Religion und Sorgerecht

  • Der Religionsunterricht ist für alle verpflichtend, egal ob katholisch, evagelisch, ungetauft usw.


    Das ist nicht richtig, für ungetaufte Kinder ist der Religionsunterricht nicht verpflichtend.


  • Es geht darum, ob das Kind Reli oder Ethik belegt (nicht darum, ob die Mama das Kind heimlich aus dem Land schafft ;) ) Wisst ihr noch bei uns damals? Irgendwie war es ziemlich schnuppe, ob nun Philo oder Reli... waren alles irgendwie Laberfaecher, die man mehr oder minder gelangweilt durch gestanden hat und wo man ganz erleichtert war, wenn man es endlich abwaehlen durfte. Ich nehme an, dass das Kind gesagt hat: ist total oede. Und die Mutter ohne grosses Nachdenken halt umgeschwenkt ist auf Ethik. DAmit hat sie kindfreundlich gehandelt. Wenn Papa es nun doch in den Reli-Unterricht zwingen will, weil er selbst das mal toll fand: ok. Aber nun noch die Schulleitung anrufen und um Gottes willen, wie konnte sowas passieren.... Nee, find ich voellig ueberzogen, nicht gerade im Sinn eines harmonischen Miteinanders.

  • Aktuell hat sie die Kurze eigenmächtig vom Religionsunterricht abgemeldet und für Ethik angemeldet.
    Die Kurze wurde seinerzeit einvernehmlich (wir waren ja noch verheiratet) evangelisch getauft.
    Die Schule schiebt mir nur den schwarzen Peter zu. Ich soll mich um eine einvernehmliche Lösung kümmern.


    Hallo PapaT,


    Die Schule hält sich meiner Meinung nach vollkommen zu Recht aus dieser Diskussion heraus.
    Über die eigentliche Anmeldung hinaus ist es in meinen Augen zu viel erwartet, bei jeder Entscheidung (Schulausflug, Wechsel des "Zugs", Abwahl einzelner Fächer, Ablichtung des Kindes in Jahresbüchern und Internet-Fotos) nun vermeintlich juristisch korrekt beide Eltern zu hören. Sie müssen davon ausgehen dürfen, dass derartige Ab- und Ummeldungen zwischen den Eltern abgesprochen sind wenn der Betreuungselternteil dies der Schule mitteilt.


    Wäre das Kind in Deiner Obhut und die Mutter würde derart eigenmächtig in Deine Alltagssorge hineinregieren (Kind abmelden vom Religionsunterricht) wärest Du vollkommen zurecht erbost über das Verhalten der Schule. Du wärest der erste Ansprechpartner in alltäglichen schulischen Angelegenheiten.


    Deine Frage ist die nach der juristischen Zuordnung dieser Entscheidung im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts.
    Du gehst davon aus, das sei religiöses Sorgerecht.


    Die religiöse Sorge umfasst aber bisher die Entscheidung, ob das Kind einer religiösen Gruppe zugehörig ist und welcher. Beides steht hier außer Frage. Das Kind ist evangelisch getauft und lebt diesen Glauben auch im gemeinsamen Kirchgang mit den Eltern.
    Dein Argument, das Kind dürfe erst mit 14 selbst bestimmen, geht in meinen Augen am Thema vorbei - nur weil sie getauft ist, wird man sie schließlich auch nicht zum Kirchenbesuch zwingen können wenn sie das nun einmal nicht möchte.


    Die Frage, ob das Kind im Rahmen des Schulbesuchs den Religionsunterricht besucht, sehe ich persönlich eher im Bereich der erzieherischen Sorge und ordne das dann auch tendenziell dann auch eher der Alltagssorge zu.


    Du stellst die Frage "hätte die Schule uns hier beide fragen müssen?"- was ich davon halte, habe ich bereits geschrieben.


    Die eigentliche Frage ist doch aber, "wie würde das ein Richter sehen?"
    Ein Richter würde Stellungnahmen einholen, zur Anhörung laden und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Kind selbst hören. Zu Erwarten wäre wie bei Fragen des Aufenthalts auch eine Enscheidung, die dem Kindeswohl entspricht und die die Wünsche des Kindes berücksichtigt.
    Ganz sicher könnte das auch heißen: Die Entscheidung der Mutter war in Ordnung, da sowohl die erzieherische Sorge (Wahl der Schule) noch die religiöse Sorge (Wahl der Religion) beeinträchtigt ist und weil die Entscheidung im Rahmen der Alltagssorge nach Wunsch des Kindes gefällt werden durfte.
    Im Extremfall könnte Dein Antrag aus diesem Grunde sogar im Vorfeld abgelehnt werden.
    Ebenso wahrscheinlich könnte die Entscheidung auch sein: Die Eltern waren sich in einer Frage der religiösen/erzieherischen Sorge nicht einig, es handelt sich aber in der Tat um einen Aspekt, der gemeinsam hätte entschieden werden müssen. Als Ergebnis aus dieser Erkenntnis überträgt das Gericht nun die Entscheidung einem der beiden Eltern. In der Regel wäre das dann das Betreuungselternteil. Dieser Betreuungselternteil würde eventuell gerügt werden, weil es im Vorfeld das Gespräch mit dem Umgangselternteil hätte suchen müssen.


    Mein Fazit:


    Da sich das Kind offenbar in der Obhut der Mutter befindet, meine ich, Du solltest (falls möglich) an der elterlichen Kommunikation arbeiten. Ich sehe die Schule nicht in der Verantwortung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    .... die nun *editiert* weil sie in einem nachfolgenden Beitrag gelesen hat, das Kind ist Schulanfängerin:
    Hier würde das Kind vermutlich tatsächlich nicht gehört werden.
    Hier ziehe ich aber in Zweifel, dass die Schule bei einer Anweisung des Betreuungselternteils "Ethik" von einem Wechsel ausgehen muss oder davon ausgehen muss, dass getaufte Kinder auch unbedingt in dieser Religion zu unterrichten seien.
    Auch hier können sie sich wie bei Schulausflügen, Fotos in Jahrbüchern und Zugwahl darauf berufen, die Eltern sollen sich einigen bis dahin halten sie sich an die Weisung des Betreuungselternteils.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo PapaT,


    Du weißt doch, wie Deine Ex tickt...


    Geht es Dir hier wirklich um den Reli- Unterricht oder mehr um die Aktion der Ex, die auf dem Rücken des Kindes/der Kurzen ausgetragen wird? :frag


    Ich denke, es ist nicht wirklich sinnbringend, über soetwas imit dem BET zu diskutieren... lass sie ihre Macht ausüben und gut ist... :blume


    btw: Ist sie noch schwanger oder ist das neue Kind schon da? Du weißt, die Hormone... ;) Man muss sich doch nicht auf jeden Krieg einlassen, oder?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Also...
    Erstmal vielen herzlichen Dank für deinen Beitrag Volleybap. Genau so sehe ich die Lage auch. Die Schule macht sich eigenmächtig zum Erfüllungsgehilfen meiner Ex und wälzt das Problem auf mich ab. Das ist absolut indiskutabel!


    @all
    Ich glaube ihr braucht noch Hintergrundinfos. Einige von euch hauen ja schon wieder ganz schön auf den Sack und stellen die aberteuerlichsten Vermutungen an ;-)
    Angefangen hat die Geschichte, dass die Kurze sich mit dem Großen über Schule unterhalten hat. Die kurze ist jetzt seit zwei Wochen in der Schule! Von "Reli ist öde" kann gar keine Rede sein. Sie kennt ja weder das eine noch das andere Schulfach.
    Also die Kurze hat erzählt: "Ich habe jetzt erstmal Ethik, Religion geht bei uns erst in einem halben Jahr los."


    Das kam mir seltsam vor. Also habe ich dann Montags in der Schule angerufen und nachgefragt.
    Dort hat sich dann rausgestellt, dass die Schule die zweite Unterschrift entbehrlich fand. So geht das nicht!


    Warum ich möchte, dass die Kurze Religionsunterricht hat? Mir hat Religion sehr viel im Leben gegeben. Ich möchte, dass unsere Kinder diese Erfahrung auch machen können.


    Sollten sich die Kinder mit 14 Jahren anders entscheiden werde ich das akzeptieren. Aber bis dahin sehe ich es als meine Aufgabe unsere Kinder im Glauben (nicht fanatisch!) zu erziehen. Meiner Meinung nach lernt man die "weltliche Sicht der Dinge" sowieso. Es ist für das Leben absolut bereichernd auch mal eine andere Sichtweise auf die Dinge zu erfahren.


    @Werter Kater Jack,
    Du schreibst genau zu dem Thema Sinn und Unsinn von Religion. Oder Machtspiele... Oder was auch immer. Darum geht es hier nicht. Aber dennoch danke für deinen Beitrag.


    @Malindi
    Sorry, aber du beurteilst die Sachlage völlig falsch.


    Sahummel
    7. Klasse ist doch mit 14 Jahren. Oder habe ich falsch gerechnet?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • ich würde da kein Fass aufmachen. Selbst wenn die rechtliche Lage so wäre, dass beide ET zustimmen müssen, und selbst wenn PapaT recht haben sollte, was nützt das wenn das Kind dann wieder in den Religionsunterricht zurück muss, aber selbst vielleicht lieber in Ethik möchte? Letztendlich wird das Kind dort besser aufpassen und lernen, wo sich es sich selbst wohlfühlt. Ich würde schon meinem fast Zwölfjährigen die Entscheidung überlassen und zutrauen.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo Malindi,


    Zitat

    Wenn Papa es nun doch in den Reli-Unterricht zwingen will, weil er selbst das mal toll fand: ok. Aber nun noch die Schulleitung anrufen und um Gottes willen, wie konnte sowas passieren.... Nee, find ich voellig ueberzogen, nicht gerade im Sinn eines harmonischen Miteinanders.


    Natürlich sollte kein Kind zum Religionsunterricht gezwungen werden, aber darum geht es hier ja auch nicht. Wenn das Kind zur Mutter sagt, ich möchte lieber Ethik Unterricht haben, dann muss sich die Mutter mit den Vater in Verbindung setzen und mit ihm zusammen eine Entscheidung treffen! Was für ein Sinn hat das GSR denn wenn jeder machen darf was er will? Ich finde auch mansche Gesetze überzogen, aber trotzdem muss ich mich daran halten!


    Ich glaube in diesem Fall hat die Schulleitung Mitschuld, weil sie die Einwilligung des Vaters nicht hatten!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich wiederhole:
    Habt ihr euch VOR dem Schulbesuch überhaupt darüber unterhalten?


    Es scheint mir so als wäre das nicht geschehen, also hat Mama eben entschieden.


    Kommunikation???

  • Lieber PapaT!


    Mir persönlich wäre das Thema zu unwichtig, um deshalb einen Kampf auszutragen. Das scheint bei dir ja anders zu sein. Also wie wäre es, wenn du deine Ex erst einmal fragst, wie diese Entscheidung zu Stande gekommen ist und dir dann überlegst, ob du mit Begründung damit leben kannst.


    Für mich wäre zum Beispiel ein doofer Reli-Lehrer ein plausibler Wechselgrund ;) . Ansonsten ist kann man mit Ehtikunterricht ein Kind auch nicht total versauen... und das ist vielleicht wichtiger, als ein erneuter Kampf :frag . Schlaf mal ne Nacht drüber.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo celin91,


    Zitat

    Ich wiederhole:
    Habt ihr euch VOR dem Schulbesuch überhaupt darüber unterhalten?


    Ist wirklich eine gute Frage!
    Aber noch eine Frage, ist das heute so das Kinder automatisch zum Religionsunterricht kommen, wenn die Eltern nicht festlegen: „Wir möchten lieber das unser Kind am Ethik Unterricht teilnimmt“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo campusmami,


    Zitat

    Mir persönlich wäre das Thema zu unwichtig, um deshalb einen Kampf auszutragen. Das scheint bei dir ja anders zu sein.


    Aber es geht doch hier nicht um persönliche Meinungen zum Thema Religionsunterricht, sondern darum ob das Verhalten der Mutter rechtlich korrekt war!


    Sein Kind ist seit zwei Wochen in der Schule und er hat das GSR, somit ist die Rechtslage wohl klar.


    Was kann denn als nächstes kommen, wenn die Mutter scheinbar mit allem durchkommt und PapaT erst einmal nachträglich fragt, wie diese Entscheidung zu Stande gekommen ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Also nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Kleine noch gar nicht wissen kann, ob sie Reli mag oder nicht, kann man das noch ändern? Ist es der KM so wichtig wie dir, dass sie an Ethik teilnimmt, oder hat sie nur eben eine Entscheidung getroffen, ohne die Wichtigkeit, die sie für dich hat, zu bedenken?
    Ich will mal schreiben, dass ich verstehen kann, dass dir das wichtig ist. Obwohl ich allen Religionen bis auf den Buddhismus fernstehe (und auch das ohne Erfolg), finde ich es doch nachvollziehbar, dass man den damit verbundenen kulturellen Schatz eben nur kennenlernen kann, wenn man sich darauf einlässt; da bleibt Ethik doch wohl sehr "von außen". Gerade an Religion hängen doch auch so viele Kindheitserinnerungen, die man weitergeben will. Darum finde ich, nützt es nichts, zu sagen: "Wie, ist dir das wirklich so wichtig? Ist doch nur ein Laberfach!" Ebenso gut könnte man einem Veganer sagen, ob er wegen des bisschen Fleisch jetzt wirklich ein Fass aufmachen will.
    Vielleicht könnt ihr das nochmal bereden? Und wenn ihr euch nicht einigen könnt...
    Rechtlich betrachtet fand ich FrauRaunsteiger ganz überzeugend.

  • Hallo PapaT,


    bei Reli bin ich deiner Meinung, die Kurze soll Reli mal ausprobieren, Ethik kann sie ja immernoch wählen. Wie Maunzelberta schon sagte, es ist ein Schatz der weitergegeben wird. Letztendlich muss es bei jeden einzelnen persönlich pling machen damit aus Religion Glauben wird...
    Also ich mochte Reli recht gerne, das hat in meiner GS der Gemeindepädagoge der Gemeinde unterrichtet und das war das einzige Fach n der GS wo ich mich als Mensch wertgeschätzt fühlte. Meine Klassenblehrerin war nämlich mit dr Integration überfordert und eine Ehrgeizling-Übermutter hat auch noch Druck auf die Lehrerin ausgeübt... Nicht gerade die ideale Situation... Na gut, ich hatte sowieso länger Schule als Integrationsschüler mit Förderstunden, da kams auf Reli auch nicht mehr an...


    Mhh, lasst mal überlegen, was hatten wir in Reli so: in der GS gings um einfache Geschichte aus der Bibel, Gott hat alle so lieb wie sie sind. In der Mittelschule kann ich mich an Unterichtseinheiten zu Trauer, andere weltreligionen, Martin Luther King kam wer durchgekaut, Zeuge Jehovas und sonstige Gruppen kamen auch dran. An den Rest kann ich mich nicht mehr entsinnen. Als Laberfach hat es mir leicht gemacht ne 1 zu sammeln und so Mathe etwas auszugleichen.


    PapaT du kannst wenn in Umgangszeit möglich mit deiner Kurzen zu einer tollen Vater-Tochter-Freizeit fahren wo auch noch Religion& Glaube gut aufbereitet werden. Guck mal beim CVJM in deiner Nähe, die machen megatolle Sachen (Z.B. Vater-Tochter-Wanderritt) für wenig Geld.


    Rede auch nochmal mit KM.

  • sondern darum ob das Verhalten der Mutter rechtlich korrekt war!


    Das habe ich schon verstanden ;) . Mir geht es aber eben nicht darum zu prüfen, ob sich das gegenüber korrekt verhält oder nicht, sondern darum ob es sich lohnt, wegen irgendetwas ein zusätzliches Fass auf zu machen. Man kann den anderen auch auf eine Fehler hinweisen und es dabei belassen, wenn nicht furchtbar wichtig ist. Das kann die Lage entspannen und ist mit sicherheit nicht das schlechteste für die Kids.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also für mich stellt sich das ein wenig anders dar...


    Die Schule weiß genau, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben.
    An der Schule des Großen gibt es sogar extra einen Lehrer der für solche Fragen gesondert geschult wurde.


    Es gibt nunmal ein paar Entscheidungen die getrennt lebende Eltern gemeinsam treffen müssen.
    Meine Ex ist nach wie vor nicht kommunikationsbereit. Dazu habe ich ja auch schon andere Threads eröffnet ;)
    In einem anderen Fall in welchen wir unterschiedlicher Meinung sind haben wir zwar per E-Mail geschrieben aber am Ende kam dann von Ex sinngemäß: "Du willst das nicht? Auch gut, wir machen es trotzdem so wie ich es will!"
    Mehr werde ich dazu nicht sagen. Am 24sten wird es dazu ein Gespräch beim Jugendamt geben.
    Meine Wx ist einfach überhaupt nicht daran interessiert mit mir zu reden. Fertig, Aus, Ende ist ihr Motto.


    Mittlerweile hat mir die Schule das Formblatt geschickt. Auf dem Formblatt müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
    Die haben einfach meine Unterschrift als obsolet angesehen. Das geht so nicht!


    Und die Religionssorge ist mitnichten Teil der Alltagssorge. Wie Volleybab schon sagte, das Gesetz hebt die Religion explizit hervor. Das unterstreicht die besondere Beduetung.


    Und nein, wegatmen werde ich garantiert nix und drüber geschlafen habe ich auch schon mehrere Nächte.


    Es handelt sich hier definitiv um ein Machtspiel der KM die einfach ausloten will wie weit sie noch gehen kann. Sie hat ja damals schon eine Rüge von der Richterin kassiert als es um eine OP (kein Notfall) ging. Sie hat es einfach machen lassen und erst als die Kurze wieder zu Hause war, hat mich Ex informiert. Aber damals auch nicht über die OP, sondern nur dass die Kürze nicht duschen dürfte weil sie am Ohr operiert wurde.


    Irgendwann ist doch mal Schluss!
    Und dieser Punkt ist für mch hier erreicht. Ich finde Religion nunmal wichtig im Leben. Bitte akzeptiert das! Religion ist auch nicht primär Sonntags beten zu gehen, sondern eine Lebenseinstellung! Stichwort: 10 Gebote


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo campusmami,


    Zitat

    Mir geht es aber eben nicht darum zu prüfen, ob sich das gegenüber korrekt verhält oder nicht, sondern darum ob es sich lohnt, wegen irgendetwas ein zusätzliches Fass auf zu machen.


    Ja und die rechtliche Situation vergisst du dabei! Wann fängt das GSR an und wo endet es! Es gibt Richtlinien und an diese muss man sich nun mal halten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Du schreibst genau zu dem Thema Sinn und Unsinn von Religion. Oder Machtspiele... Oder was auch immer. Darum geht es hier nicht.

    Ich habe zu Sinn und/oder Unsinn von Religion gar nichts gesagt. Ich habe Dir lediglich den Rat gegeben, mal Deine Tochter dazu zu befragen. Und das Machtspiel zwischen Dir und Deiner Frau hast Du in Deinem vorhergehenden Thread ausführlich beschrieben. Und diese Beschreibung korreliert auch mit Deinem Eröffnungsthread. JA, ihr beide tragt einen Machtkampf aus, auf dem Rücken (hier) Deiner Tochter!


    Ich teile trotz Augenreibens die Auffassung von FrauRausteiger nicht so ganz, die von Volleybap schon. Aber wollt ihr als Eltern ernsthaft mit dem kommentierten Familienrecht unter'm Arm durch's Leben gehen? Oder regelmäßig einen "Schiedsrichter" einschalten? So kompliziert sind Kinder eigentlich nicht... Erwachsene hingegen schon... Was soll Eure Tochter darüber mal denken, oder glaubst Du, dass sie diese Konflikte zwischen euch nicht mitbekommt?


    Die Nachfrage bei der Schule (die sicher nicht ohne Nachdruck geschehen ist), wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Ich hoffe, dass Deine Tochter nicht darunter zu leiden haben wird, z.B., wenn sie irgendwo nicht den anderen Kindern gleich behandelt wird, weil die Schule erst Rücksprache mit den leiblichen Eltern suchen will. Es wäre m.E. nach auf jeden Fall besser gewesen, das Gespräch beim JA abzuwarten, bevor die Lösung an der Schule angegangen worden wäre.


    Das Gespräch mit dem JA sehe ich als richtig an, wenn die KM tatsächlich eigenmächtig Entscheidungen trifft und ganz allgemein (egal jetzt, von welchem Recht gedeckt oder nicht) den KV von dem Geschehen um die Tochter auszusperren versucht. In diesem Fall wäre klar und eindeutig, dass die KM ihre Gefühlswelt bedient und das Kindeswohl außeracht lässt.



    Irgendwann ist doch mal Schluss!
    Und dieser Punkt ist für mch hier erreicht. Ich finde Religion nunmal wichtig im Leben. Bitte akzeptiert das!

    Das ist der Schlusssatz zum Thema Machtkampf zwischen Dir und der KM... Dass Religion für Dich wichtig ist, bleibt Dir ja vollkommen unbenommen. Ich bin dank Deines zweiten Kommentars hier sogar noch sicherer, dass die Religion für Dich zwar wichtig ist, aber die Verärgerung über die eigenmächtige Haltung der KM überwiegt. Du siehst Dich in der Anteilnahme am Leben Deiner Tochter nicht ausreichend beteiligt. Das sollte dann auch m.E. nach vornehmlich das Thema beim JA sein.

  • Beim Jugendamt geht es um was anderes.
    Ließ bitte meine Beiträge richtig.


    Und ich habe jetzt schon ein paar mal gesagt, dass ich Religion wichtig finde.
    Was verstehst du denn daran nicht?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo PapaT,


    In einem anderen Fall in welchen wir unterschiedlicher Meinung sind haben wir zwar per E-Mail geschrieben aber am Ende kam dann von Ex sinngemäß: "Du willst das nicht? Auch gut, wir machen es trotzdem so wie ich es will!"


    Das ist leider häufig so bei hochzerstrittenen Eltern.
    Betreuungselternteilen wird dann gerne mal geraten "dann lass halt die Unterschrift ersetzen" - diese unsägliche Formulierung trifft den Kern der Sache: Wenn Eltern sich nicht einigen können, muss ein Gericht entscheiden.


    Mittlerweile hat mir die Schule das Formblatt geschickt. Auf dem Formblatt müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
    Die haben einfach meine Unterschrift als obsolet angesehen. Das geht so nicht!


    Erziehungsberechtigter ist nicht das Gleiche wie Sorgeberechtigter.
    Erziehungsberechtigung kann man z.B. übertragen, Sorgeberechtigung nicht.
    Die Formulierung Erziehungsberechtigter (so sie denn bewusst gewählt wurde), deutet hin auf die Einschätzung Alltagssorge.


    Schulen benutzen diese Begriffe aber unsauber (verständlich, es sind Pädagogen nicht Juristen).
    So gab es bei uns z.B. ein Formular mit dem die Einzugsermächtigung für ein Konto gefordert wurde, um die Gebühren für die Mittagsspeisung einziehen zu können.
    Auf diesem Formular waren die Unterschriften beider Sorgeberechtigter gefordert.
    Ich habe mir erlaubt, dieses Fomular alleine zu unterschreiben und nicht den Vater um Erlaubnis zu bitten ob ich diese Rechnung von meinem Konto begleichen darf.


    Und die Religionssorge ist mitnichten Teil der Alltagssorge. Wie Volleybab schon sagte, das Gesetz hebt die Religion explizit hervor. Das unterstreicht die besondere Beduetung.


    Die Frage ist, ob diese Entscheidung "Religionsunterricht oder Ethik" tatsächlich ein Teil der Religionssorge ist.


    In meinem Umfeld gab es einen Rechtsstreit weil die betreuende Mutter das katholische Kind nicht zum Kommunionsunterricht angemeldet hatte. Der mitsorgeberechtigte Vater wollte dies erzwingen mit der Begründung Religionssorge. Ebenso wie Du war der Vater der Meinung "wer A sagt muss auch B sagen", der Zwang zur Anmeldung ergäbe sich aus der gemeinsamen Entscheidung zur Taufe. Der Richter war der Meinung, Religionssorge beinhalte ob und welche Religionszugehörigkeit des Kindes haben soll. Das Kind wurde nicht gehört.


    Generell bin ich nach wie vor der Meinung, es wird mittlerweile zu viel Privatkrieg auf Institutionen und Einrichtungen verlagert. Schulen, Ärzte, Kindertagesstätten brauchen mittlerweile alle juristische Kenntnisse ob der Klagewut zertrittener Eltern.
    Daher möchte ich (interessehalber) fragen, wen Du nun vorrangig ansprechen wirst bezüglich der Wahrung Deiner Rechte?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, durchaus gläubig und die gesellschaftliche Ausrichtung auf die 10 Gebote absolut befürwortend.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Frau Raussteiger,


    verstehe ich das richtig, dass das Gericht der Meinung war, dass Religionsausübung und Religionszugehörigkeit zwei unterschiedliche Dinge sind? Das ist eine sehr indifferente Sichtweise. Wie kann man das eine sein ohne das andere zu tun?
    Nun gut.
    Auf dem Formblatt steht eindeutig "wir möchten, dass unser Kind". Das impliziert für mich, dass beide Unterschriften notwendig sind.


    Mir ist es auch egal ob meine Ex mit der Kurzen sonntags in die Kirche geht. Soweit will ich gar nicht gehen. Mir ist nur wichtig, dass unser Kind weiß, dass es mehr als nur weltliches Leben gibt. Religionsunterricht ist da sehr förderlich.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!