Das Jugendamt kann schreien im Himmel ist Jahrmarkt und das ist noch immer kein Grund dafür, dass es a) richtig ist und b) das es auch nur im geringsten relevant ist für den Kv.
In der Regel ist Umgang 1-2 Nachmittage die Woche und alle 2 Wochen von Fr-Sonntag und das natürlich ohne dich. Für betreuten Umgang ergibt sich deiner Aussage nach kein Grund. Diesen kann auch nur ein Gericht festlegen.
Wenn du also keine vernünftige Regelung mit ihm gemeinsam findest und auch das Jugendamt nicht vermitteln kann, wird Kv über kurz oder lang sein Recht auf Umgang und seinen gewünschten Umfang einklagen müssen. Ob er immer genau das bekommt, ist eine andere Frage.
Kann das Jugendamt also keinen betreuten Umgang festlegen?
Was wäre, wenn man sich nicht einig wird? Legt dann das Jugendamt eine Relegung fest, an die man sich halten muss, sowohl der KV als auch ich?