Was kann vom KV verlangt werden um den Unterhalt für die Kinder sicher zu stellen?

  • In der Zeitung stand vor ein paar Wochen, dass es jetzt ein Urteil dazu gibt. Doch in dem Fall hat der Vater nach der Scheidung den Kontakt komplett für 20 Jahre abgebrochen.


    Ich bin grad mal böse.... Dein Sohn kann ihn ja gern besuchen, sich um ihn kümmern...so alle zwei Wochen....aber zahlen?


    Aber jetzt ernst. Schau Dich da mal weiter um. Denn es ging um das nicht Zahlen des Unterhalts auch mit Umgang. Ist schon etwas her, das ich es gelesen habe. Muß mich aber auch mal wieder mit beschäftigen. Andererseits: bis unsere Kids so alr sind, das sie zahlen müssten, kann sich noch viel ändern. Heb einfach alles auf, was beweist, daß KV keinen Unterhalt zahlt. Und wenn, dann wieviel.

  • Heb einfach alles auf, was beweist, daß KV keinen Unterhalt zahlt. Und wenn, dann wieviel.

    Ich hatte schon mal eine Liste gemacht. Doch wenn das zuständige Amt die Gelder einfordert, ob man da dann was machen kann...? Nicht drüber nachdenken...!


    Jedoch habe ich schon ein paar teure Fehler gemacht, da ich mich nicht richtig erkundigt habe. Doch jetzt muß ich erst mal schlafen :sleep

  • Hallo,


    hast du es schon mit Wohngeld und Kinderzuschlag für den 13jährigen probiert ? Wenn dein zweites Kind 12 wird und UVG wegfällt. kannst du ebenfalls Kinderzuschlag beantragen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Eins verstehe ich nicht:
    Warum wird hier wieder auf den bösen KV eingeprügelt, der sich drücken will Unterhalt zu zahlen???
    Selten ist die Sachlage so eindeutig wie hier: KV ist erwerbsunfähig und seine Rente reicht nicht um Unterhalt zahlen zu können. Das ist blöd für alle Beteiligten aber auch nicht zu ändern.
    Es können immer mal im Verlauf der >18 Jahre Unterhaltspflicht Umstände eintreten, die die Zahlung von Unterhalt unmöglich machen:

    • Der Unterhaltspflichtige könnte einen Unfall haben und im Koma liegen. Damit ist nach sechs Wochen erstmal das Einkommen deutlich geringer, weil es Krankengeld gibt. Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist gäbe es ALG2 und somit gar keinen Unterhalt mehr.
    • Der Unterhaltspflichtige könnte einen tödlichen Unfall haben. Dann hat sich das mit dem Unterhalt sofort erledigt
    • Er könnte auch einfach morgens nicht mehr wach werden. Dann ist es auch vorbei.
    • Oder er wird entlassen, weil sein Arbeitgeber dicht macht oder den Standort ins Ausland verlagert. Dann gibt es ALG1 und damit wahrscheinlich auch weniger Unterhalt. Wenn es dumm läuft gibt es irgendwann ALG2 und damit gar keinen Unterhalt mehr.
    • usw usw usw

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe null Verständnis für Väter die sich wirklich drücken. Wenn die Sachlage aber so ist wie hier, dann ist das halt so.

  • Ich seh es genauso wie 3er---- Hier ist die Sachlage nun mal so. Fertig. Das muss man akzeptieren.


    Mein KV ist erwerbsfähig wird aber aufgrund seines Alters und einiger anderer tatsachen nie wieder einen Job finden. Ich bekomm daher auch keinen unterhalt mehr.... ist halt so... Oder soll ich jetzt irgendwelche Russen oder was weiß ich auf ihn ansetzen die ihn zur Arbeit( die es für ihn nicht gibt ) prügeln ?


    Was der KV mit seiner gesundheit macht ist ganz allein seine Sache... Vielleicht sagt er sich ja - ich kann eh schon vieles nicht mehr- das Rauchen lass ich mir nicht nehmen... ( ist nicht meine Ansicht - aber ich könnts nachvollziehen) ....

  • Hallo nochmal!


    Heute erst komme ich dazu mich mal wieder hier einzuloggen und sehe, dass noch weitere Antworten/Beiträge zu meinem Thema verfasst wurden.


    Ich verstehe nicht, wieso, ohne den genauen Hintergrund zu kennen, Partei ergriffen wird. Man versucht doch hier keine schmutzige Wäsche zu waschen, sondern um Rat zu fragen. Dazu sind schon einige Hinweise nötig, doch die Sachlage wird dadurch bestimmt nicht eindeutig.


    Es gibt immer 2 Seiten und einer/eine ist immer der/die BÖSE :rolleyes2:


    Ich habe mir eigentlich nur Hinweise von AE in gleicher Situation erhofft, deshalb danke ich diesen für ihre Ratschläge und die Zeit, die sie mir geschenkt haben :thanks:

  • Dazu sind schon einige Hinweise nötig, doch die Sachlage wird dadurch bestimmt nicht eindeutig.


    Was genau ist an den von dir geschilderten Rahmenbedingungen/Umständen denn bitte NICHT eindeutig?


    Ich habe mir eigentlich nur Hinweise von AE in gleicher Situation erhofft


    Und hast sie auch bekommen. Wenn dir manches davon nicht schmeckt ist das deine Sache.