Und was den § betrifft, was hat das jetzt damit zu tun? Hier gehts doch nicht um Verletzung der Unterhaltspflicht.
Für nicht geleisteten Unterhalt springt der Steuerzahler ein. Für boykottierten Umgang wer?
Davon ab sind nen paar Tage Ordnungshaft ein Witz im Vergleich zu mitunter Monaten oder gar nen Jahr+ Freiheitsstrafe, meinst du nicht?
Ich finde es absolut nicht übertrieben, diese Ordnungshaft zu fordern. Im Gegenteil - jedem UET rate ich an, per se die Ordnungshaft gleich mit in ein Umgangsurteil standardmäßig einbauen zu lassen. Wenn eh schon vor Gericht um Umgang gestritten wird, d.h. die Eltern sich nicht einvernehmlich einigen können, sollte dieser Passus Teil des Textbausteins eines jeden Richters sein. Je ehr dem BET klar ist, dass Umgang nicht nach Lust und Laune zu gewähren ist, desto besser für das Kind.