Brandaktuelles Urteil vom 12.09.13, sogar Bundesverwaltungsgericht.
ZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein
Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes
nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch
darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in
einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden.
Quelle: http://www.bverwg.de/presse/pr…ilung.php?jahr=2013&nr=66