Umgang plötzlich alleine?

  • Das Jugendamt kann schreien im Himmel ist Jahrmarkt und das ist noch immer kein Grund dafür, dass es a) richtig ist und b) das es auch nur im geringsten relevant ist für den Kv.
    In der Regel ist Umgang 1-2 Nachmittage die Woche und alle 2 Wochen von Fr-Sonntag und das natürlich ohne dich. Für betreuten Umgang ergibt sich deiner Aussage nach kein Grund. Diesen kann auch nur ein Gericht festlegen.
    Wenn du also keine vernünftige Regelung mit ihm gemeinsam findest und auch das Jugendamt nicht vermitteln kann, wird Kv über kurz oder lang sein Recht auf Umgang und seinen gewünschten Umfang einklagen müssen. Ob er immer genau das bekommt, ist eine andere Frage.


    Kann das Jugendamt also keinen betreuten Umgang festlegen?
    Was wäre, wenn man sich nicht einig wird? Legt dann das Jugendamt eine Relegung fest, an die man sich halten muss, sowohl der KV als auch ich?

  • für betreuten umgang braucht es erstmal gründe.


    das jugendamt kann nur empfehlungen aussprechen; festlegen kann das nur ein gericht (so, dass es dann auch konsequenzen gibt).

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Das Jugendamt kann schreien im Himmel ist Jahrmarkt und das ist noch immer kein Grund dafür, dass es a) richtig ist und b) das es auch nur im geringsten relevant ist für den Kv.
    In der Regel ist Umgang 1-2 Nachmittage die Woche und alle 2 Wochen von Fr-Sonntag und das natürlich ohne dich. Für betreuten Umgang ergibt sich deiner Aussage nach kein Grund. Diesen kann auch nur ein Gericht festlegen.
    Wenn du also keine vernünftige Regelung mit ihm gemeinsam findest und auch das Jugendamt nicht vermitteln kann, wird Kv über kurz oder lang sein Recht auf Umgang und seinen gewünschten Umfang einklagen müssen. Ob er immer genau das bekommt, ist eine andere Frage.


    für betreuten umgang braucht es erstmal gründe.


    das jugendamt kann nur empfehlungen aussprechen; festlegen kann das nur ein gericht (so, dass es dann auch konsequenzen gibt).

    Äehm, das stimmt so nicht! Man muss nur mit dem MA reden und signalisieren, dass man, als KM, den Umgang auch möchte. Dazu gibts dann ein Gespräch mit beiden Elternteilen und dann kann man einen Antrag auf begleitenden Umgang stellen. Als Grund kann man ggf. angeben, Anbahnung einer KV- Kind- Beziehung falls der Kontakt noch nicht so lange besteht. Oder sonstiges, das kann man dann mit dem JA Mitarbeitern dann klären.
    Bei uns läuft der begleitenden Umgang auch über das Jugendamt. Also liebe TS, Fragen kostet nichts.

  • Äehm, das stimmt so nicht! Man muss nur mit dem MA reden und signalisieren, dass man, als KM, den Umgang auch möchte. Dazu gibts dann ein Gespräch mit beiden Elternteilen und dann kann man einen Antrag auf begleitenden Umgang stellen. Als Grund kann man ggf. angeben, Anbahnung einer KV- Kind- Beziehung falls der Kontakt noch nicht so lange besteht. Oder sonstiges, das kann man dann mit dem JA Mitarbeitern dann klären.
    Bei uns läuft der begleitenden Umgang auch über das Jugendamt. Also liebe TS, Fragen kostet nichts.


    Das hört sich schon besser an!
    Was passiert, wenn sich entweder KV oder ich nicht an die Empfehlungen zum Umgang halten? Gehts dann gleich ans Gericht oder erst auf Antrag ?
    Wieviel kostet denn dann der begleitete Umgang? Und wie läuft das bei Euch so ab?

  • ganz ehrlich, manchmal würde ich mir wünschen, dass auch uet beantragen könnten, dass die bet die kinder nur begleitet betreuen -.-
    @ts: was sind die gründe, die du vorbringen wollen würdest?


    Siri: meine zweite zeile bezog sich nicht auf begleiteten umgang, sondern festlegungen (zeiten etc.) die bindend sind.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • ganz ehrlich, manchmal würde ich mir wünschen, dass auch uet beantragen könnten, dass die bet die kinder nur begleitet betreuen -.-


    Aha, klar. Ist auch so einfach durchführbar, eine 24/7-Begleitung des BET.


    @ts: was sind die gründe, die du vorbringen wollen würdest?


    Ich musste schon mehrfach eingreifen, wenn er auf sie aufgepasst hat, weil sie sonst entweder ungebremst mit dem Rad einen Abhang runter wäre, in eine vielbefahrene Straße reingelaufen wäre, ein hohes Gerüst hätte runterfallen können, auf seinen Vorschlag hin eine lange und recht steile Rutsche mit dem Kopf voran gerutscht wäre usw. Er kann dies einfach noch nicht einschätzen. Und ist grundsätzlich recht langsam in seinen Reaktionen, u.a. auch wg. seiner krassen Schmerzmittel, wegen der er auch mehrmals verschlafen hat. wenn man auf die Kleine aufpasst, muss man aber nunmal schnell sein, schnell reagieren können, da sie recht wild ist und noch vor nichts Angst hat.
    Und die Angst, er könnte mit ihr abhauen oder sie nicht mehr zurückbringen. Und seine ganze kriminellen Taten.

  • Naja, also ein hohes Klettergerüst und die Rutsche kopfvoran rutschen sind jetzt nicht unmittelbar lebensgefährlich. Ich hatte schon vermutet, daß Du ein wenig übervorsichtig bist und denke jetzt, es wäre gut, wenn Du mal mit einer Erziehungsberatung darüber sprechen würdest, wieviel Risiken man einem Kind zumuten darf und ab wann es wirklich grob fahrlässig wird. Vielleicht könntet Ihr beide auch mal an einem Elternkurs teilnehmen, in dem ein paar allgemeine Grundsätze vermittelt werden, die dann für Euch beide gleichermaßen Leitbild sein sollten, um nicht ständig über divergierende Ansichten zu streiten.

  • Liebe JDG84,


    ich sehe in deiner Schilderung absolut überhaupt gar keinen Grund für begleiteten Umgang sondern nur eine Mama die einfach nicht zulassen will, daß der Papa mal Zeit alleine mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf.


    Alle Gründe die du anführst (Fahrrad, Gerüst, etc.) sind alles nur Gedankenspiele von dir die sich in deinem Kopf ereignet haben. Nichts davon ist real passiert! Und sag jetzt bitte nicht "ja, aber nur weil ich eingegriffen habe". Wenn du nicht dabei gewesen wärst wäre es vielleicht ganz anders abgelaufen.


    Denn bereits deine Anwesenheit gibt dem Papa natürlich auch eine gewisse "Sicherheit". Die Sicherheit zu wissen "Ich bin nicht verantwortlich, die Mama ist ja da".
    Vielleicht kümmert er sich viel aufmerksamer um euer Kind wenn er weiß, daß es jetzt auf IHN und niemanden sonst ankommt.


    Bitte überdenke nochmal deine Motivation für die (sorry) Umgangsverweigerung welche du planst.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Aha, klar. Ist auch so einfach durchführbar, eine 24/7-Begleitung des BET.



    Ich musste schon mehrfach eingreifen, wenn er auf sie aufgepasst hat, weil sie sonst entweder ungebremst mit dem Rad einen Abhang runter wäre, in eine vielbefahrene Straße reingelaufen wäre, ein hohes Gerüst hätte runterfallen können, auf seinen Vorschlag hin eine lange und recht steile Rutsche mit dem Kopf voran gerutscht wäre usw. Er kann dies einfach noch nicht einschätzen. Und ist grundsätzlich recht langsam in seinen Reaktionen, u.a. auch wg. seiner krassen Schmerzmittel, wegen der er auch mehrmals verschlafen hat. wenn man auf die Kleine aufpasst, muss man aber nunmal schnell sein, schnell reagieren können, da sie recht wild ist und noch vor nichts Angst hat.
    Und die Angst, er könnte mit ihr abhauen oder sie nicht mehr zurückbringen. Und seine ganze kriminellen Taten.


    würde aber eventuell mal zum nachdenken anregen, was man einem elternteil zumutet, wenn man behauptet, dass er/sie nicht in der lage wäre, ein paar stunden für das eigene kind zu sorgen, solange keine haltbaren gründe vorliegen - und die, die du vorbringst, sind das mMn keineswegs.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Das hört sich schon besser an!
    Was passiert, wenn sich entweder KV oder ich nicht an die Empfehlungen zum Umgang halten? Gehts dann gleich ans Gericht oder erst auf Antrag ?
    Wieviel kostet denn dann der begleitete Umgang? Und wie läuft das bei Euch so ab?

    Macht es doch so, falls kein begleitender Umgang in Frage kommt, dann wird man dort mit Euch eine Umgangsvereinbarung aufsetzen. Diese kann eventuell Konsequenzen für beide Seiten enthalten. Falls Du den Umgang boykottierst, dann kann der KV natürlich sich direkt ans Familiengericht wenden. Dort werden wie denkeschoen bereits angesprochen hat, die Zeiten und Umfang des Umgangs dann festgelegt.


    Der begleitete Umgang kostet nichts, es werden halt nur Fachstunden genehmigt. Ich habe einen Antrag beim Jugendamt gestellt und 20 Fachstunden genehmigt bekommen, darin enthalten sind Erstgespräch, Gespräche mit den Eltern (getrennt) während des laufenden begleitenden Umgangs, Gespräche mit dem JA- Mitarbeiter - der pädagogischen Fachkraft (die den begl. UG macht) und den Eltern. Das bedeutet ca. 5 begl. Umgänge und dann die Gespräche. Danach wird vorläufig der Umgang alleine von den Eltern geregelt, nach ca. 6- 8 Wochen gibts dann noch ein Gespräch (läuft dann nicht mehr über den begl. UG). Nach diesem letzten Gespräch wird eine Umgangsvereinbarung aufgesetzt mit beiden ET's, die dann ggf. 6 Monate gilt, bzw. bis ein neues Ereignis, wie Krippenbesuch des Kindes kommen.


    denkeschoen: Danke.... leider bekomme ich die Zitierfunktion mit meinem Handy nicht so gut hin. Aber danke für den Hinweis.