Beistand nach §13 SGB X, Abs. 4 im Hilfeplanverfahren

  • Hallo Leute,


    mich würde mal brennend interessieren, wie es mit o. g. Beistand aussieht.


    Zusammenfassung:


    Eltern sind seit ca. 2 Jahren getrennt, Tochter ist 2,5 Jahre. Mutter hat SPFH (parteiisch!) für Hilfe zur Erziehung. GSR besteht, da sie verheiratet waren.


    Im letzten HPG durfte der Beistand des Vaters ohne irgendwelche Fragen oder Argumente mit ins HPG-Verfahren. Es steht demnächst ein neues HPG an, den die Mutter (nachdem sie und SPFH sich anschauten) ablehnt. Ihre Begründung: Das sind private Dinge und wegen Datenschutz. Meine Frage ist, hat der Vater keine Rechte mehr, sind die dann automatisch tabu, weil Jugendamt sagt, wenn die Mutter nicht möchte. Hallo? Das ist doch Rechtsbruch.


    Seit wann werden private Dinge im HPG angesprochen, es geht doch um die Tochter. Mal abgesehen davon, war im letzten Gespräch und den anderen auch nie was Privates. Seltsam ist auch, wieso sie letztes Mal keine Probleme mit Beistand hatte und jetzt aber. Es liegt seit längerem der Verdacht nahe, dass die SPFH der Mutter reinredet, sie sollte nicht zustimmen, weil dann die Gefahr läuft, dass sie ihre Rechte verliert. So ein Blödsinn wird der Mutter eingeredet und unter Druck gesetzt.


    Der Vater hat schriftlich das Jugendamt mit Angabe des o. g. Gesetzesauszug mitgeteilt, dass er den Beistand mitbringt.


    Andere Betroffene können sich ausmalen, wieso der Vater ja nicht einen Beistand mitbringen sollte, zumal ja SPFH parteiisch ist und es brenzlig werden könnte.


    Wie soll der Vater in solch einem Fall weiter vorgehen? Das Amt redet auch von privaten Kram und Datenschutz, obwohl der Beistand über den Verlauf des Verfahrens vom Vater auf dem Laufenden gehalten wird und das mussten ja die Beteiligten gewusst haben, wenn der Beistand am letzten HPG beteiligt war. Hier wird dem Vater vorgegaukelt, er dürfe es nicht und schon ist er in Unterzahl.


    Was sollte er tun? Gespräch verweigern? Dann kommt es bei der nächsten Anhörung so, dass der Vater nicht kooperativ ist, zumal es deutlich die Mutter ist, wenn sie aus Schwachsinnsgründen den Beistand nicht will. Liegt doch dann nahe, dass Parteischaft herrscht.


    Danke für die Antworten

  • Lieber Edit,


    ich kann mir kaum vorstellen, dass in einem Hilfeplangespräch der "Beistand" wie aus dem SGBX genannt an dem Gespräch teilnehmen kann/darf, wenn nicht alle Beteiligtem dem zustimmen.


    Tatsächlich ist es so, dass Bereiche in der Arbeit im Rahmen der SPFH der Schweigepflicht und somit dem Datenschutz unterliegen. Wenn Du Dinge, die das Familienleben der Mutter mitbekommst, ist das ein Aspekt. Ein Beistand ist da schon anders zu betrachten.


    Der Kater :brille

  • Darum geht es nicht ... Ich sagte ja, dass im letzten Gespräch dies kein Problem war, also. Und wenn man so etwas erläutert, hätte ich dann die Quelle. In § 13 steht nichts von wenn, aber, ausgenommen usw. Von daher ist die Rechtsprechung für alle Gespräche. Es gibt auch bei der ARGE (Jobcenter) Gespräche zwischen Parteien, auch da sollte ein Beistand mitgebracht werden. Eltern klagen über die Kosten des Umgangsrecht bei der Arge, weil sie getrennt sind, also ist es Quatsch, ist aber nur meine Meinung.

  • wie es mit o. g. Beistand aussieht.


    Das ist dein Beistand oder ???



    Eltern sind seit ca. 2 Jahren getrennt, Tochter ist 2,5 Jahre. Mutter hat SPFH (parteiisch!) für Hilfe zur Erziehung. GSR besteht, da sie verheiratet waren.


    Euer Kind ist ja noch sehr jung und ich vermute mal das den grössten Teil der Hilfe, der KM zukommt. Klar das ist KM-Sache und geht dich
    nix an, ausser sie gibt freiwillig Auskunft drüber.


    Ihre Begründung: Das sind private Dinge und wegen Datenschutz.


    Genau so ist es. Ich habe ja bereits erwähnt,das ich auch Familienhilfe habe. Auch bei mir gibt es Sachen die die IKM sehr interessieren,
    aber eben meine persönlichen sind und somit sie nix angehen.



    Meine Frage ist, hat der Vater keine Rechte mehr, sind die dann automatisch tabu, weil Jugendamt sagt, wenn die Mutter nicht möchte.


    Klar hast du Rechte, bringt dich bezüglich Kind mit ein.


    Hallo? Das ist doch Rechtsbruch.


    Nein, warum ? Was gehen dich der KM private Sachen/Probleme an, nämlich garnix.



    Kann dir immer nur wieder raten,bring dich mit ein, bei Sachen die euer Kind betreffen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • ich meine, ein Anwalt (als "Beistand") muss zugelassen werden-
    ich frag aber gerne nochmal nach, wenn das gewünscht wird....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich meine, ein Anwalt (als "Beistand") muss zugelassen werden-


    Nein muss er nicht. Da kann ja auch gleich der KV dabei sitzen ist am Ende billiger.
    Nur mit Zustimmung der KM ist alles möglich,die hat jedoch abgelehnt und dies
    muss so akzeptiert werden.


    Ich habe selber Familienhilfe und es gibt einfach Sachen die privat sind und der KM nix mehr angehen.



    jenpa

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    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ein Anwalt darf schonmal garnicht als Beistand zugelassen werden, da er von vornerein ja parteiisch ist.


    In den HGPs nehme ich als sorgebrechtigter ET automatisch teil. Da die SPFH immer angriffslustig ist, nie neutral an die Sache geht und immer die Schuld auf den Vater schiebt, handle ich so.


    Private Dinge haben in einem HPG nichts zu suchen, hier geht es um die Tochter und die Mutter, die Hilfe benötigt.


    Niemand dürfte mir vorschreiben, dass ich keinen Beistand nehme, gerade weil es verfahren ist. Selbstbestimmung. Wenn Mutter was Privates berichtet, was ganz und garnicht mit der Hilfe zu tun hat, dann soll sie das außerhalb machen.

  • schau mal hier
    wenn ich jetzt nicht völlig auf dem falschen Dampfer bin, gehören bei GSR immer beide Eltern dazu, die auch noch das Recht auf einen Beistand haben-
    dieser muss wohl kein Anwalt sein. (in den Fällen, die mir bekannt sind, war es aber immer ein Anwalt)...

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Private Dinge haben in einem HPG nichts zu suchen, hier geht es um die Tochter und die Mutter, die Hilfe benötigt.


    So ein Schmarrn, wie willst du trennen zwischen Privat und nicht Privat ? So eine Hilfe geht immer ins Private.
    Und da hat kein anderer was drin suchen, schon garnixcht ein Beistand des anderen ET.



    In den HGPs nehme ich als sorgebrechtigter ET automatisch teil. Da die SPFH immer angriffslustig ist, nie neutral an die Sache geht und immer die Schuld auf den Vater schiebt, handle ich so.


    Warum sollte diese das tun ?? Wenn dein Verhalten/Agieren dem von dir geschriebenen gleich ist,dann klar kommt
    dir das so vor. Du gehst an die Sache falsch ran. Stell dir vor die KM will deinen Tagesablauf wissen ?? Würdest du ihr diesen
    mit allen Details erzählen ?? Ich glaube eher nicht,weil es sie nix angehet.



    Niemand dürfte mir vorschreiben, dass ich keinen Beistand nehme, gerade weil es verfahren ist.


    Du kannst dir soviel Beistände nehmen wie du willst, nur das ändert nix an dieser Sache. Niemand muss damit
    einverstanden sein,auch das ist legitim.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Jenpa,


    ich denke, Du argumentierst hier inhaltlich richtig im Sinne des Vertrauensschutzes in einem Hilfeplangespräch.


    Ich denke, dass aber auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht (SGB X) in einem Hilfeplangespräch ein Beistand nicht zulässig ist.


    Ein Beistand unterstützt Betroffene im Verwaltungsverfahren nach dem SGB X. Ein Hilfeplangespräch dürfte m.E. allerdings nicht unter den Begriff "Verwaltungsverfahren" gehören (zumindest habe ich hieran starke Zweifel). Von daher -fürchte ich- hat der TS nicht einmal einen rechtlichen Anspruch zu einem Hilfeplangespräch auf die Teilnahme eines Beistandes zu bestehen. Die datenschutzrechtlichen Aspekte spielen natürlich eine zusätzliche Rolle.


    :brille


    Ergänzung: Ich habe noch mal nachgesehen im Online Handbuch zum SGB VIII, wonach ... jedoch zu beachtet werden muss, dass der Hilfeplan kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X ist!! ... Somit entfällt das Recht, einen Beistand zum Hilfeplan hinzuzuziehen.