HPG Gespräch. Nur Hinweis, keine Einladung. Was tun?

  • Hallo ihr,


    es geht um Folgendes. SPFH (Familienhilfe) ist seit fast 2 Jahren wird für meine Tochter bzw. meine Exfrau eine Hilfmaßnahme gewährt. Die Gespräche über die akt. Stände fanden regelmäßig mit Jugendamt, SPFH und den Eltern statt.


    Nun hat man mir ja die Gesundheitsfürsorge entzogen. Ist aber ne andere Geschichte.


    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass das nächste HPG ansteht, aber nur, dass das Gespräch vorgesehen ist.


    Was soll ich davon halten? Werde ich nicht eingeladen? Habe ich neuerdings da nichts zu suchen? Ich wüsste schon ganz gerne, was nun ist.


    Kann mir jemand helfen? Das Schreiben ist definitiv keine Einladung. Hat es was mit dem Entzug der Gesundheitsfürsorge zu tun?


    Ich finde, dass das Gespräch auch mit mir stattfinden soll, immerhin geht es um die gemeinsame Tochter. Außer ABR und Gesundheitsf. habe die Eltern das Sorgerecht gemeinsam.


    LG edit


  • Ich finde, dass das Gespräch auch mit mir stattfinden soll, immerhin geht es um die gemeinsame Tochter. Außer ABR und Gesundheitsf. habe die Eltern das Sorgerecht gemeinsam.


    Dann frag doch einfach nach, wo ist da das Problem ?? Anruf oder Mail .


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Es ist das Jugendamt....schon alleine das Schreiben macht bedenklich.


    Ich frage hier, weil man nie weiß, ob das Jugendamt die richtige Auskunft gegeben hat oder nicht. Es ist leider mehrfach vorgekommen, dass Jugendamt mir etwas Falsches übermittelt hatte.

  • Es ist das Jugendamt....schon alleine das Schreiben macht bedenklich.


    Was ist da so bedenklich ?? Immer diese Vorurteile !!!!!!




    Ich frage hier, weil man nie weiß, ob das Jugendamt die richtige Auskunft gegeben hat oder nicht. Es ist leider mehrfach vorgekommen, dass Jugendamt mir etwas Falsches übermittelt hatte.


    Tja,bei wem weißt du das schon !!! Spass beiseite, wie weisst du was falsch oder richtig ist ??


    Und alles was persönliche Sachen der KM sind,werden die dir ohne Zustimmung der KM,schon gleich garnicht
    sagen,dürfen sie nämlich nicht.


    jenpa

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    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Nimms nicht persönlich....Hast du meinen Beitrag gelesen?


    Es betrifft unsere Tochter! Das werde ich ja wohl Anrecht haben, was Sache ist. Oder meinst du nicht? Hier geht es nicht um die Exe, was sie hat oder will, sondern um die Kleine.


    Im Übrigen habe ich bereits erwähnt, dass das Jugendamt schonmal desöfteren falsche Auskunft gegeben hat. Also nix mit Vorurteilen!

  • Nimms nicht persönlich....Hast du meinen Beitrag gelesen?


    Nein ich nehme es nicht persönlich und ja ich habe deinen Beitrag gelesen.
    Nur eine Anmerkung von mir, um dir einen Rat geben zu können,musst du schon mal schreiben warum eine
    SPFH deine EX und tochter unterstützt. Ist diese für euere Tochter da oder auch für die KM als z.b.Erziehungsbeistand ??




    Es betrifft unsere Tochter! Das werde ich ja wohl Anrecht haben, was Sache ist. Oder meinst du nicht? Hier geht es nicht um die Exe, was sie hat oder will, sondern um die Kleine.


    Wenn sie mit deiner Tochter arbeitet dann ja,hast du das Recht zu erfahren was Sache ist.
    Alles was die KM betrifft- nein.


    Im Übrigen habe ich bereits erwähnt, dass das Jugendamt schonmal desöfteren falsche Auskunft gegeben hat. Also nix mit Vorurteilen!


    Meine Frage,wer entscheidet was eine richtige oder eine falsche Auskunft ist ??


    Was hindert dich der Sache nachzugehen und einfach dort nachzufragen oder dich mit der SPFH in Verbindung zu setzen ??


    Hast du den Hilfeplan mitunterschrieben??



    jenpa

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  • Eine SPFH ist eine Hilfe zur Erziehung und steht immer im Kausalzusammenhang zu einem Kind.


    Ansonsten würde ich dir auch raten beim JA anzurufen und nachzufragen... wir können hier ja auch nur unken, was das bedeuten könnte oder nicht!



    LG
    Mami2511

  • Hauptsächlich ist die Exe zu betreuen. In dem Schreiben geht es aber um die Tochter. Und selbst in der letzten Einladung stand, dass ich als Sorgeberechtigter ein Recht dazu habe, dran teilzunehmen, nur diesmal ist es nicht so. Auch ein Bericht über die Hilfe habe ich diesmal nicht bekommen.


    Es besteht aber auch Bedarf, dort etwas zu berichten, was innerhalb der Hilfe wichtig ist. Die andere SB vom JA sagte ja selber noch, dass ich das ansprechen sollte.


    Kann ich mich auf §36 beziehen?


    Mami2511: Genau das meine ich, sehe ich genauso. Auch wenn die nur Kaffee trinken, aber ist ja Standard.


    Kann ich notfalls den Termin absagen lassen, ohne meine Zulassung als Beteiligter? Ich will nicht dumm sein, aber lt. Wikipedia --- Hilfeplan sind vor allem die Personensorgeberechtigten Beteiligte oder irre ich mich?


    Den Hilfeplan habe ich mit unterschrieben, genauso das dann und dann der neue Termin ist. Dann kam es ja unerklärlicherweise zum Entzug der Ges.fürsorge, sehe aber hier keinen Zusammenhang, da die Hilfe nicht zum Zwecke der Gesundheit genehmigt wurde.


    Es herrscht im JA verdammt viel Chaos, obendrein noch eine parteiische Familienhilfe, die weder Kinder hat, noch irgendwelche Ahnung, was sie da macht. Nimmt sich Rechte heraus, die ihr nicht mal ansatzweise zustehen. Aber das ist nicht mein Recht, darüber zu beurteilen, es ist meine Meinung.


    Mein nächster Plan wäre, diesen Termin abzusagen, zumal der am Montag bevorsteht und ich erst vor 2 Tagen das Schreiben bekommen habe.

  • Ich würde anrufen und nachfragen.Mehr kannst Du erstmal nicht tun.


    Das Jugendamt hat das Recht die Hilfeplangespräche getrennt mit Euch zu führen.Das heißt Du hast zumindenstens das Recht einen Termin zu vereinbaren ,wo Du über den aktuellen Stand informiert wirst.


    Da es bei dem Gespräch um die Personen geht die diese Hilfe in Anspruch nehmen,und das ist unter anderem deine Ex,kann es sein das dort eben auch Themen behandelt werden,die Dich nichts angehen.
    Aber sollte es um wesentliche Änderungen gehen, die Dein Kind betreffen,werden sie Dich schon informieren.


    Da Dir die Gesundheitssorge entzogen wurde,kann es sein das Du nur sehr eingeschränkt Informationen bekommst.Denn auch der seelische Zustand und alles was damit (kann sehr weitreichend ausgelegt werden )gehört zur Gesundheitssorge und geht Dich somit nichts mehr an.

  • @TS:
    Du darfst das mit dem Jugendamt und dem was die von sich geben oder auch nicht nicht so eng sehen. Die haben halt einfach keine Ahnung von dem was sie den ganzen Tag tun - oder auch nicht tun. Ich hatte irgendwann von denen auf eine Eingabe von mir schriftich zur Antwort bekommen weshalb ich keine Auskünfte bekomme und der hochheiliche Datenschutz vorgeschoben wird: "...hat das Familiengericht im Verfahren XY mit Beschluss vom XY das Sorgerecht auf die Mutter übertragen...". Das FG hatte tatsächlich was übertragen - nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht das Sorgerecht. Wenn man sowas dann aber liest fällt man erst mal vom Stuhl.
    Seitdem ich wieder zu mir gekommen war/bin denke ich mir halt immer "Die können nix dafür. Die sind so blöd."


    Heißt für dich: Setz ein Schreiben auf indem du ganz klar die gewünchte Information einforderst. Versehe das ganze mit einer Frist. Und vor allem: Trete nicht als Bittsteller auf sondern fordere dein Recht ein.