1. Anhörung bei Gericht wegen ASG

  • Hallo zusammen,


    ich habe bald eine erste Anhörung zu meinem Antrag auf ASR.


    Kurzer Steckbrief: noch verheiratet, jedoch seit 4.SS Monat getrennt
    Anzeige wegen schwerer Körperverletzung, Gerichtsverfahren auch bald,
    bislang keine Einsicht, geschweige denn Unterstützung durch KV, stattdessen nur Lügen und Vorwurf von Kindesentzug...


    Meine Frage ist nicht, welche Gründe ich nennen soll, denn welche Gründe ich habe, weiss ich wohl am Besten.
    Jedoch habe ich öfters gelesen, das was man selbst als Grund sieht, das Gericht nicht interessiert bzw. für das Kind nicht relevant ist.


    Ist Gewalt in der SS und nicht nur einmalig, sondern mehrfach ein Grund?
    Falsche religiöse Ansichten bzw. falsch kann man ja nicht sagen, eher radikale religöse Ansichten, mit welchen ich überhaupt nicht einverstanden bin, sondern diese als überaus gefährlich ansehe.(er hat mir schon gedroht, das Kind gegen mich und meine Familie zu hetzen, da wir Ungläubige seien und sogar damit gedrohtm, zu behaupten, der KV sei nicht "der Erste" gewesen,...und dann würde das Kind von selbst zu ihm kommen)


    Zudem kommt bislang unterlassene Hilfeleistung in jeglicher Form (Geld, Beschaffung von Babyausstattung, Begleitung zu den VU während der SS, sondern er hat sogar Geld zurückverlangt und mich psychisch fertig gemacht: Spring vor einen Zug, dann bin ich meine Sorgen los, etc, du schaffst es eh nicht...)


    Ich möchte unseren Sohn zu einem weltoffenen Menschen erziehen, da ich sellbst auch sehr offen für alle Kulturen und Religionen bin und bislang sehr viele lange Freundschaften überall gefunden habe.


    Dann hätte ich noch eine Frage zum Ablauf. Spricht man immer in Anwesenheit des anderen Partner, muss ich das Baby (2Monate) mitnehmen? Ich möchte das eigentlich nicht, denn so wie ich ihn kenne, würde er dann den fürsorglichen Vater spielen und weinen, dass er das Kind nicht sehen kann, etc. Hat er während der SS schon gemacht, und obwohl er nach der Geburt ins KKH kam, kam bis zur Unterhaltsforderung nichts von ihm, er seitdem ich Forderung gestellt hatte, (1 Monat später) hat er über eine Dritte Person gefragt, ob ich das Kind in die Moschee bringen könnte, damit seine Familie und Verwandten das Baby sehen dürften.


    Bitte keine Vorwürfe, ich nutze es aus, das Kind bei mir zu haben, um es vom Vater fernzuhalten, um Rache auszuüben, etc. Das stimmt nicht, denn ich bin noch drei Tage vor Geburt hochschwanger in die Moschee gekommen, um aussergerichtlich zu schlichten, und an unseren Differenzen zu arbeiten, aber seine Forderung war, ich solle die Anzeige zurücknehmen bzw, vor Gericht nicht auszusagen, mit ihm ins Ausland auswandern und keinen Kontakt zu meiner Familie halten, dann würde unsere Ehe gerettet werden. Achso und das Kind nach ihm benennen...


    Also ich bitte wirklich um HIlfe, von all denen, die solch eine Anhörung schon hinter sich haben. Ich fürchte nicht so sehr das Urteil, sondern das Aufeinandertreffen mit dem KV und meine Reaktion auf seine Lügen.
    Ich weiss nicht, wie ich mich verhalten werde und wie ich meine Emotionen zurückhalten könnte. Und deswegen möchte ich auch nicht, unser Kind mit ins Gericht nehmen. Ist es für mich negativ, wenn ich unser Kind für diese Zeit bei meinen Eltern lasse?


    Vielen Dank im Voraus.


    LG

  • Hallo


    Oh je, das klingt nach sehr viel Stress und Ärger, nach Angst und Sorge.


    Ich würde mein Kind ebenfalls nicht mit zum Gericht nehmen. Fängt der Zwuck an zu weinen, stört er die Verhandlung, ohne Zwuck ist es ruhiger. Aber ich würde mich darauf einstellen, dass vor Gericht gefragt wird, wie Kind denn jetzt untergebracht ist. Großeltern klingt gut, finde ich.


    Ansonsten hoffe ich für Dich, dass Du eine gute Rechtsvertretung hast, die dem Herrn den Popo versohlt.


    Gruß

  • Ich denke, es wird Dir vor Gericht nicht negativ ausgelegt, dass Kind zu Hause zu lassen. So lange es keine anders geartete Aufforderung gibt (und warum sollte es eine solche geben?), dann würde ich den Kleinen bei Deinen Eltern lassen.


    Fanatismus wirst Du nicht bekämpfen können und auch nicht dämpfen. Der Wille kann nur von ihm selbst kommen. Unter der Prämisse, dass er Dir gegenüber mehrfach gewalttätig wurde und Du durchaus gewillt warst in der Vergangenheit an Mediationsterminen im Rahmen seiner religiösen Weltanschauung zu führen, kann man meiner Meinung nach nicht davon sprechen, dass Du einer Schlichtung negativ gegenüber stehst.


    Allerdings habe ich noch nicht ganz verstanden auf welcher Basis Du das ASR beantragst? Ward Ihr vorher verheiratet? Hat er in der Öffentlichkeit gedroht Dir das Kind zu entziehen? Aber hier im Forum gibt es sicherlich Spezialisten die Dir genauer antworten können.

  • Gewalt in der Ehe gegen die Ehefrau ist zwar kein Grund gegen den Umgang mit dem Kind (ein Unding meiner Meinung nach und völlig untragbar, denn wer eine schwangere Mutter schlägt wird auch fähig sein das Kind zu schlagen), aber sehr wohl ein Grund für das ASR.
    Wie man mir beim JA sagte, einer der Hauptgründe für das ASR könnte mangelnde Kommunikation bzw keine wirksame Kommunikation.
    Daher klag was das Zeug hält gegen ihn - Anzeige wegen Körperverletzung liegt ja schon vor, Sorge außerdem dafür, aus diesem Grund ein totales Näherungs- und Kontaktverbot auszusprechen.
    Aber ich bin kein Profi, nimm auf jeden Fall einen Anwalt der was taugt.
    Viel Glück, ich hoffe er lässt euch irgendwann in Ruhe.

  • Vielen Dank für die Antworten,


    also ich bespreche das nochmals alles mit meinem RA und dann schauen wir mal.


    @Rosie: wir sind verheiratet, aber ich habe ihn während der SS verlassen bzw erst die Wohnung und dann ihn. Er hat mir während der SS gedroht und wollte gerne, dass ich einfach gehe. Am besten mir das Leben nehme, damit er keine Scheidung (-skosten?) und kein Kind zu versorgen hätte. Ausserdem wollte er am liebsten ins Ausland / Heimatland, da D ja so verdorben sein...
    @Nemesis: Wo kann ich die Kontaktsperre denn beantragen? Polizei? Gericht? JA?


    Danke im VOraus.


    LG