Auswirkungen auf Umgangsrecht/sorgerecht????

  • Hallo,


    ich bin seit drei Jahren ein stiller mitleser und habe hier immer viel Rat und Informationen auf meine persönlichen Fragen gefunden.
    Allerdings bin gerade etwas verwirrt:
    Da ich Student bin, Mutter eines drei Jaehrigen Kindes und nicht viel Geld zur Verfügung habe, habe ich mich wegen einer finanziellen Notsituation an die hiesigen Stiftung des Landkreises mit der Bitte um Unterstützung gewendet. Dies tat ich bereits vor einem Jahr als meine Waschmaschine den Geist aufgegeben hat. Damals erhielt ich eine E-mail von der Sekretärin des Landrats mit einer Zusage.
    Diesmal geht es um mein Auto, ich hatte einen Motorschaden und die Reperatur belaeuft sich auf knapp 2500euro. Woher soviel Geld als Student nehmen. Also schrieb ich einen Brief an die Stiftung und bat um Unterstützung, gerne auch in Form eines Kredits.
    Diesmal bekam ich eine E-Mail das der Landrat im Urlaub sei und es deshalb an die Sachbearbeiter vom Jugendamt weitergeleitet worden ist (hier bisher kein Kontakt) ich solle mich doch bitte bei der Dame melden damit hoffentlich eine Lösung fuer mich gefunden werden kann.
    1. Es verwirrt mich sehr dass es ans Jugendamt weitergeleitet wird.
    2. Falls der KV jemals das Umgangsrecht oder Sorgerecht beantragt kann das negative Folgen haben wenn in meiner dann angelegten Akte "finanzielle Notsituation" steht?
    3. Kann einem eine finanzielle Notsituation nicht als kindeswohlgefaehrdung ausgelegt werden?
    4. Wenn ich mich jetzt beim JA nicht melde und keine weitere Hilfe in Anspruch nehme ist fuer das Amt die finanzielle Lage scheinbar geregelt?


    Es geht uns ansonsten gut, klar muss ich sparen aber es fehlt an nichts.
    In 2 wochen endet meine Studentenzeit und ich werde vollzeit in meinem neuen Job arbeiten..


    Bitte um Antworten, Erfahrungen oder Einschätzungen.
    Vielen lieben Dank

  • Das ist wohl Zufall, daß der Vertreter des Landrats in der Stiftung beim JA arbeitet. Wenn er beim JA arbeitet, heißt das auch nicht automatisch, daß er beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) ist. Das Jugendamt hat auch noch andere Aufgaben, z.B. Kiga-Beiträge, Beistandschaft, Beurkundungen, Bildung und Teilhabe, Jugendförderung, Jugendgerichtshilfe, Kindergartenbedarfsplanung, Unterhaltsvorschuss usw.


    Was da bei der Stiftung beantragt und von ihm bearbeitet wird ist unabhängig von dem, was er beim Jugendamt macht.


    Ein Beispiel bei uns aus dem Amt: Eine Bekannte hat vor Jahren (als sie Vollzeit gearbeitet hat), beim Jugendamt Kindergartenbeiträge gemacht, die andere hälfte des Jobs war Wohngeldstelle. Also wer da Wohngeld beantragt hat, war auch nicht gleichzeitig beim Jugendamt registriert.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • 2. Falls der KV jemals das Umgangsrecht oder Sorgerecht beantragt kann das negative Folgen haben wenn in meiner dann angelegten Akte "finanzielle Notsituation" steht?


    nein. Ürbrigens wird das JA solche Daten niemals an dritte weitergeben ohne deine Zustimmung, Datenschutz.



    3. Kann einem eine finanzielle Notsituation nicht als kindeswohlgefaehrdung ausgelegt werden?


    Nein, in der von dir geschilderten Situation nicht.


    4. Wenn ich mich jetzt beim JA nicht melde und keine weitere Hilfe in Anspruch nehme ist fuer das Amt die finanzielle Lage scheinbar geregelt?


    Das ist ja am Ende deine Sache ob du Hilfe willst oder nicht.




    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale