2 Väter, ABR, Umzug ins Ausland

  • Wenn du meinst. Zitieren kannst du ja, aber da steht doch auch eindeutig drin (Absatz 2 ist der zutreffende), das das Kind dann auch dem anderen Elternteil vorenthalten werden muss. Das ist ja gar nicht die Absicht der TS. Es soll ja weiterhin Umgang stattfinden und damit trifft der Tatbestand nicht zu.


    Davon abgesehen sagte ich ja auch nicht sie soll einfach umziehen, sondern vorher den Vater informieren und mit ihm drüber sprechen und Angebote machen. Der kann, wenn er nicht einverstanden ist, Sorgerechtsklage erheben. Wenn er dann nicht, wenn er rechtzeitig informiert worden ist, etwas dagegen unternimmt, dann wird er später wohl schlecht sagen können, das er es nicht wollte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Naja ich möchte mal denjenigen sehen der erfunden hat, dass es für das Kindeswohl gut wäre, Zwangskontakt zu jemand zu halten, dem dieses Kind egal ist.


    Der Grundgedanke ist das ein Kind 2 Eltern hat und es dem Kind gut tut beide zu erleben. Und wenn jemand Umgang einfordert dürfte Ihm/Ihr das Kind wohl nicht egal sein.

  • Und wenn jemand Umgang einfordert dürfte Ihm/Ihr das Kind wohl nicht egal sein.


    Sorry, aber ich könnte platzen. Das ist jetzt der 3. Termin in Folge, wo der Herr Papa zum begleiteten Umgang nicht aufgetaucht ist (ohne abzusagen wohlgemerkt).


    Damit das aber nicht leere Worte bleiben und auch als solche ganz deutlich erkannt werden können, wäre es vielleicht sinnvoll wenn KV wirklich Umgang wahrnehmen würde, wenn er ihn schon hat? Zumal hier ja begleiteter Umgang ansteht? Ich gehe stark davon aus, dass es ihn ganz und gar nicht gut dastehen lässt, wenn er da nicht auftaucht. Und das wäre meine Argumentationsschiene, wie ist es für ein Kind, wenn Papa da nicht kommt? Ja wohl nicht gerade "toll" oder? Wenn er zu einer Regelmässigkeit nicht fähg ist und das Kind dadurch leidet, wäre es doch sicher okay den Umgang seltener stattfinden zu lassen und eben von den USA aus - wie die TS vorgeschlagen hat - laufen zu lassen (die Drogensache ets. würrde ich erst später bringen).

  • das das Kind dann auch dem anderen Elternteil vorenthalten werden muss.


    Wo ließt DU das?


    Da steht "Vorenthalten"


    Schuster bleib bei Deinen Leisten.
    Wenn er das ABR hat (GSR) dann darf muss er nicht klagen. Worauf sollte er Klagen? Er weiß nichts von einem Umzug.
    Sie muss sich mit Ihm abstimmen wo Kind lebt. Kann sie das nicht (er wird Umzug nicht zustimmen) dann muss sie auf ABR klagen und auf Ausreise ins Ausland.
    Der Erhalt des ABR bedeutet nicht automatisch die Genehmigung zum Umzug ins Ausland.

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  • Hab ich jetzt etwas anderes geschrieben? Hier geht es um einen Straftatbestand, nicht um Familienrecht. Der Straftatbestand ist erst erfüllt, wenn das Kind vorenthalten wird. Ein Umzug, egal wohin, ist nicht automatisch ein vorenthalten des Kindes.


    Wenn er das ABR hat (GSR) dann darf muss er nicht klagen. Worauf sollte er Klagen? Er weiß nichts von einem Umzug.
    Sie muss sich mit Ihm abstimmen wo Kind lebt. Kann sie das nicht (er wird Umzug nicht zustimmen) dann muss sie auf ABR klagen und auf Ausreise ins Ausland.
    Der Erhalt des ABR bedeutet nicht automatisch die Genehmigung zum Umzug ins Ausland.


    Jetzt wird es noch abstruser. Wie kommst du darauf, dass TS ihn nicht darüber informieren möchte? Hat sie das irgendwo geschrieben? Hab ich da was überlesen?
    Praktisch sieht es doch so aus, das er dann, wenn er dem Umzug nicht zustimmt, die TS das JA einschalten wird, um zu vermitteln. Welches gewichtige Argument ist so groß, daß das JA dann sagen wird, das KM nicht umziehen darf? Er kann dann Klage auf ABR einreichen, wenn Vermittlungsversuche scheitern. Und ich erinnere, hier nimmt der KV nicht mal Umgang wahr. Aufgrund welcher Argumente sollte ABR kriegen und damit den Umzug des Kindes verhindern??

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    Friedrich Schiller


  • Wenn er zu einer Regelmässigkeit nicht fähg ist und das Kind dadurch leidet, wäre es doch sicher okay den Umgang seltener stattfinden zu lassen und eben von den USA aus - wie die TS vorgeschlagen hat - laufen zu lassen (die Drogensache ets. würrde ich erst später bringen).


    Nun in diesem Fall hat sich der UET ein klassisches Eigentor geschossen.


    Nur möchte ich nicht entscheiden wo das Kind mehr leidet. Wo es die Mutter hinzieht denke ich dürfte klar sein.