Für alle, die vom ALG II in Berlin betroffen sind:
In der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die WAV (diese regelt die so genannten Angemessenheitsgrenzen der Mieten für ALG II Empfänger) im Revisionsverfahren des Bundessozialgerichts ab sofort für unwirksam erklärt.
Das bedeutet, dass es derzeit keine Regeln für die Angemessenheitsgrenzen im ALG II Bezug gubt, bis ein neues Landesgesetz erlassen wurde...
Schön, dann bin ich mit meinem Normenkontrollverfahren ebenfalls durchgekommen....
Nachzulesen hier: