ab wieviel Jahren wird ein Kind angehört wo es wohnen möchte?

  • ein Freund von mir hat vor 2 Jahren den Streit ums ABR für seine Kinder verloren.(GSR nach wie vor vorhanden).
    Sohni war da 7, angehört wurde er nicht vor Gericht (vom JA schon, die hat das aber nicht interessiert.) Der Kurze will aber aus diversen Gründen nicht bei der Mutter wohnen und zählt quasi die Tage, wann er endlich mitreden darf. Meine Frage wäre: wann ist das? Kann er mit einem gewissen Alter quasi selbst klagen, bzw. KV klagt erneut, aber diesmal wird Sohni auch angehört?

  • hab mal google zu Rate gezogen und das hier gefunden:


    Vollendung des 14 Lebensjahres


    Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)


    Muss zugeben das ich das mit dem 12 LJ irgendwo hier im Forum aufgeschnappt habe, von daher ging ich davon aus das es so stimmen würde. :hae:

  • Danke Italienpapi, evtl. kann man es über den 159 (2) versuchen. Der Junge geht da jetzt schon kaputt, und angeblich ist KM wieder schwanger, dann geht das gar nicht mehr. (Aber wegziehen lässt sie ihn nicht freiwillig, dann fehlt ja Geld - und ja, die ist wirklich so, zumindest bezogen auf den Sohn. Mal sehen wie es bei der Tochter wird, wenn da wirklich ein Baby kommen sollte....).

  • ich glaube so ganz kann man das nicht sagen


    ab 12 soll dem willen des Kindes entsprochen werden.
    mit 10 kann .....




    Meine Tochter wurde mit 9,5 Jahren vom Gericht angehört und das wurde im Urteil auch berücksichtigt.


    Das Gericht setzt ja oft (oder wohl immer mittlerweile) Verfahrenspfleger ein, die sich mit dem Kind
    beschäftigen/ unterhalten. Je nachdem wie der VP das Kind einschätzt wird es gehört oder dann auch
    nicht.

  • Wie gesagt, es geht nicht so sehr um wann könnte, sondern eigentlich wann MUSS. Beim ersten Verfahren wollte der Richter ja nicht, weil das JA das nicht wollte. (Junge wäre eh beeinflusst vom Vater).

  • Mein Sohn wurde mit 6 Jahren vom Richter selbst befragt. Vom Jugendamt wurde er zweimal spielerisch gefragt. Die haben das mit Lego Duplofiguren gespielt.


    Es war allerdings so, dass der Vater ihn zu sich holen wollte und nicht dass der Sohn zu ihm wollte.


    Ich denke, dass hängt vom jeweiligen Fall und Richter ab.

  • Wie gesagt, es geht nicht so sehr um wann könnte, sondern eigentlich wann MUSS. Beim ersten Verfahren wollte der Richter ja nicht, weil das JA das nicht wollte.


    Entscheidend ist auch nicht, wann ein Kind angehört werden muss. Vielmehr wäre entscheidend, wann dem Willen bzw. der Entscheidung des Kindes gefolgt werden muss. Und genau diese Richtlinie gibt es meines Wissens nicht mit der Begründung Kindeswille != Kindeswohl. Alles was es m.W. gibt sind Soll- und Kann-Bestimmungen. Das heißt dann folglich, dass der Richter alleine entscheidet ob er sich nach dem Wunsch des Kindes richten will oder lieber nicht, weil er der Ansicht ist der Wunsch des Kindes wäre nicht zu seinem Wohl.


    Bei Tochterkind war es bspw. so, dass sie seinerzeit mit Nachdruck lieber zu mir wollte. Ihre Bewegründe kenne ich bis heute nicht so genau.
    Scheinbar, soweit ich die vorhandenen Infos einordnen kann, hatte sie mit KM und Next immer wieder erhebliche Differenzen und es gab wohl fast täglich irgendwelchen Krach. Auch natürlich deshalb weil Tochterkind immer wieder gesagt hat sie will zu mir.
    Im Endeffekt hat KM sie dann eines schönen Tages mehr oder weniger rausgeworfen und mir mitgeteilt ich solle sie sofort abholen. Daraufhin habe ich das ABR beantragt. Knappe 8-9 Monate später hatte KM sich dann dazu durchgerungen dem FG mitzuteilen dem Antrag zuzustimmen. Es kam also gar nicht soweit, dass ein Richter was beschließen musste.

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Hi Heffalumpi,


    wo das Kind lebt, entscheiden immer entweder die Eltern oder das Gericht. :nanana


    Wenn beide Eltern möchten, dass das Kind bei ihnen wohnt, werden die Kinder eigentlich immer gefragt. Aber ihren Wünschen wird je nach Alter mehr oder weniger Gewicht beigemessen. Kinder sind sehr leicht beeinflussbar: sie entscheiden sich häufig für den vermeintlich schwächeren Elternteil. Und sie entscheiden sich manchmal auch für Elternteile, wo sie geschlagen und missbraucht werden! :scared


    Es gibt Dicke Erwachsene, die zu McDoof gehen, es gibt schlaffe Menschen die das Auto nehmen obwohl das Rad besser wäre, es gibt Raucher, etc. etc. Wenn selbst Erwachsene sich häufig nicht für das entscheiden, was besser für sie wäre: wie kann das jemand von einem Kind erwarten? :kopf


    Deshalb hören sich die Jugendämter und Gerichte immer die Kinder an und entscheiden dann, was für das Kind am besten ist. Manchmal wird auch ein Gutachter beauftragt. Meine Tochter war sechs und wurde von JA, Gericht und Gutachterin gefragt. Sie hat immer zu ihrer Mutter gehalten und lebt trotzdem immer noch hier, weil sich alle einig waren. :winken:


    ALLERDINGS: wenn ein Kind mit z.B. 14 Jahren partout nicht bei einem Elternteil leben will: wie willst Du dieses Kind zwingen? :hae:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Traurig wird es nur, wenn Kindeswunsch durchaus auch dem Kindeswohl entspricht und das ignoriert wird, weil Kinder ja zur Mutter gehören.


    Es geht hier tatsächlich nicht um den schwächeren Elternteil, eher im Gegenteil, beim Vater gibt es strengere Richtlinien als bei der Mutter, die Mutter ging schon als es "nur" Sohni gab lieber den Weg des geringsten Widerstandes, nach dem Motto "Was sollen denn die Leute denken wenn das Kind brüllt". Töchterchen ist bei ihr die kleine Prinzessin die alles darf, Sohni werden teilweise Geschenke von Oma oder Papa abgenommen und ans Töchterchen weitergereicht, oder verschwinden spurlos. (im sommer wars der neue Nintendo DS, den Oma ihm fürs Zeugniss geschenkt hatte. Mit dem ersten (gebraucht gekauft) kam Tochterkind um die Ecke, das wäre jetzt ihrer hätte Mama gesagt, worauf Oma aus Wut einen nagelneuen gekauft hat. Der wurde nie wieder gesehen).
    Am meisten geschockt hat mich Töchterchens Aussage im Sommer, das Sohni noch in die Hose macht " aber nur wenn XY (aktueller Freund der KM) da ist". Sie findet das lustig.
    Sohni erzählt schon lange nichts mehr. Glaubt ihm ja sowieso keiner.


    Und wie gesagt, bei der Verhandlung vor 2 Jahren sind beide Kinder nicht vor Gericht gefragt worden. Das JA hat Sohni befragt (Töchterchen war da ja auch erst knapp 4), der hat ganz klar gesagt das er zum Vater möchte und warum, wurde halt als Einrede vom Vater abgetan. Eine Mutter schlägt kein Kind, und Ende. Beweisen konnte man es nicht, ging ja "nur" um Ohrfeigen oder das berühmte "Hintern versohlen".

  • Ich klinke mich mal hier mit ein, weil ich in exakt der gleichen Lage stecke...


    - ABR ging im Kindesalter von 9 Monaten an die Mutter
    - Umgang seither täglich
    - Kind wird nächsten Monat 9 Jahre
    - Früher klammerte sie sich überall dran fest, heute weint sie "nur" noch
    - Seit kurzem sagt sie immer, dass sie ihre Mutter am liebsten erst wieder im Himmel sehen wollte und das es gemein ist, dass sie noch bis 14 warten muss.


    Nach meinen Recherchen ist das magische Alter wohl tatsächlich mit 14 Jahren, an dem die Gerichte nicht mehr drum-rum-kommen.


    Was mich interessiert, wie geht ihr damit um? Es ist verdammt schwierig, das Kind "hinzuhalten". Dabei die KM auch immer in den Himmel "zu heben".
    Wie geht ihr mit Sprüchen um alla "Meine Mama liebt mich nicht" - "Ich habe gar keine richtige Mama" - "Wir sind der doch eh egal" - "Was soll ich überhaupt bei der, ich schlaf da ja nur"?


    Meine Tochter zählt die Jahre und macht das an Weihnachten aus "Ich muss noch 5 mal mit der Weihnachten feiern, bis ich endlich zu dir darf"