BGH-Urteil:Hunde und Katzen dürfen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden

  • Gerade wurde in den Nachrichten erzählt, dass es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt, wo entschieden wurde, dass Hunde und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden dürfen vom Vermieter. Entsprechende Klauseln in den Mietverträgen sind laut BGH unwirksam.


    Link: Hunde und Katzen dürfen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden


    Meiner Meinung nach kann man bei diesem Urteil geteilter Meinung sein, wenn man sich einmal in die Lage als Vermieter versetzt und andererseits als Mieter auf der anderen Seite. Ich sehe da auch ein pro und contra auf beiden Seiten.

  • Haustiere dürfen nicht mehr generell verboten werden!
    Hallo!


    Der BGH hat in seinem aktuellem Urteil beschlossen, dass Hunde und Katzen nicht mehr generell verboten werden dürfen.


    Hier


    Das ist für mich die gute Nachricht des Tages und ich hoffe, es freuen sich noch ein paar Leute mit mir.


    Liebe Grüße


    Tine

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • wenn sich 10 leute bewerben auf eine whg wird es genug leute ohne tiere geben..dann nimmt der vermieter,wenn er denn keinen bock auf tiere hat,eben die ,die kein tier haben..
    der vorteil ist nur,dass man sich wohl eins anschaffen kann,ohne mit der kündigung zu rechnen...
    viele werden dann vwohl die kaution einbehalten mit der ansage,sie müssen die whg danach allergikergerecht reinigen lassen ,weil man ja nie weiss,wer danach einziehen wird.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • der vorteil ist nur,dass man sich wohl eins anschaffen kann,ohne mit der kündigung zu rechnen...


    Ganz so einfach ist das nicht. Eine Genehmigung braucht man schon weiterhin, nur der Vermieter darf nicht mehr pauschal nein sagen.


    Nur bei Mietverträge in denen generell Haustiere verboten sind ist der Passus hinfällig.


    Ich darf Katzen halten, aber keinen Freigang gewähren weil es damit schon Probleme gab. (wäre auch rein technisch schwierig)


    Ein Vermieter kann z.B. Hunde ab einer gewissen Größe( oder bestimmter Rassen) untersagen mit Hinblick auf Kinder im Haus oder andere Mieter mit Angst vor Hunden.


    Es bleibt also weiterhin eine Einzelfallentscheidung.


    L.G. Tani