Hallo ihr Lieben,
Habe mal eine Frage;
Hat man, wenn man beim JA den KV nicht angibt (und auch sonst nirgendwo) trotzdem Anspruch auf Zahlungen durch die UVK?
Muss gestehen, dass ich keine Ahnung habe. Frage auch nicht, weil es bei mir selbst zur Debatte steht.
Wir bekommen ja Unterhaltsvorschuss.
Jetzt ist es aber so, dass meine Tochter ein Stiefschwesterchen bekommt (Kind des KV).
Die KM wollte ihn zunächst nicht als Vater angeben.
Beim JA (da war sie aus diversen Gründen schon vor Geburt des Kindes) wurde ihr dazu geraten ihn auf jeden Fall anzugeben.
Leider hat sie diverse Daten von ihm nicht (ich auch nicht, so dass ich auch nicht helfen konnte) und man hat sie deshalb ziemlich blöd angemacht.
Jetzt weiß sie gar nicht mehr, was richtig ist und was nicht.
Fakt ist, sie will den KV nicht mehr in ihrem Leben haben und dementsprechend auch nicht, dass er Kontakt zum gemeinsamen Kind hat.
Denke aber auch nicht, dass ein Kontakt dauerhaft im Interesse des KV wäre.
Das ist aber eine andere Geschichte.