Falsche und unvollständige Angaben zur Erlangung von Unterhaltsvorschuß

  • Hallo liebe Gemeinde, es gibt in Deutschland, in Ostdeutschland seit 1990, die Möglichkeit, "schnellen Unterhalt" für ein alleinerziehendes, alleinwohnendes Elternteil zu erreichen. Dazu gilt das UVG -Unterhaltsvorschußgesetz von 1979 in der Fassung vom 2006.
    Leider gibt es dazu auch genug Missbrauch, denn beim Geld hört die Vernunft aus. Fakt ist: Viele sind finanziell mit einem Kind (Kindern) schwer belastet. Doch leider wird hier auch Missbrauch betrieben. Zu einem durch den Antragsteller aber auch durch den Bearbeiter des Jugendamtes FD UVG, wie in meinem Fall. Fakt ist, das BGB §§1601 ff sind für Klärung in seinem leider großen Umfang geeignet, über die Gerichte/Rechtsanwälte zu klären. Hier beim durch UVG erhaltenes Geld sind viele Fragen zu beantworten. Fakt ist, jährlich gehen etwa 1 Milliarde Euro durch UVG über den Tisch! Doch meistens sind hier durch Geheimhaltung von Anträgen durch die Behörde missbrauch auch durch die Behörde betrieben. So wie in meinem Fall unter Mod.-Hinweis: Link entfernt, da auf eine unerlaubte Internetseite verwiesen wird. VolleybapHier spielen Rache, Entsorgung des Vaters, Unterdrucksetzung durch die Behörden und Staatsanwaltschaft, Fälschung durch Täuschung im rechtsverkehr zum Zwecke des Betruges eine große Rolle und sorgt dafür, daß mehrere Millionen Euro missbräuchlich ausgezahlt werden. Dies zum Nachteil von "Verpflichteten" durch Androhung eines Übels ge. §240 StGB.
    Vielleicht hat jemand Lust auf weitere Aufklärung.
    Grüße Ollerich

  • Und nu?


    Vielleicht schreibst du mal was über dich.


    Wer bist du?


    Wie alt bist du?


    Was machst du?


    Wie viele Kinder?


    Welche Art von Elternteil?


    Was bezweckst du mit diesem Beitrag?




    Und - kannst du bitte die Forenregeln nochmal lesen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Hallo Wolfgang, ich nenn Dich mal so weil Du erinnerst mich an einen Bekannten. ;)


    Willkommen im Forum!
    ist sicher eine spannende Geschichte.
    Aber dennoch glaube ich das unser Rechtsstaat funktioniert.
    Bist Du im Recht kämpfe weiter!! Dann wird Dir auch Recht zuteil.

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


    2 Mal editiert, zuletzt von Tom-Tom ()

  • Dunkel ist, was du mir sagst. Erleuchtung mir fehlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, für die vielen Fragen herzlichen Dank!
    Aber ich glaube nicht, dass ihr so tief in dem Rechtsstaatsumpf sitzt wie ich, da kann man schon mal schlaue Töne spucken.
    Also, ich bin Vater einer inzwischen 20 jährigen Tochter und durch inszenierte Verfahren wurde die Umgangsregelung immer schwerer gemacht.
    Das Jugendamt Saale-Orla hat sich dazu besonders bekleckert: "Der Verbleib des Kindes beim Kindesvater schädigt das Wohl des Kindes!" Zitat Streckenbach.
    Kommt jemand das bekannt vor? Also Kind aus dem alltäglichen Kindesumfeld weg! Oder?
    Am 28.02.2013 stellte sich bei einem Dienstaufsichtkontrollverfahren im LRA Saale-Orla-Kreis heraus, daß die Kindesmutter über 9150,00 Euro durch einem vom Bearbeiter des Jugendamtes Saale-Orla zum Zwecke des Betruges durch Täuschung im Rechtsverkehr befüllten Antrag zu UVG ausgezahlt hat, und zwar durch die Anwendung des UVG auf der Grundlage der Entziehung des Kindes durch List gem. § 235 StGB.
    So jetzt habt ihr wieder was zum knappern! Ich brauche keine Kommentare, die nicht erleuchtet sind!
    Grüße Ollerich

    2 Mal editiert, zuletzt von Ollerich ()

  • stellte sich bei einem Dienstaufsichtkontrollverfahren heraus, daß die Kindesmutter über 9150,00 Euro durch einem vom Bearbeiter zum Zwecke des Betruges durch Täuschung im Rechtsverkehr befüllten Antrag ausgezahlt hat, und zwar durch Entziehung des Kindes durch List gem. § 235 StGB.


    Mindestens diesen Satz solltest du vielleicht noch schnell korrigieren, damit er auch normalen Sterblichen wenigstens ansatzweise verständlich wird. Sonst wird ein Gespräch - mühsam.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Tschuldige, bei der Art und mit dem Unterton, bin zumindestens ich, nicht gewillt mich großartig deinem Problem anzunehmen.


    Zitat

    Der Verbleib des Kindes beim Kindesvater schädigt das Wohl des Kindes!" Zitat Streckenbach.

    Welche Grundlage hatte das denn?


    Und, bist du damit vor Gericht gegangen?


    Wenn, nein - warum nicht?


    Wie sahen deine Bemühungen aus?


    Wieso regst du dich darüber auf, das die Mutter Geld eingeheimst hat, was ihr nicht zustand?


    Wie sah es mit Unterhaltszahlungen deinerseits aus?


    Hast du Kontakt zu deiner Tochter?


    Nochmal: Was möchtest du explizit mitteilen, ausser das die KM sich des Betruges strafbar gemacht hat?

  • Ich weiß zwar noch immer nicht, wer da zu wessen Gunsten einen Antrag falsch ausgefüllt haben soll.
    Ich weiß aber, dass § 235 Stgb. -Kindesentzug durch Gewaltandrohung oder List - nicht durch eine Innenrevision festgestellt wird, sondern einzig durch ein Gerichtsverfahren.
    Und: Unterhaltsvorschuss wird ausgezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt leistet oder leisten kann. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird dazu angehört.


    Bist du sicher, dass du hier nicht etwas durcheinander wirfst?

    Liebe Grüße



    Bap



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