Fragen zur Kurbeantragung

  • Hallo, ich würde gerne zur MKK fahren.


    Wie beantrage ich die den? Worauf muss ich achten?


    Wechsel grade die Krankenversicherung kann ich dann schon direkt nach einer Kur fragen?
    Ich höre ja immer das die Versicherungen die gerne ablehnen.


    Brauche unbedingt mal ein paar Wochen zum entspannten ein und ausatmen :-):tuedelue

  • Eine Kur ist nicht davon abhänigig wie lange du bei der Versicherung bist.


    Du kannst dich an eine Organisation wenden (z.B. http://www.muettergenesungswerk.de/mein-weg-zur-kur) oder an deinen Hausarzt, die wissen in der Regel schon, was in den Antrag muss.


    Wenn dein Kind unter 3 ist, mußt du schauen, ob du eine Klinik mit entsprechender Kleinkinderbetreuung gibt, sonst hast du kaum Anwendungen...

  • Wichtig ist, dass du innerhalb der letzten 4 Jahre keine Mutter-Kind-Kur hattest, alles andere interessiert nicht.
    Du musst nicht erst eine gewissen Zeit bei der KK sein, um solche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
    Aber ich würde dir auch empfehlen, dich beraten zu lassen, dass machen z.B. Caritas, DRK ect. Schau mal, was du in deiner Nähe findest. Die haben auch die Anträge direkt da und helfen dir beim ausfüllen, ggf. beim WS und schauen nach einer geeigneten Klinik.
    Aber nur Entspannung reicht nicht aus, es müssen schon Störungen vorliegen, z.B. (Schlafstörungen, Rückenschmerzen), oder Krankheiten, die dich in der Mutterrolle einschränken.


    Drück dir die Daumen, dass es klappt.


    LG

  • Eine Kur ist nicht davon abhänigig wie lange du bei der Versicherung bist.


    ...


    Kannst du mir erklären wie du das meinst ?


    Falls das heißen sollte: wenn man noch kein Jahr oder noch keine 3 Monate oder noch keine 4 Jahre in der Krankenversicherung ist kann man auch keine MuKiKur machen , dann ist das komplett falsch.


    Mutter-Kind-Kuren gibt es ausschließlich über die KK -- Und auch wenn man da erst seit einem Monat ( zb nach KV-Wechsel) Mitglied ist kann man natürlich eine MuKiKur beantragen...


    Es gibt lediglich Beschränkungen wenn man ne Reha über die RV machen will ( da muss man die sog Wartezeit erfüllt haben oder aber die letzen jahre eine best Anzahl an Pflichtbeiträgen gezahlt haben - kann man auf der Seite der RV nachlesen)


    ABER: Über die RV gibt es nur Rehas - niemals Mutter-Kind-Kuren---Die gibts nur über die gesetliche KV!

  • Hallo Pijo,


    e beantrage ich die den? Worauf muss ich achten?

    am einfachsten ist es, wenn Du Dich bei Deiner (neuen) KK erkundigst, wie die es haben möchte...


    Es gibt KK`n, die haben eigene Vertragshäuser und vermitteln ausschließlich dahin und es gibt KK`n, denen ist es lieber, Du beantragst die Kur über eine karikative Einrichtung...


    Dein KK Wechsel spielt dabei keine Rolle... den Leistungsanspruch hast du rein theoretisch vom ersten Tag an, wobei Erkundigungen bei der Vorkasse eingeholt werden, ob Du in den letzten 4 Jahren eine Kur gemacht hast...


    Viel Erfolg und auf dass es bald mit einer MuKi Kur klappt... :daumen

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis