Fakt ist doch.... Nur die Mutter kann mit 100% sicherheit sagen, ob ein anderer in Frage kommt.
In Österreich ist das unterschieben eines Kindes sogar eine Straftat ...
Die Frau wäre dem Mann gegeüber nur nach deutschem Recht nur Regresspflichtig FALLS Betreuungsunterhalt gezahlt wurde. Gezahlter Kindesunterhalt geht an das KIND und das ist nach deutschem Recht nicht regresspflichtig. Anders beläuft es sich bei dem wirklichem Vater, dieser wäre voll regresspflichtig. und zwar am dem Tag der Geburt. Auch diese Leute müssten geschützt werden, weil die Nachzahlung die man bekommt wenn man erst 14 jahre später erfährt das man vater ist könnte etwas höher ausfallen.
Vaterschaftstest von Seiten des Vater gegen den Willen der Mutter ist schwer... man muss vor Gericht anhaltspunkte vorlegen die darlegen warum man nicht der Vater ist.... und das könnte schwer werden.