Hallo erstmal
Kurze Situations beschreibung
Ich bin seid 12 jahren verheiratet meine frau und ich haben uns letztes jahr getrennt. Die ehe ist mal gut mal weniger gut gelaufen wie das so ist. Seid letztes jahr august ist sie augeszogen sie hat mich verlaßen und ist zu ihrem neuen freund gezogen wir haben inerhalb der ehe ein gemeinsammes kind 9 jahre alt.Da die trennung beiderseitig nicht im streit ausseinandergegangen ist haben wir uns darauf geeinigt unter abspache des jugendamtes, das unsere gemeinsame Tochter bei mir bleibt KV. Jetzt mus man dazu sagen das meine noch frau 29 unter epelepsie leidet und psychen erkrankung sie ist auch immernoch in behandlung. Gesundheitlich hat sich ihre epelpsie wohl gebessert. Mit dem jugendamt ist schriftlich der verbleib unserer Tochter geregelt seid januar diesen jahres, Das jugendamt hat das unteranderem der massiven erkrankungen so empfohlen. Meine frau war in den vergangen jahren mehrfach nicht in der lage das kind eigenständig zu versorgen,
Aktuell sind waren jetzt ferien der umgang alle zwei wochen hat regelmäßig zur KM stattgefunden, über die sommerferien wurde unter absprache des JA abgesprochen das unsere Tochter zwei wochen dort verbringen kann. Jetzt ist es so das sie eigenmächtig handelt und mir meine tochter vorendhält. Ich kann weder telefonisch noch anderweitig mit ihr in kontakt tretten. Die KM begründet dies das unsere Tochter nicht mehr nach hause wolle. Ich habe das Ja am nächsten tag darüber infomiert leider wie der zufall es will ist unser zuständige sachbearbeiter grade im Urlaub bis zum 20. Ich habe mir jetzt einen anwalt genommen und einen antrag auf übertragung des ABR gestellt. Meine bedenken sind dahin gehend das meine noch frau die kleine beeinflußt. Bei mama haste es viel schöner und und und papa ist ja immer streng und so.
Derzeit sind mir die Hände gebunden ich mus auf die entscheidung des Gerichts warten meine befürchtung ist jetzt das ich der buhmann an der ganzen sache werde. Da meine tochter inzwischen wohl nicht mal mehr mit mir reden möchte.