welche Einkünfte sind relevant f.Prozesskostenhilfe?

  • Hallo,


    ab März diesen Jahres muss ich die Gerichtskosten meines geschieden per PKH abstottern, da diese bei Ihm uneinbringlich sind.
    Das hat man mir im vergangenen Jahr mitgeteilt, und da ich während des Scheidungs- und Unterhaltsprozesses schon tüchtig gelatzt habe und dieses berücksichtigt wird, setzt der Zahlungsplan mit einer geringeren Rate jetzt wieder ein.
    Ist zufällig jemanden bekannt, ob tatsächlich Kindergeldzahlungen und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz dem relevanten Einkommen mit zugeschlagen werden dürfen? das Geld steht doch den Kids zu und nicht mir?


    Falls jemand da im Thema ist wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar... :daumen

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius