Hallo Leute,
mich würde mal brennend interessieren, wie es mit o. g. Beistand aussieht.
Zusammenfassung:
Eltern sind seit ca. 2 Jahren getrennt, Tochter ist 2,5 Jahre. Mutter hat SPFH (parteiisch!) für Hilfe zur Erziehung. GSR besteht, da sie verheiratet waren.
Im letzten HPG durfte der Beistand des Vaters ohne irgendwelche Fragen oder Argumente mit ins HPG-Verfahren. Es steht demnächst ein neues HPG an, den die Mutter (nachdem sie und SPFH sich anschauten) ablehnt. Ihre Begründung: Das sind private Dinge und wegen Datenschutz. Meine Frage ist, hat der Vater keine Rechte mehr, sind die dann automatisch tabu, weil Jugendamt sagt, wenn die Mutter nicht möchte. Hallo? Das ist doch Rechtsbruch.
Seit wann werden private Dinge im HPG angesprochen, es geht doch um die Tochter. Mal abgesehen davon, war im letzten Gespräch und den anderen auch nie was Privates. Seltsam ist auch, wieso sie letztes Mal keine Probleme mit Beistand hatte und jetzt aber. Es liegt seit längerem der Verdacht nahe, dass die SPFH der Mutter reinredet, sie sollte nicht zustimmen, weil dann die Gefahr läuft, dass sie ihre Rechte verliert. So ein Blödsinn wird der Mutter eingeredet und unter Druck gesetzt.
Der Vater hat schriftlich das Jugendamt mit Angabe des o. g. Gesetzesauszug mitgeteilt, dass er den Beistand mitbringt.
Andere Betroffene können sich ausmalen, wieso der Vater ja nicht einen Beistand mitbringen sollte, zumal ja SPFH parteiisch ist und es brenzlig werden könnte.
Wie soll der Vater in solch einem Fall weiter vorgehen? Das Amt redet auch von privaten Kram und Datenschutz, obwohl der Beistand über den Verlauf des Verfahrens vom Vater auf dem Laufenden gehalten wird und das mussten ja die Beteiligten gewusst haben, wenn der Beistand am letzten HPG beteiligt war. Hier wird dem Vater vorgegaukelt, er dürfe es nicht und schon ist er in Unterzahl.
Was sollte er tun? Gespräch verweigern? Dann kommt es bei der nächsten Anhörung so, dass der Vater nicht kooperativ ist, zumal es deutlich die Mutter ist, wenn sie aus Schwachsinnsgründen den Beistand nicht will. Liegt doch dann nahe, dass Parteischaft herrscht.
Danke für die Antworten