Wenn du meinst. Zitieren kannst du ja, aber da steht doch auch eindeutig drin (Absatz 2 ist der zutreffende), das das Kind dann auch dem anderen Elternteil vorenthalten werden muss. Das ist ja gar nicht die Absicht der TS. Es soll ja weiterhin Umgang stattfinden und damit trifft der Tatbestand nicht zu.
Davon abgesehen sagte ich ja auch nicht sie soll einfach umziehen, sondern vorher den Vater informieren und mit ihm drüber sprechen und Angebote machen. Der kann, wenn er nicht einverstanden ist, Sorgerechtsklage erheben. Wenn er dann nicht, wenn er rechtzeitig informiert worden ist, etwas dagegen unternimmt, dann wird er später wohl schlecht sagen können, das er es nicht wollte.