Gibt es Beweise für "negative Beeinflussung"?

  • Ich lese schon lange still mit und habe auch schon einiges davon gut gebrauchen können, aber nun habe ich selber eine Frage:
    Mein Mann hat uns (mich und die Kinder) vor wenigen Monaten verlassen und lebt seither in einer eigenen Wohnung. Er sieht die Kinder nicht so häufig, was aber nicht an mir liegt, sondern an seiner Art, mit der er schon zu der Zeit, als wir noch zusammen gewohnt haben, die Kinder vergrault hat. Er hatte nie wirklich Zeit für sie und hat sie immer barsch abgewiesen, so dass die Bindung eigentlich gleich Null ist. Die wenigen Mal, die sie bei ihm übernachtet haben, hat er sie angemotzt und nun möchten sie (erstmal) nicht mehr bei ihm schlafen. Mit ihm und mir etwas unternehmen ja, aber nicht alleine bei Papa schlafen.
    Ich tue, was ich kann, um ihnen den Umgang mit Papa zu erleichtern, aber sie haben eben ihre Erfahrungen gemacht und gegen ihren ausdrücklichen Willen kann ich sie ja nun auch nicht bei ihm absetzen. Da mein Mann psychisch krank ist, reagiert er oft nicht so wie man das erwarten könnte. Er kann die Gefühle seiner Mitmenschen nicht richtig deuten und reagiert dann oft total unpassend (brüllt gleich rum bei Kleinigkeiten, weil er sich persönlich angegriffen fühlt z.B.). Ich bin froh, dass wir getrennt sind, denn nun haben die Kinder und ich endlich Ruhe vor ihm und seinen "Ausbrüchen". Weil er eben unberechenbar ist, habe ich die Befürchtung, dass er es MIR ankreidet, wenn die Kinder nicht mehr bei ihm übernachten wollen. Ich bin immer freundlich zu den Kindern und zu ihm auch und sage nichts, was irgendwie einen schlechten Eindruck machen könnte und aufhetzen tue ich sie schon gar nicht (obwohl ich selber "innen drin" ganz anders empfinde...)
    So, lange Vorrede, nun komme ich zu meiner Frage an euch:
    Was kann bzw. könnte er gegen mich vorbringen (evt. vor Gericht), was in die Richtung geht, dass ich die Kinder "negativ beeinflusse"?
    Hat das auch Auswirkungen auf den Umgang der Kinder mit ihm?
    Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Vorwurf der "negativen Beeinflussung" gemacht?
    Bin gespannt auf eure Antworten! :thanks:

  • Hallo Mausemaus,


    den Vorwurf, dass du dafür verantwortlich bist und die Kinder gegen ihn beeinflusst, kann er dir natürlich machen. Ob sich ein Richter diesem Vorwurf anschließen würde, hängt von der persönlichen Einschätzung, auch von der Persönlichkeit des Richters, ab. "Beweisen" muss der KV nichts, eher glaubwürdig erzählen.
    Natürlich würde sich ein Richter auch deine Sichtweise anhören. Wenn deine Kinder alt genug sind, auch die.


    Was müsste der KV sagen, um den Richter von einer Beeinflussung durch dich zu überzeugen? :hae:
    Dass du den Umgang ablehnst, dass du aufgrund deines schwierigen Verhältnisses zu ihm keine gute Beziehung zwischen Vater und Kindern wünschst? Dass du dich negativ über den KV gegenüber den Kindern äußerst?
    Wenn ein Richter zu dem Schluss kommen würde, dass deine Einstellung zum KV verantwortlich für die Haltung der Kinder zum Umgang ist, würde er -denke ich- höchstwahrscheinlich den Umgang auch gegen den Willen der Kinder anordnen.

  • Vor Gericht ist es immer so, dass er genau wie Du beweisen muss was er sagt. Allein die Feststellung jemand beeinflusse die Kinder negativ, hat keinen Einfluss auf irgendwas. Gibt es denn vor Gericht noch etwas zu klären? Ist der Umgang geregelt?
    Andererseits kann er durchaus durchsetzen, dass er regelmässigen Umgang zu den Kindern bekommt, dann widerum müsstest Du nachweisen, dass dies nicht dem Kindswohl dienen würde, was äusserst schwer ist.
    Keinesfalls würde ich an Deiner Stelle gemeinsame Dinge mit Ex und Kindern unternehmen.

  • Ich denke, es reicht u.U. schon aus, wenn du einem Richter sagen würdest, dass du es aufgrund des Verhaltens des KV verstehen kannst, dass die Kinder den Umgang ablehnen.
    Dadurch könnte u.U. schon der Eindruck enstehen, dass du den Umgang nicht ausreichend förderst, nicht genügend auf die Kinder einwirkst und sie nicht genügend zum Umgang "motivierst".

  • Es ist so, dass er regelmäßigen Umgang bekommt, den aber z.T. gar nicht nutzt (Feiertage u.a.). Ich versuche die Kinder dahingehend zu "beeinflussen", dass sie ihre Abneigung langsam abbauen, die sich über die Jahre hinweg aufgebaut hat.



    Ich möchte vermeiden, dass er mich vors Familiengericht zerrt und die Kinder dann dort aussagen müssen. Und dann evt. der Umgang gegen ihren Willen angeordnet wird (eine grauenhafte Vorstellung für mich als Mutter!!!), was ich ehrlich gesagt, erschütternd finde! Deshalb möchte ich "vorbeugen":




    Kann ich den Vorwurf der "negativen Beeinflussung" irgendwie entkräften? Also quasi "Gegenbeweise" sammeln? Was wäre das z.B.?

  • Hallo zusammen,
    Ich denke,persönliche meinung,der Vorwuf ist standart.
    Sobald die Kinder sagen,ich will da nicht mehr hin,fällt dieser Vorwurf.


    Auch ich musste mich mit diesem Vorwurf auseinander setzen.Tochter damals 12 kam mit seiner Lebensweise.bzw.seinem "Dominierenden "Wesen nicht klar.
    Außerdem beschimpfte er mich und das gefällt keinem Kind.


    Unser Richter kam aber zu dem Entschluss,das über die Erziehung wohl nicht mehr viel zu erreichen ist.Allerdings habe ich auch nie etwas gegen die Umgänge gehabt.
    Irgendwann gehen die Pubis ihren eigenen Weg.
    Gruß buffi

  • Nach der Trennung hat eines meiner Kinder den Umgang verweigert, das andere wollte Umgang und hat ihn auch gehabt. Dann fing der Vater mit Vorwürfen an und ich hab mir die Kinder geschnappt und bin zum Jugendamt gefahren. Hab dort erzählt, dass ein Kind keinen Umgang will und das andere ganz normal Umgang hat. Die Sachbearbeiterin hat mit dem Kind allein gesprochen und dann war ich gefühlsmäßig erst mal auf der sicheren Seite.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vielen Dank für eure Antworten!



    @ Romi: Was sind das für "Umstände", von denen du sprichst?



    @ buffi: Gibt es ein Alter, ab dem die Kinder selber bestimmen können, wie der Umgang aussieht?



    @ haselmaus: Du schreibst "gefühlsmäßig auf der sicheren Seite": Wie ging es dann weiter?

  • Meine Kurze war 12,als sie zur Anhörung durfte.Allerdings hatte der KV bis dahin keinen Umgang gefordert,warum auch immer.


    Ab 14 ist alles gelaufen,da dürfen Kinder,so weit ich weiß,mit bestimmen.


    Habe allerdings auch gelesen,das kleinere Kinder auch schon gehört wurden.

  • Mausemaus,


    Zuerst: Ich kann dich- glaube ich- gut verstehen. Ich habe selbst Ängste, dass solche Probleme auf mich zukommen werden. In Ansätzen gab´es sie schon.


    mit "u.U" wollte ich eigentlich nur ausdrücken, dass das passieren kann und bestimmt auch nicht vorhersagbar ist.


    Deshalb würde ich die Kinder so lange es geht, irgendwie zum Umgang motivieren (so lange sie nicht ernsthaft darunter leiden)
    Auch wenn dann der Umgang für sie dann nur Pflichtveranstaltung ist.



    Andere Möglichkeiten: Vielleicht bringt dir ein Gespräch beim JA was. Oder ein Gespräch in einer Erziehungsberatungsstelle, in der du vielleicht Anregungen bekommst, wie du mit der Abneigung der Kinder und dem Verhalten des KV umgehen kannst.


    Grüße,
    Romi

  • @ haselmaus: Du schreibst "gefühlsmäßig auf der sicheren Seite": Wie ging es dann weiter?

    Der KV wollte den Umgang nur "auf Zuruf", das konnte und wollte ich aber nicht. Nachdem ich ein paar mal diese Spontan-Umgänge nicht zusagen konnte, fing er an, von Umgangsboykott zu schreien. Da hab ich ihn auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind verklagt, weil es mir zu bunt wurde. Vor Gericht wurde dann auch das andere Kind angesprochen, und ich hab gesagt, dass das Kind keinen Umgang will. Der Richter fragte dann nur kurz nach, ob das Kind Gründe dafür hätte, was ich bejaht habe und auch erzählte, dass ich mit dem Kind bereits beim Jugendamt deswegen war. Heraus kam dann eine Umgangsvereinbarung mit einem Kind, wobei ich zugesagt habe, dass selbstverständlich auch das andere Kind geschickt wird, sobald es wieder will.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ihr seid nicht vor Gericht und er hat solche Vorwürfe nicht vorgebracht. Welchen Sinn macht es sich darüber den Kopf zu zerbrechen, was wäre, wenn es eine Gerichtsverhandlung gäbe und wenn er dann ...


    Ich habe es schon beobachtet, dass manche Menschen nach einer trennung beginnen ihr normales Leben nur noch unter dem Aspekt zu sehen, wie es vor Gericht aussehen könnte, was sie gerade tun. Sorgerechtsprozesse sind zerstörerisch, kraftraubend, teuer und je mehr Raum man ihnen innerlich gibt, desto mehr zerstörerische Gewalt gewinnen sie über das normale Leben.


    Führr ein ganz normales Leben und lass nicht einen (vielleicht in Zukunft einmal möglichen) Sorgerechtsprozess das Leben und deine Gedanken bestimmen.

  • Segelpapa, sicherlich hast Du mit Deiner Ansicht irgendwo auch Recht, aber ich mache mir lieber vorher Gedanken als hinterher Vorwürfe!


    Ich möchte meinem Mann einfach keinerlei Munition liefern, deshalb grüble ich und stelle hier meine Fragen.


    Wenn es nie zu einer Verhandlung kommt, umso besser, aber wenn, möchte ich gewappnet sein.


    Ich notiere mir schon seit Jahren alles in mein Tagebuch, insofern habe ich eine reichliche Sammlung dessen, was nicht gerade zum Vorteil meines Mannes gereichen wird...

    Einmal editiert, zuletzt von mausemaus ()

  • Wir konnten im Zuge der Mediation einen Termin zu dritt machen. Während wir Eltern zuhören durften/mussten, hat sich die Mediatorin einfach mit dem Zauselkind (9 Jahre) unterhalten. Sie hatte Playmobilfiguren für alle Beteiligten in einem Körbchen und das Kind durfte für jeden eines aussuchen. Es gab sogar einen Hund. :D Und dabei ist dann rausgekommen, dass ich das Kind weder manipuliere, sie sich keine Sorgen um mich macht, sie genau weiss, dass ich den Umgang auch mal für mich nutze und sie keinerlei Verantwortung übernimmt. Und dass sie den Umgang so gut findet, wie er zu dem Zeitpunkt lief. Sie wollte nicht mehr und nicht weniger zum Papa. Und sie will auf keinen Fall mit ihm zur NEXT nach Estland reisen. Seitdem kamen keine Vorwürfe mehr vom Ex, dass ich das Kind manipuliere.
    Vielleicht wäre sowas was für euch. Ich kann Mediation absolut empfehlen, wir haben vieles damit regeln können. Und es ist kostengünstiger als der Anwalt.
    Mein Noch-Mann droht gerne mal was an und lässt es dann aber doch, da er unglaublich konfliktscheu ist und sich eh mit seiner ganzen Situation etwas zu viel zugemutet hat. Da dein Ex ja psychische Probleme hat, könnten das ja auch leere Drohungen sein.
    Mach einfach weiter so, versuche die Kinder zum Umgang zu motivieren, sprich nicht schlecht über den KV und lass sie keine Verantwortung für dich übernehmen. Dann hast du nichts zu befürchten!

  • WEnn du dir die ganze zeit solche gedanken machst ist es nicht unwahrscheinlich das du deine Kinder unwillentlich wirklich negativ beeinflusst.

  • Frau Zausel: Vielen Dank für den netten aufmunternden Beitrag!



    Ich hatte mir damals eine Anwältin gesucht, die gleichzeitig Mediatorin ist und wollte eine Mediation mit ihm machen, aber er hat nicht mitgezogen, sondern gleich einen Anwalt angezerrt. Da habe ich sie natürlich auch als Anwältin angesprochen, ging ja nicht mehr anders. Nun müsste ich mir dafür wohl jemand anders suchen.



    Die Idee mit der Beratungsstelle ist gut, vielen Dank Romi, ich werde mich mal erkundigen, wo hier in der Nähe eine ist.

  • Ich wollte auch keinen "Spontanumgang" mehr und da war ich dann auch ganz ganz schnell die böse Mutti die einen Umgangsboykott gegen den KV im Schilde führt, das Kind angeblich negativ beeinflusse (obwohl das Kind bisher immer Umgang mit KV hatte) usw. da kamen die wildesten Vorwürfe und Behauptungen und kommen immer noch...


    Aber ich habe mir nichts vorzuwerfen, dass Jugendamt ist mit im Boot, ich habe kein Problem wenn das Kind Umgang mit dem KV hat. Ich habe aber ein Problem damit zeitlich und räumlich für die Launen des KV´s bereit zu stehen...


    Behaupten kann er viel, beweisen konnte er bisher davon nix.


    Ich verstehe deine Gedanken und die Idee irgendwie auf Nummer Sicher gehen zu wollen, ging mir auch sehr sehr lange so.
    Aber ich habe mich (fällt mir manchmal immer noch schwer) damit angefunden, dass egal was ich tue oder nicht tue ich für den KV immer die böse Mutti bin also tue ich das womit ich ruhig schlafen kann ... :)


    aber meiner Erfahrung nach kann man niemandem etwas beweisen, was er nicht für möglich halten will... also wenn er denken und glauben will du beeinflusst die Kinder negativ, dann kannst du dich auf den Kopf stellen und was weiß ich was für "Beweise" sammeln - es wird nix ändern :kopf



    Alles wird gut :troest

  • Mein Mann hat uns (mich und die Kinder) vor wenigen Monaten verlassen und lebt seither in einer eigenen Wohnung.


    ...


    Ich notiere mir schon seit Jahren alles in mein Tagebuch, insofern habe ich eine reichliche Sammlung dessen, was nicht gerade zum Vorteil meines Mannes gereichen wird...


    Ich möchte dich nur davor warnen zu glauben, dass jemand aus einem Sorgerechts- oder Umgangsstreit als Sieger hervorgehen wird. Es wird lauter Verlierer geben, der eine verliert mehr, der andere weniger, die Kinder sowieso. Wer vor dem Krieg glaubt, gut gerüstet zu sein, der wird wenig tun, ihn zu vermeiden.


    Tagebuchaufzeichnungen sind für einen Krieg um die Kinder vielleicht so viel Wert wie das benutzte Papier. Familienrichter hören jeden Tag, wie schlimm der jeweils andere Elternteil ist, Katastrophe, total schädlich für die Kinder, darf man am besten gar nicht mit den Kindern allein lassen, die Kinder werden bei jeder Begegnung krank. In der Welt der Richter gib es nur abgrundtief schlechte Menschen (nämlich jeweils den anderen Elternteil). Schmutzige Wäsche interessiert keinen Richter, alles was du auffährst, haben die schon 30 Mal in schlimmerer Version gehört. Bereitest du dich seit Jahren mit den Aufzeichnungen auf eine Abrechung vor Gericht vor? Ich weiß noch nicht einmal, worüber ihr einen Prozess führen solltet.


    Gestalte das Leben.