Nachtdienst für Alleinerziehende

  • Hallo!



    kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich als alleinerziehende zum Nachdienst verpflichtet bin? Habe keine Kinderbetreuung meine Eltern wohnen auch 450 km weiter weg. Kontakt zum Kindsvater besteht auch nicht.



    lg

  • Schau mal ins Arbeitszeitgesetz - da steht in § 6 folgendes:


    "(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten
    Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
    a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner
    Gesundheit gefährdet oder
    b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt
    lebenden Person betreut werden kann, oder
    c) der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem
    anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
    sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des
    Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende
    betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat
    kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten."



    Ist leider Dehnbar wie Gummi....... Direkt verlangt werden kann es nicht... aber: wenn Betriebliche Abläufe sonst gestört werden bist du draußen wenn dus nciht machst...


    Ich würde dir empfhelen dich mit deinem BR kurzuschließen.. Oftlmals kann da druchauch was auf dem kleine Dienstweg ( als Entgegenkommen ) gedeichselt werden.... Besteht der AG aber auch Nachtarbeit - könnte es ev eine Möglichkeit für dich sein eine Tagesmutter zu finden die Kind über Nacht nimmt ? Ich weiß das es sogar Kitas gibt für Schichtarbeitende Eltern in denen die Kids übernachten können...

  • Für wen verpflichtet?? Arbeitgeber??
    Wenn du im Schichtdienst arbeitest, mußt du auch den Nachtdienst mit abdecken.. Ist bei mir jedenfalls so.. außer du hast ne andere Vereinbarung mit dem AG.

  • Nöö . ich denke sie meinte ob es für sie verpflichtend ist.... Und da kann ich nur sagen: siehe Arbeitszeitgesetz... Das gilt im Übrigen für alle Arbeitnehmer in D.... Und da es in D die sog Günstiger- Regelung gibt gilt das auch wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag was anderes sagen......


    Man kann das sehr wohl druchbekommen.... Ist halt nur schwierig und ich empfehl daher erst mal den Weg des Übereinkommens für eine gewisse zeit..

  • huhuuuuuuuuuu..... ja ich denke schon habe das gleiche problem jeden monat aufs neue bei mir ist es eher der spätdienst /feriertage /we`s immer wieder betteln das jemand die maus betreut....bin gerade dabei mich von der station zu trennen aber im ambulanten bereich oder den tagelklinicken wirst du schlechter bezahlt....grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr....... :(

  • Man kann das sehr wohl druchbekommen.... Ist halt nur schwierig und ich empfehl daher erst mal den Weg des Übereinkommens für eine gewisse zeit..


    Oft hilft das Gespräch mit dem AG.. Ich in meinem Fall bin verpflichtet Früh, Spät und Nachtdienst zu machen.. Es sei denn ich bin 55 Jahre alt oder kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst machen..

  • Ich kann mich leider nur Wiederholen: siehe Arbeitszeitgesetz.. Und da steht eben auch drin: wenn einKind unter 12 im Haushalt lebt und kein anderer im haushalt das betreuen kann , dann kann man Umsetzung auf einen Tagarbeitsplazt verlangen... und das ist wie gesagt gesetz. und Steht über dem tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.


    ich kenn im Übrigen auch Krankenschwestern die das durchbekommen haben... und ich kenn die die gerade die Nachtdienste als AE sehr gern gemacht haben und nur die... Weil sie da für 10 Nächte genausoviel verdient haben wie für den Normalen Tagdienst.. Die hatten aber Großeltern zur Kinderbetrreuung..


    ich kenn auch Leute in der Industrie die das durchbekommen haben... sowohl bei Kindern unter 12 als auch bei gesundheitlichen Problemen...... Es ist aber relativ schwer - und sobald der AG einem irgendwie nachweisen kann das das den Ablauf stört wird das nicht gelingen.... ( sind jedoch Präzedenzfälle im selben Betrieb zu finden - oder es ist schon lange so geduldet worden ( zb auf dem kleinen Dienstweg vom Abteilungsleiter ) dann wird es dem Betrieb relativ schwer fallen nachzuweisen , daß das den Ablauf und die Organisation stört)

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  • @Chou-Chou. Mag ja alles sein.. Theorie und Praxis, sag ich nur.. Bei uns wird auch niemand gezwungen Nachtdienste zu schieben, wenn es Privat schwierig wird.. Man muß halt reden.
    Der AG könnte aber darauf bestehen.. Theoretisch steht mir auch nur ein freier Sonntag im Monat zu, ansonsten könnte AG mich jedes W'ende einsetzen.. Theorie und Praxis eben.. :wow

  • vielen Dank für die Antworten. ich hätte zwar eine Tagesmutter gefunden, aber leider kann ich nicht 124 Euro für eine Nacht aufbringen was die Tagesmutter verlangt. Und das jugendamt übernimmt auch nichts, weil die kleine nicht wöchentlich mind. 10h dort ist, was sie auch nicht braucht, wenn ich keinen dienst habe. Tagsüber ist sie bis 17:00 in Kita.Ich werde wohl mit dem leitenden nochmal reden , vielleicht ist ja doch was zu deichseln. wir sind ja genügend Leute in unserer Abteilung. :-)

  • @Chou-Chou. Mag ja alles sein.. Theorie und Praxis, sag ich nur.. Bei uns wird auch niemand gezwungen Nachtdienste zu schieben, wenn es Privat schwierig wird.. Man muß halt reden.
    Der AG könnte aber darauf bestehen.. Theoretisch steht mir auch nur ein freier Sonntag im Monat zu, ansonsten könnte AG mich jedes W'ende einsetzen.. Theorie und Praxis eben.. :wow


    Wie gesagt : wann die Chancen gut sindd as durchzubekommen hab ich bereits geschrieben... Wenn auch nur eine andere Person genauso arbeitet wie man selber es möchte wird der AG nicht nachweisen können das das stört.. Also wird er auch keine Nachtarbeit verlangen können...


    Eine andere Möglichkeit wäre Teilzeit zu beantragen... Im Teilzeitarbeitsgesetz steht , daß der AN mit der Beantragung auch bestimmen kann zu welchen Zeiten er die Teilzeit ableisten möchte... Auch da muss der AG beweisen ,daß es nicht geht wenn er das nciht genehmigen möchte.. Auch da kenn ich jmd der das aufgrund eines Präzendenzfalles einer anderen Person in derselben Firma und Position genauso vor Gericht druchbekommen hat... gegen den Willen des Ag...
    Frage ist halt immer: mach man sich mit solchen Prozeßen Freunde und wie beeinflußt das sowohl Arbeitsklima als auch weitere Chancen.....


    ich würd daher mit der Gewerkschaft sprechen und versuchen eine gütliche Regelung durch zu bekommen..... und nur wenn das nicht klappt schwerere Geschütze auffahren.. Es schadet aber denke ich nichts, den Ag wissen zu lassen das man sowohl Arbeitszeitgesetz als auch Teilzeitarbeitsgesezt kennt... ;)

  • huhuuuuuuuuuu..... ja ich denke schon habe das gleiche problem jeden monat aufs neue bei mir ist es eher der spätdienst /feriertage /we`s immer wieder betteln das jemand die maus betreut....bin gerade dabei mich von der station zu trennen aber im ambulanten bereich oder den tagelklinicken wirst du schlechter bezahlt....grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr....... :(


    also es beruhigt mich, das ich mit diesem Problem nicht allein dastehe ;) das mit den Feiertagen und Späddiensten kommt noch hinzu, viele wollen auch nicht aufpassen, weil der WE Dienst 10 h beträgt. Spätdienst , und WE könnte ich bis jetzt ganz gut deichseln, da passt immer Ihre Erzieherin aus Kita auf. Aber die Nächte na ja........grrrr


    Wenn du wöchentlich nachtdienst hast, dann könntest du ja eine Tagesmami in Anspruch nehmen, so must du dich nicht von deiner Station trennen :-)

  • Es schadet aber denke ich nichts, den Ag wissen zu lassen das man sowohl Arbeitszeitgesetz als auch Teilzeitarbeitsgesezt kennt... ;)


    Mensch super!! Dann sag ich mein AG morgen gleich mal bescheid das ich nur noch im Frühdienst arbeite.. Bin ja Teilzeit :lgh
    Dann können ja die Kollegen den Rest abdecken.. :lgh

  • Du kannst das gerne Lächerlich machen... Hilft nur der TS nix... Und : wie gesagt ich kenn durchaus Fälle die das in der Praxis hinbekommen haben.. Auch erst vor gericht ....Ja - auch Krankenschwestern ... Vielleicht waren die einfach gut informiert .....



    Da du schon Teilzeit arbeitest greift das für dich eh nicht. Man muss bei der Beantragung von Teilzeit ( zb nach der Elternzeit ) solches Kundtun.. ;)

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  • Du kannst das gerne Lächerlich machen...


    Ich würde dieses Thema und dich niemals lächerlich machen.. Finde es doch super das du dich so auskennst.. Zumal ich jeden Tag mit der Praxis zu tun habe..
    Daher kann ich der TS nur empfehlen mit AG und Kollegen zu sprechen. Es gibt immer eine Lösung.. Kollegen sind ja auch nur Menschen

  • Mensch super!! Dann sag ich mein AG morgen gleich mal bescheid das ich nur noch im Frühdienst arbeite.. Bin ja Teilzeit :lgh
    Dann können ja die Kollegen den Rest abdecken.. :lgh

    vielleicht sollte ich mal klarstellen das ich keine Krankenschwester bin!!! das in unserer Abteilung hat man mal 1-2 wochen keinen Nachtdienst, kann auch länger sein. Ach ja Teilzeit bin ich auch und wir sind 28 Leute in unserer Abteilung und ich bin nicht die einzige Alleinerziehende in unserer Abteilung. Und bei einigen ist es möglich das sie keinen Nachtdienst machen müssen!!!

  • Ich würde dieses Thema und dich niemals lächerlich machen.. Finde es doch super das du dich so auskennst.. Zumal ich jeden Tag mit der Praxis zu tun habe..
    Daher kann ich der TS nur empfehlen mit AG und Kollegen zu sprechen. Es gibt immer eine Lösung.. Kollegen sind ja auch nur Menschen


    Hase - ich hatte immer empfohlen den Dialog zu suchen - schon in meinem allerersten Post zu dem Thema...Allerdings kenn ich auch die rechtlichen Grundlagen...... Du hattest ja behauptet man müsse das außer man hätte andere Vereinbarungen mit dem Ag...


    Und nein - nicht nur du kennst die Praxis....


    Prima : wenn da schon andere Fällen sind die das nicht machen müssen - beruf dich darauf... ABER : Hol dir kompetente Hilfe ins Boot... ( Betriebsrat oder Gewerkschaftssekretär ) möglichst vor dem Gespräch mit dem AG

  • Und bei einigen ist es möglich das sie keinen Nachtdienst machen müssen!!!


    Hase - ich hatte immer empfohlen den Dialog zu suchen - schon in meinem allerersten Post zu dem Thema...Allerdings kenn ich auch die rechtlichen Grundlagen...... Du hattest ja behauptet man müsse das außer man hätte andere Vereinbarungen mit dem Ag...


    Bitte nenne mich nicht 'Hase', denn ich habe nicht so lange Ohren.. Und ich besitze einen Arbeitsvertrag, dort steht geschrieben das ich zu Früh-Spät-und Nachtdiensten verpflichtet bin, sowie an Sonn-und Feiertagen.. Der Vertrag ist von 1992... Ich habe von meinen Arbeitsbedingungen geschrieben und von der Theorie und Praxis. Arbeitnehmer haben nunmal nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten..
    Es könnte aber auch sein, das wir zwei grundsätzlich immer aneinander vorbei schreiben!!!

  • habe im monat drei nächte ich denke nicht das das reicht für eine tagesmutter......ich habe leider auch nicht gewusst das ich bei der arbeitszeitreduzierung das alles angeben kann habe nach der elternzeit reduziert zu spät.....?


    menno würde ja in den ambulanten/oder tagesklinickbereich wechseln nur da bekomme ich nur arzthelferin gehalt.....und das reicht nicht..... :ohnmacht:

  • habe im monat drei nächte ich denke nicht das das reicht für eine tagesmutter......ich habe leider auch nicht gewusst das ich bei der arbeitszeitreduzierung das alles angeben kann habe nach der elternzeit reduziert zu spät.....?


    menno würde ja in den ambulanten/oder tagesklinickbereich wechseln nur da bekomme ich nur arzthelferin gehalt.....und das reicht nicht..... :ohnmacht:

    hm das ist echt scheisse du hast genau das gleiche problem wie ich. :-) ja es wird wohl schwierig werden mit der Tagesmutter du müsstest dein kind mind. 10 h in der Woche zur Tagesmutter bringen, dann hast du auch die chance das dir das jugendamt die kosten übernimmt. :-) bekommst du Wohngeld?, weil dann werden die kosten übernommen :-) egal wieviel nachtdienst oder spätdienste du hast :-)

  • Bitte nenne mich nicht 'Hase', denn ich habe nicht so lange Ohren.. Und ich besitze einen Arbeitsvertrag, dort steht geschrieben das ich zu Früh-Spät-und Nachtdiensten verpflichtet bin, sowie an Sonn-und Feiertagen.. Der Vertrag ist von 1992... Ich habe von meinen Arbeitsbedingungen geschrieben und von der Theorie und Praxis. Arbeitnehmer haben nunmal nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten..
    Es könnte aber auch sein, das wir zwei grundsätzlich immer aneinander vorbei schreiben!!!


    Du hast echt Ahnung von Arbeitsrecht :lach ... Es ist wie ich schon sagte so , daß immer die günstigere Regelung gilt. Und wenn ein Gesetz für den AN günstiger ist dann steht dies über dem Arbeitsvertrag. Völlig egal wann der geschlossen wurde. Und was das gesetz aussagt steht oben. Und das gilt auch für Dich und deinen Arbeitsvertrag.


    Ja- in meinem Arbeitsvertrag steht auch was von vollkontinuierlicher Dreischicht .. und der ist von 1985 (oder wars 84?)... Ich mach die aber nicht. Und nu ?

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