Negativbescheinigung - wo beantragen?

  • Hallo,


    werde durch google nicht so richtig schlau bzgl. folgendem Umstand:


    Sorgerecht wurde Vater entzogen (vorher GSR, nun habe ich ASR) und Kind nicht am derzeitigen Wohnort geboren.


    Wo und wie kann ich also die Negativbescheinigung beantragen, im vorherigen Wohnort, oder am derzeitigen Wohnort, an dem auch das Gericht sitzt, welches das SG entzog? Welches JA ist da zuständig?


    Danke für Antworten!

  • Es kann sein, dass das alte Jugendamt die Akte an das neue Jugendamt übergeben hat, wenn der Fall noch lief... ich würde beim aktuell zuständigen anrufen und nachfragen. Können die nicht helfen, dann beim vorher zuständigen Jugendamt. Das müsste eigentlich kein Problem sein, diese Bescheinigung zu bekommen... LG

  • Sorgerecht wurde Vater entzogen (vorher GSR, nun habe ich ASR) und Kind nicht am derzeitigen Wohnort geboren.


    Hallo Ololufe,


    Negativbescheinigung gibt es nur für Mütter, die ein Kind unehelich geboren und niemals eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschrieben haben.
    Das ist bei Euch aber nicht so.


    Bei Euch wurde das Sorgerecht entzogen, es liegt also ein Gerichtsbeschluss vor.
    Dieser Gerichtsbeschluss wird statt der Negativbescheinigung vorgelegt bei Ämtern, Banken und Ärzten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • So also nun habe ich sie heute bekommen. Und zwar vom aktuell zuständigen JA, nicht vom Geburtsort. Beantragung ging ganz einfach, musste nur die Geburtsurkunde per mail schicken.


    Davon hast Du doch ein Urteil.
    Das reicht auch.


    Naja, das reicht mir eben nicht, weil das Urteil mehrere Seiten lang ist und der Entzug des SGR nur in einem Satz zwischendurch erwähnt wird. Ich will nicht jedem unseren ganzen Privatkrieg schriftlich vorlegen müssen. Außerdem will ich eine Übersetzung anfertigen lassen und da ist 1 Seite günstiger.


    Hallo Ololufe,


    Negativbescheinigung gibt es nur für Mütter, die ein Kind unehelich geboren und niemals eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschrieben haben.
    Das ist bei Euch aber nicht so.


    Bei Euch wurde das Sorgerecht entzogen, es liegt also ein Gerichtsbeschluss vor.
    Dieser Gerichtsbeschluss wird statt der Negativbescheinigung vorgelegt bei Ämtern, Banken und Ärzten.


    So hatte ich das auch erst gedacht, scheint aber wohl nicht zu stimmen. Es gibt die Bescheinigung auch bei nachträglichem Entzug des SGR. So der Wortlaut im Schreiben:
    "Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass keine Erklärungen der Eltern über die gemeinsame Sorge für dieses Kind vorliegen. Es liegt auch keine rechtskräftige Ersetzung der Sorgeerklärung durch das Familiengericht vor." (die Paragraphen lass ich jetzt weg.)


    So das wäre nun auch erledigt :party