WAV vom Bundessozialgericht verworfen

  • Für alle, die vom ALG II in Berlin betroffen sind:


    In der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die WAV (diese regelt die so genannten Angemessenheitsgrenzen der Mieten für ALG II Empfänger) im Revisionsverfahren des Bundessozialgerichts ab sofort für unwirksam erklärt.


    Das bedeutet, dass es derzeit keine Regeln für die Angemessenheitsgrenzen im ALG II Bezug gubt, bis ein neues Landesgesetz erlassen wurde...


    Schön, dann bin ich mit meinem Normenkontrollverfahren ebenfalls durchgekommen....


    Nachzulesen hier:


    Bundessozialgericht - B 14 AS 70/12 R -

  • Damit sind die zum dritten Mal gescheitert. [Blockierte Grafik: http://grafiken.ioff.de/smilies/rofl.gif
    Klar, Berlin, unfassbar.



    Ich fürchte nur, künftige Lösungen könnten Verschlimmbesserungen werden.


    Die KdU (eigentlich bundesweit) sind immer nach alten Mietspiegeln gewurschtelt.
    Niemals aktuell, das wär gar nicht möglich.


    Möglich wäre allerdings, ein schlüssiges Konzept zu erstellen auf der Grundlage der letzten vorliegenden
    Mietspiegel/Wohngeldtabellen und (da die dann bei Umsetzung nimmer aktuell sind) einen Aufschlag aufzurechnen, der die Steigerung
    berücksicht.


    Aber die in Berlin (sorry, du weisst, wie ich über die dortige Wurschtelei denke) finden nichtmal ihren eigenen A.rsch.
    :wand

  • Ich denke, diesmal wird die WAV auch nicht in der Mittagspause im Abgeordnetenhaus durchgepeitscht werden...
    Diesmal sind die Piraten vorgewarnt...
    Meines Erachtens hat sich nur ein Bruchteil der Abgeordneten mit der WAV tatsächlich auseinandergesetzt...


    Aber der Sozialsenator Czaja wird das ja wieder als Erfolg von Wowis Politik verkaufen können.... früher hat er Versicherungen verkloppt, heute ist er Ehren-Mitgleid im Märkischen Landbesitzerverein....


    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

  • Spaßbürgermeister, Spaßverantwortliche.


    Alles immer Party.


    Du glaubst ernsthaft, die kriegen das jetzt hin?
    Das würde voraussetzen, daß man sich hinhockt und bei Adam-und-Eva anfängt.


    Den Verantwortlichen für die kommenden Grusel-Vorgaben muss man erstmal das SGB II um die Ohren schlagen.
    Und den Mietspiegel.
    Und die derzeit aktuellen, realen Mieten.


    Ich drück die Daumen, denn die angemessenen KdU haben nun nix mehr mit der Realität zu tun.
    Das seh sogar ich aus München.

  • Ich habe zumindest schriftlich, dass ich ein Jahr erst mal Ruhe mit der Miete habe und die tatsächlichen KdU übernommen werden...


    Blöd nur für die Leute, die aus Unwissenheit die Differenz von tatsächlicher zu angemessener Miete aus ihrem Regelsatz bezahlt haben, aus Angst, obdachlos zu werden....

  • hmmm... um die Hintergründe besser zu verstehen, muss ich mal ein wenig dazu erklären:
    es gab 6 Anträge von Normenkontrollverfahren beim Landessozialgericht in Potsdam, um überürüfen zu lassen, ob dieses Landesgesetz nicht mit geltendem Recht kollidiert.
    Der erste Fall war ein SGB XII Empfänger... hier knallte das LSG dem Berliner Sozialsenator die WAV um die Ohren wegen handwerklicher Fehler. Zum Beispiel steht in der WAV, dass es nur für SGB II Empfänger gilt, nicht für den Kreis des SGB XII. An dieser mündlichen Verhandlung war ich als Zuhörer anwesend. Natürlich ist das Land Berlin in Revision gegangen und vor das BSG gezogen. Dieser Fall wurde nun ebenfalls abgeklatscht, also die WAV ab sofort für unwirksam erklärt.


    In einem zweiten Fall, der ebenfalls vor dem LSG verhandelt wurde, hatte eien AE Mama geklagt. Auch hier wurde der Berliner Senat abgeurteilt und wieder ist er in Revision vors BSG gezogen. Nun dürfte aber wegen des zuerst entschiedenen Falls die Revision ablehnen, weil ja bereits die WAV abgelehnt wurde. Das bedeutet für die Betroffenen eine enorme Zeitersparnis.... solche Revisionsverfahren ziehen sich in der Regel über Jahre hin. Der Berliner Senat will hier einfach nur Zeit schinden, um so viele Mietsenkungsverfahren durchdrücken zu können, wie möglich...
    Es geht ja nur ums Geld....


    In einer Verhandlungspause habe ich aufgeschnappt, dass die Richter sehr selektiv die Normenkontrollklagen verhandeln. Denn sie haben keine Lust, die Hausaufgaben des Senats machen zu wollen.... in anderen Verfahren werden in den Klagebegründungen die für die WAV zu Grunde gelegte Statistik als falsch widerlegt... und so tief wollen die Richter in die Materie nicht einsteigen...

  • Ok und was heißt es nun konkret?
    Für diejenigen, die bereits eine Bewilligung haben, bleiben die KdU wie bisher? Oder werden im Fall einer Differenz die tatsächlichen KdU übernommen?
    Und was ist mit denen die es neu beantragen müssen? Liegt es dann im Ermessen des SB?

  • Mir liegt hier eine Drucksache (Drucksache 17 / 20 128) des Senats aus einer kleinen Anfrage der Piratenpartei vor, die aussagt, dass ein ALG II Empfänger weiterhin die volle (unangemessene) Miete bezahlt bekommt, wenn er bei eingeleitetem Mietsenkungsverfahren nur erfolglose Wohnungsbemühungen vorweisen kann.


    Somit ist das Bezahlen der Mietdifferenz aus dem Regelsatz durch den Hilfeempfänger unzulässig. Dagegen kann man mittels Überprüfungsantrag auch rückwirkend angehend (nach § 44 SGB X)...


    Ich denke, man wird demnächst seitens der Piratenpartei mit einer neuerlichen kleinen Anfrage rechnen können...
    Wie aktuell jetzt entschieden werden wird, kann ich nicht sagen. Der Senat hat meines Wissens noch keine Handlungsanweisung ausgegeben.