Hallo!
Ich möchte für meinen ältesten Sohn (4J.) das ASR beantragen.
Wie und wo mache ich das?
Hallo!
Ich möchte für meinen ältesten Sohn (4J.) das ASR beantragen.
Wie und wo mache ich das?
Grundsätzlich macht man soetwas beim Familiengericht. Aber bevor du das machst ist erstmal die Frage, ob das Erfolg hat, denn dafür müssen schon ganz gewichtige Gründe vorliegen und ist es ist sehr schwer das durchzukriegen. Mit welcher Begründung möchtest du das denn beantragen??
Familiengericht mit Sitz im zuständigen Amtsgericht deines Wohnortes.
Aber wie schon geschrieben wurde, dass geht nicht ohne sehr sehr sehr gute und belegbare Gründe - also der Antrag geht schon - aber es geht ja auch um den Erfolg eines Antrages.
Vielleichst magst du etwas zu den Gründen schreiben?
Wie und wo mache ich das?
Du richtest eine entsprechende Klage auf das Alleinige Sorgerecht ans Familiengericht, das für deinen Wohnort zuständig ist. Der Beklagte mit Adresse sollte genannt werden.
Als Gründe solltes du anführen, warum das derzeitige Gemeinsame Sorgerecht für das Kind mittel- und langfristig sehr schädigend ist und wie das Alleinige Sorgerecht dem deutlich abhelfen würde. Füge möglichst die Aktenzeichen früherer Fam.-Gerichtsverhandlungen an, die zB zeigen, wie hoch kompliziert die Situation zwischen den Eltern ist. Wichtig wären auch Bestätigungen/Berichte/Protokolle des Jugendamtes, die nachweisen, dass du dich über Jahre aktiv eingesetzt hast dafür, dass die Situation verbessert wird.
Hallo habe auch alleiniges Sorgerecht beantragt. Ich habe alles über mein Rechtsanwalt laufen lassen und auch gewonnen.
Hallo habe auch alleiniges Sorgerecht beantragt. Ich habe alles über mein Rechtsanwalt laufen lassen und auch gewonnen.
NIcht Du hast gewonnen sondern Kind hat verloren.
Das ist schon ein Unterschied.
NIcht Du hast gewonnen sondern Kind hat verloren.
Das ist schon ein Unterschied.
Vielleicht hatte es einen guten Grund, einfach so wird das weder einer Km noch einem KV weggenommen... Wir wissen nicht warum es hier dazu kam.
NIcht Du hast gewonnen sondern Kind hat verloren.
Das ist schon ein Unterschied.
Das sehe ich auch völlig anders.... Aus "Spaß an der Freude" wird einem Elternteil nicht das GSR entzogen.
In meinem Fall bin ich auch froh, dass ich dieses Schritt getan habe.... und ich würde es wieder tun... FÜR die Kinder!
Das alleinige Sorgerecht wird wohl niemand einfach so aus Jux und Tollerei beantragen, sondern sich gut überlegt haben, warum. Natürlich kann man sagen, dass das Kind immer verliert, wenn es nicht in einer intakten Familie aufwachsen kann. Bei der Trennung der Kindeseltern stellt sich aber immer auch die Frage, wie es mit der Sorge für das Kind weitergehen kann.
Der geringste Schaden entsteht, wenn die Eltern sich so gut verstehen, dass sie Abmachungen treffen können, ohne dass es gerichtlicher Beschlüsse (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Umgang) bedarf und sich beide Eltern auch an ihre Abmachungen zu halten imstande sind.
Wenn aber beispielsweise ein Elternteil ein pathologisch symbiotisches Verhältnis zum Kind entwickelt und dieses quasi als Ersatzpartner behandelt, dies aber nicht wahrhaben und am eigenen Verhalten nichts ändern möchte, dann ist das aus meiner Sicht Grund genug für den anderen Elternteil, alleiniges Sorgerecht zu beantragen, wenn dieser in der Lage ist, eine soziale Infrastruktur (Kindergarten, Verwandte, Freunde) aufzubauen, in der das Kind wieder Kind sein darf.
Gleichzeitig setzt dies aber voraus, dass der beantragende Elternteil eine gut entwickelte Bindungstoleranz hat, d. h. in der Lage und willens ist, den Kontakt zum anderen Elternteil entsprechend der gegebenen Möglichkeiten zu fördern.