Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt: Next "darf" auch für die Ex zahlen???

  • Hallo Ihrs,


    unter welchen Umständen wird der Selbstbehalt des Noch-Mannes gekürzt, wenn er mit einer neuen Partnerin zusammen lebt? Gibt es da Einkommensgrenzen? Und ist die neue Partnerin verpflichtet, ihre Finanzen offenzulegen?


    Gibt es außer einer Trennung vom neuen Partner noch andere Möglichkeiten, im Fall der Fälle um die Kürzung des Selbstbehaltes herum zu kommen?


    Es gibt keine gemeinsamen Kinder.


    PS. Bitte nicht übelnehmen, eigentlich bin ich ein friedfertiger Mensch :-), eigentlich gönne ich jedem das Allerbeste (und das meine ich ernst!). Es muss schon einiges (sehr viel!) passieren, bevor ein Mensch bei mir komplett unten durch ist.

  • unter welchen Umständen wird der Selbstbehalt des Noch-Mannes gekürzt, wenn er mit einer neuen Partnerin zusammen lebt? Gibt es da Einkommensgrenzen? Und ist die neue Partnerin verpflichtet, ihre Finanzen offenzulegen?


    Hallo MauMau,
    soweit ich weiss nur in dem Fall, daß KUH geschuldet wird und aus dem bereinigten Netto nicht der Mindest KUH gezahlt werden kann. Dann besteht die Möglichkeit, den SB bis zum Existenzminimum herab zu setzen. Nein, die neue Partnerin ist nicht verpflichtet, irgend etwas offen zu legen. Es wird eine theoretische Ersparnis angenommen.


    LG


    p.s. Habe den Betreff überlesen. Ist das wirklich so? Da kommt ja u.U. noch was auf mich zu... :ohnmacht:

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Danke für eure Antworten! :blume


    @ Yogi, wo kommt noch massiv was auf dich zu? Bin neugierig :rotwerd;) .


    Sorry, ich war gestern gefrustet. Der Scheidungstermin vom Partner wurde wegen Folgeanträgen ihrerseits (was auch immer das heißt, er weiß es noch nicht!) verlegt. Ehrlich gesagt hatte ich - so wie sie sich in den letzten Monaten / Jahren verhalten hat - auch nicht damit gerechnet, dass der Termin tatsächlich stattfindet. Und so war es dann ja auch.


    Es gibt Menschen (eine Nachbarin ist übrigens der Auffassung, dass Frauen das deutlich besser können als Männer), die nichts als "verbrannte Erde" hinterlassen bzw. meiner Meinung nach ganz bewusst hinterlassen wollen. :(

  • Jannne
    Ehegatten UH soll doch die Ausnahme sein, nicht die Regel. BUH mal aussen vor (exisitieren gemeinsame Kinder von Deinem Partner und noch Frau?).
    Meine noch Frau wird lange noch nicht wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können, da sie sich ja für noch ein Kind (diesmal mit next, dessen wirtschaftliche Situation ist auch nicht als "rosig" zu bezeichnen) entschieden hat. Unsere gemeinsamen Kinder sind schon größer. Man (irgendein Amt, das Sozialleistungen zahlt) könnte ja theoretisch auf die Idee kommen, von mir wieder noch mehr als KUH zu verlangen, sollte ich mal wieder mit einer Frau (next) zusammen wohnen. Bzw. auch wenn ich nicht in einer neuen Partnerschaft bin, wieder bis zum SB. Theoretisch?!


    LG

  • Hallo Yogi,


    nein, es gibt keine gemeinsamen Kinder. Ungeklärt ist der Trennungsunterhalt sowie ein eventueller nachehelicher Unterhalt.

  • Mal ne kurze Frage...damit könnte sich einiges am Verhalten erklären (nicht meine Frau-Ex sondern Freundin-Ex) ;-)


    Wenn ich mit einer Frau zusammenziehe, die Kinder hat, aber arbeitet, ex Mann zahlt also nur Unterhalt für die Kinder, keinen Unterhalt für die Frau (hoffe ich zumindest, weil ist echt
    n netter und wie ich erfahren musste hat sie ihn nicht sooo nett verlassen)...also wenn da irgendwie nichts an Frau sondern nur an Kindern gezahlt wird, dann kann
    es sein das ich nach Einzug, in welcher Form auch immer, zur Kasse gebeten werden könnte von irgendjemandem? In welcher Form?
    Ok, ausser Miete und Zahlungen für Essen, etc...


    Danke für Antworten...

  • Falls die Partnerin irgendwann in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II kommen sollte,
    werdet ihr unter Garantie als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
    Falls euer Einkommen (alles zusammen) den Bedarf nicht deckt, erhaltet ihr alle Leistungen
    Das heisst: ihr ALLE bekommt dann Hartz IV. Und ALLE haben dann die Pflichten aus dem Bezug.

  • Ich habe darauf geantwortet:



    Zitat

    es sein das ich nach Einzug, in welcher Form auch immer, zur Kasse gebeten werden könnte von irgendjemandem? In welcher Form?

  • Ob du zur Kasse gebeten wirst, weiß ich nicht. Allerdings finde ich die Frage interessant. Auch mich würde es interessieren, wie das ist!


    Fakt ist aber, dass sie sofort - wenn sie sie hat - ihre Lohnsteuerklasse 2 los ist und wieder auf 1 eingestuft wird.