereinigte netto (was die Grundlage für die Unterhaltshöhe darstellt) wirdin mehreren Berechnungsschritten ausgehend vom brutto berechnet, gezahlte Lohnsteuer/ Sozialabgaben werden im Lauf der Berechnung natürlich abgezogen.


    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Mai nächsten Jahres hat sie wieder Teilzeitjob 450€.Ich verdien netto über 2000€.


    Grob geschätzt hast Du bei StKl 3 und 4 Kinderfreibetrag 2.800€ brutto 2.000€ netto
    Wenn Ihr Euch dieses Jahr trennt hast Du 2014 StKl.1 und 2Kinderfreibeträge 1.800€ netto.


    Solange deine Frau nicht über die 450€ verdient ist das eine Menge Geld.


    Ihr solltet Euch einig sein.

  • Ich will nochmal nachfragen.Wenn ich in 2014 meine Steuerklasse 3 behalte,aber getrennt lebend bin,muss ich dann in 2015 bei der Lohnsteuererklärung evtl. eine menge Geld nachzahlen ?Wie siehts da aus?Ich will halt dadurch auch keine Nachteile für mich haben.Danke.

  • Meine Frage ist,zur Zeit habe ich St.klasse 3,meine Frau 1,wann wäre der beste Zeitpunkt ,die Steuerklasse zu wechseln?


    Wenn ich in 2014 meine Steuerklasse 3 behalte,aber getrennt lebend bin,muss ich dann in 2015 bei der Lohnsteuererklärung evtl. eine menge Geld nachzahlen ?


    Wenn Du 2014 die 3 behälst und dann bei der Einkommensteuererklärung angibst getrennt lebend seit 31.12.2013 zahlst Du Steuern nach. Verschiebt Eure Trennung um 1 Monat.
    Schau im Internet nach was Du 2014 für Steuern bei Steuerklasse 1 mit 0,5 Freibetrag x Kind bezahlst. Dann schaue was Du jetzt bezahlst.
    Dann entscheide ob die Differenzsumme groß genug ist erst am 31.12.2014 die Trennung einzuleiten.

  • Hallo.Meine Frau war gestern beim Anwalt und hat ihn beauftragt die Scheidung einzuleiten.Laut ihr will sie die Scheidung so schnell wie möglich.Der Anwalt hat ihr gesagt,dass er es so macht,dass ich Steuerklasse 3 nächstes Jahr noch behalten kann,die Scheidung aber trotzdem schnell über die Bühne geht.Da er ja sie vertritt,macht er das ja mehr in ihrem Sinn wie in meinem.Bei Steuerklasse 3 kriegt sie ja deutlich mehr KU,was ja auch ok ist,nur will ich nicht 1 jähr später auch noch ein Haufen Geld nachzahlen ans Finanzamt,dass ich alleine aufbringen muss.Was ist für mich jetzt besser?Schon nächstes Jahr Steuerklasse wechseln,oder schenkt sich das nicht viel?Danke.

  • quattro
    Für Dich ist es unerheblich. Wenn du noch ein Jahr länger die III hast, profitieren davon die Kinder und deine Frau. Durch höheren Unterhalt. Du selbst hast gar nichts davon, Du landest mit den Eckdaten so oder so beim Selbstbehalt. Ihr solltet Euch da schon einig sein.


    LG


    Sarek hat es doch geschrieben, Trennung bis 31.12.13 - Steuerklasse zwingend I ab 01.01.14, also trennt euch paar Tage später, bei uns hier war es der 17.01. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Für Dich ist es unerheblich.


    Das stimmt so nicht, wenn zum Beginn des Kalenderjahres ein Paar getrennt lebt muss die Steuerklassenänderung
    in 1 und 2 für das Jahr erfolgen, lediglich im Jahr der Trennung (hierbei wird von Ausszugeines Partners im Laufe des Jahres ausgegangen)
    dürftet ihr Steuerklasse 3 und 5 noch behalten.


    Es wundert mich darum das ein Anwalt sagt er könne das so regeln.


    Das Nettoentgeld in Steuerkasse 1 ist schon erheblich geringer das allerdings hat ja keine Auswirkung auf
    deinen Selbstbehalt.


    lg hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Es wundert mich darum das ein Anwalt sagt er könne das so regeln.


    ganz einfach. Da es nicht sein Anwalt ist, sondern der seiner Ex läßt er es so laufen, und wenn er dann die Steuern nachzahlen muss, ist das nicht das Problem des Anwaltes, sondern das Problem der Gegenpartei, sprich das des TS.


    Lieber TS, du hast da gar nichts von, wenn ihr die Steuerklasse nicht ändert. Du bezahlst eh bis zum Selbstbehalt. Wenn du nicht wechselst und als Trennungsjahr wird 2013 angegeben, dann bist du nachher der Dumme. Sie kriegt den Unterhalt und die Steuernachzahlung, du bezahlst und darfst zum Dank dafür nachher noch schauen, wie du die Steuernachzahlung geregelt kriegst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @Hucky:genau das habe ich mir auch gedacht,dass ich nix davon habe,war mir klar,aber dass ich dann bei der Steuererklärung nachzahlen muss,das wollte ich ja rausfinden.Das heißt,außer meiner Frau profitiert niemand,und am Schluss muss ich alleine die Steuer nachzahlen.Klingt ja nicht so toll.Dann sollte ich doch schon ab 1.1.2014 die Steuerklasse wechseln?

  • Wenn du nicht wechselst und als Trennungsjahr wird 2013 angegeben, dann bist du nachher der Dumme. Sie kriegt den Unterhalt und die Steuernachzahlung, du bezahlst und darfst zum Dank dafür nachher noch schauen, wie du die Steuernachzahlung geregelt kriegst.


    Nun wennn der Anwalt BU und KU ausrechnet sollte da eine Steuerklasse stehen. Kalkuliert er mit 3 ist der Trennungstermin nach dem 1.1


    Risikoreich ist auch noch die Steuerabrechnung 2013 und 2014. Was wenn EX sagt ne ich will keine Zusammenveranlagung. Ok man kann sich das Geld über Urteile wiederholen aber wenn EX nur vom BU und KU lebt ist da nichts zu holen.


    Sauber weg kommt der TS am besten wenn er 2014 die 1 hat. Nur hat dann seine EX und die Kinder weniger Geld in der Tasche.

  • Wobei Ex wohl ALG2-Aufstockerin sein wird und somit da auch egal ist, ob sie mehr oder weniger Unterhalt kriegt.


    Sie muss für's Jahr der Trennung der Gemeinsamveranlagung zustimmen....ansonsten kann man Ihre Unterschrift unter der Steuererklärung vom Gericht ersetzen lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Oder Klasse 3 und 5,weiß nicht so genau. Die Frage ist halt auch,wie dann der KU berechnet wird.


    Es geht nur die Kombination 3/5 oder 4/4 bei Verheirateten. 4/4 ist im Prinzip wie 1/1 nur mit dem Unterschied das bei 4/4 jeder alle Kinder voll hat (nicht besoffen *g*).
    Also jeder hat Steuerklasse 4 und 4 Kinder auf der Karte. Bei 1/1 wäre es pro Nase 4 x 0,5 Kinder = 2.


    Viele Grüße und Kopf hoch....................irgendwann wird es besser.