schleppender Unterhalt vom unzuverlässigem Vater

  • Huhu,


    bereits vor der Geburt meiner 3 1/2 Monate jungen Maus habe ich mich von Euch hier beraten lassen und habe hier auch viel Trost bekommen. Ich hatte da bereits schon geschrieben, wie unzuverlässig der KV ist, was unter anderem auch zur Trennung führte.


    Nun, nach der Geburt läuft es so, dass der KV bereits 2 mal zu Besuch aus 600 km Entfernung da war.
    Gott sei Dank waren wir, entgegen des Wunsches des KV, beim Jugendamt um einen Titel ausrechnen zu lassen. Das ganze Prozedere mit seinen Einkommensbescheinigungen hat bis Anfang November gedauert. Im Oktober hatte das JA ihn angemahnt. Er hat es einfach die ganzen Monate nicht auf die Kette bekommen, die Unteragen dort einzureichen. Ich habe ihn im November darum gebeten doch mir endlich mal was zu bezahlen, z.B. einen Abschlag. Einen Teil hat er mir im November überwiesen.
    Im November konnte der Titel endlich ausgerchnet werden, dies liegt mir vom JA als Abschrift vor.


    Neulich habe ich ihn gefragt, ob er denn schon einen Dauerauftrag eingrichtet habe. Das hat er verneint. Auch auf die Restschuld habe ich ihn angesprochen, da hat er so getan, als wüsste er nicht wieviel das wäre, und als ob er zu doof sei, das auszurechnen.
    Ich musste in der Vergangenheit hinter jedem Scheiß hinter ihm herrennen, egal ob Unterlagen oder Geld. Es ist einfach total nervig, immerwieder als Bittstellerin Dinge einzufordern und kosten mich ene Menge Nerven und Kraft. Zudem bin ich auf das Geld angewiesen, wie Ihr Euch sicher denken könntet, gerade in der Elternzeit.
    Andererseits biete ich ihm meine Wohnung für den Umgang an, was bedeutet, dass er teilweise 5 Tage oder auch schon mal 10 Tage in meiner Wohnung übernachtet hat. Dies mache ich eigentlich gerne, jedoch wirklich nur für das Kind, denn der Kontakt zum Vater ist mir wichtig.


    Aber wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich möchte einersteits den Kontakt ja beibehalten, bin aber langsam total stocksauer immer hinter dem Kram herzurennen. Das bringt mich langsam extremst auf die Palme.


    Sollte ich dem JA Bescheid geben?
    Oder ihm noch Zeit geben? (Wieviel Zeit denn noch, Bitteschön?)
    Kann ich eigentlich die Differenz von dem was er mir bereits gezahlt hat (Knapp über die Hälfte der letzten 3 1/2 Monate) und was ich noch bekommen müsste rechtlich noch einfordern, falls er das einfach aussitzt? Oder ist er eh schon in Verzug, da es einen Titel gibt? Ich bin in dieser Hinsicht ja Neuling


    Eigentlich möchte ich keinen Stunk, da ich mir nicht vorstellen kann , wie der Umgang dann laufen soll, da er ja bisher in meiner Wohnung übernachtet hatte. Wie soll ich das dann noch überstehen, wenn wir uns vollends wegen des Geldes streiten?


    Vielen Dank für Euren Rat

    LG ISO

  • Hallo!!


    Also ich würde sagen: melde es und Punkt.
    Umgang hat nichts mit dem Unterhalt zu tun!!!


    Kann der KV das nicht auseinanderhalten dann ist es sein Problem................. :troest

  • Hm, Danke für die Antwort.


    Also ehrlich gesagt, kann ich das nicht gut auseinander halten.


    Klar bin ich für den Umgang. Aber in dieser Hinsicht finde ich es nicht selbstverständlich für ihn meine Wohung zur Verfügung zu stellen und bisher habe ich es gerne gemacht.


    Ich rege mich jedoch innerlich unheimlich über seine Einstellung auf und dass ich immer um die Zahlungen bitten muss. Ich kann mir auch vorstellen, dass er ziemlich sauer werden wird, wenn ich nun doch das JA einschalte und ihn dot "anschwärze" Ich stelle mir das schwer vor, mit ihm unter einem Dach zu leben, wenn es auch nur für eine begrenzte Zeit ist. Ich frage mich soweiso, wie er uns so überhauot unter die Auigen treten kann, bei seinen Hinhalteaktionen.

  • Bezüglich des Umgangs in Deiner Wohnung kann ich nur sagen dass ICH das mit Sicherheit nicht gemacht hätte, egal ob er von 60m oder 600km weit kommt. Wenn Du das machst, dann ist das ein Entgegenkommen deinerseits, nichts anderes. Das kann er nicht einfordern oder sonstiges.


    Zeit geben würde ich nicht mehr, wozu? Wer es bis jetzt nicht richtig auf die Reihe bekommen hat, der will nicht oder ist damit komplett überfordert, was aber nicht zu Lasten des Kindes gehen darf. Das Kind hat ein Anrecht auf angemessenen Unterhalt, Punkt!
    Melde das dem JA, da würde ich gar nicht weiter drüber nachdenken.


    Hinsichtlich des ausstehenden Betrages ist es wichtig, ob er für die komplette Zeit zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert wurde. Nur wenn er bereits vorher zur Zahlung aufgefordert wurde, kannst Du diesen Betrag auch rechtlich einfordern, soweit ich weiß.


  • Hinsichtlich des ausstehenden Betrages ist es wichtig, ob er für die komplette Zeit zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert wurde. Nur wenn er bereits vorher zur Zahlung aufgefordert wurde, kannst Du diesen Betrag auch rechtlich einfordern, soweit ich weiß.


    Jau, er sollte unterzeichnen für die Unterhaltsverplfichtung ab dem >Geburtsdatum<.


    Dann ist das ja schonmal ganz gut so :-)


    Um sein Kind zu sehen, müsste er sich dann hier irgendwo einmieten..
    wie sieht es denn eigentlich aus, wenn sie etwas größer ist? Müsste ich mit ihr dort auch mal hinfahren?

  • wie sieht es denn eigentlich aus, wenn sie etwas größer ist? Müsste ich mit ihr dort auch mal hinfahren?


    Da wäre es interessant, wie es zu der Entfernung gekommen ist, sprich wer weggezogen ist. Sorry, ich habe Deine Geschichte grad nicht parat.

  • Dann wirst Du kaum dazu verpflichtet werden können, später zu dem Kindsvater zu fahren.


    Gedanken, wie Umgang zukünftig geregelt werden kann, solltest Du Dir aber vielleicht schon mal machen. Da hast Du unter Umständen auch schon eine Position bereit, falls über Umgang bei Dritten wie z.B. JA gesprochen werden wird.