Vollmacht für Gesundheitsvorsorge...

  • ...oder so ähnlich.


    Kennt sich da jemand aus? Es besteht derzeit kein Kontakt mit KV, wir haben GSR. Nun muss Sohni aufgrund eines Vorfalles, der dann zum Kontaktabbruch führte in psychologische Behandlung und dort benötige ich entweder KVs Zustimmung oder eben eine Übertragung der alleinigen Gesundheitsvorsorge oder etwas in der Art.


    Aus eben genanntem Grund möchte ich halt nicht KV kontaktieren, und ihn um eine Vollmacht bitten, denn das würde bei mir und Sohni alte Wunden aufbrechen und es geht uns gut damit, nicht mit KV sprechen zu müssen. Also bleibt nur der Weg zum Amtsgericht. Aber was genau beantrage ich da? Eine einstweilige Verfügung auf was??


    Hat jemand Rat?
    Danke sehr!

  • Du kannst einen Antrag bei Gericht einreichen auf das alleinige Sorgerecht in diesem einen Fall, zur Entscheidung über eine anstehende psychologische Behandlung. Der Antrag auf einstweilige Verfügung würde die Entscheidung des Gerichts wahrscheinlich abkürzen.
    Allerdings wird wohl gefragt werden, warum Du den KV nicht um Erlaubnis gefragt hast. Ich bin mir nicht sicher, wie das gewertet werden würde, wenn Du erklärst, dass Du u.a. wegen des einen Vorfalls mit dem KV nicht möchtest. Es geht "nur" um die Frage. Bei Verneinung des KV steht Dir dann der Weg über die einstweilige Verfügung offen, denn für eine einstweilige Verfügung musst Du die zeitliche Not nachweisen.


    Kannst Du nicht den KV schriftlich (E-Mail) wegen Zustimmung fragen?

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Kannst Du nicht den KV schriftlich (E-Mail) wegen Zustimmung fragen?


    Auf schriftliches reagiert er seit Jahren nicht. Email hat er nicht, kann er nicht...


    Wieso brauchst Du da die Zustimmung.


    Du gehst zum Haus/Kinderarzt. Der überweist Dich und dort wird ein Therapieplan ausgearbeitet und durchgeführt.


    Also das könnte ich versuchen, jedoch wurde die psychologische Betreuung vom JA angewiesen und der Psychologe ist auch beim JA angestellt. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz, denn auf Raten der SB vom JA sollte der Umgang eingestellt werden und seitdem besteht auch kein Kontakt zum KV. Und ich möchte es schlichtweg nicht.
    Der Psychologe meinte halt, dass er eine Zustimmung des KV benötigt, aber zunächst ohne diese anfangen will.

  • Ich kann mich an den Vorfall erinnern, warum Du keinen Kontakt mehr willst.


    Hmm, ich würde dem KV ein Einschreiben schicken mit Fristsetzung zum Einverständnis von ihm. Wenn dann nichts kommt, hast Du auch gute Chancen mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht.


    Kein Wunder, dass der Junge eine psychologische Behandlung braucht. Alles Gute für Euch! :daumen

  • Hmm, ich würde dem KV ein Einschreiben schicken mit Fristsetzung zum Einverständnis von ihm. Wenn dann nichts kommt, hast Du auch gute Chancen mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht.


    Ah, das wäre auch eine Idee, wieso bin ich da nicht drauf gekommen? :ohnmacht: Dann habe ich auch eine Argumentation und einen Beweis gegenüber dem Gericht, dass er sich nicht schert. Hab bloß Angst, dass dann wieder die Telefonanrufe losgehen und es ist gerade so schön ruhig bei uns.... :hae:


    Dank dir.


    edit: Aber echt, wie bescheuert eigentlich: ich bitte den KV um Zustimmung, dass ich seinen Sohn in psychologische Behandlung geben darf, aufgrund einer Störung, die KV selbst beim Kind ausgelöst hat aufgrund seines Verhaltens... Es ist zum schreien :Hm

  • Ja, es ist widersinnig, vor allem, wenn Du dadurch noch Ärger bekommen kannst. Umso wichtiger, alles richtig zu machen. Lass Dir durch so einen Typen nichts gefallen, ok? Wenn er wieder Telefonterror macht.... :nawarte:

  • Der Psychologe meinte halt, dass er eine Zustimmung des KV benötigt, aber zunächst ohne diese anfangen will.


    Also entweder ist er Arzt oder nicht. Ein Arzt kann die Notwendigkeit der Behandlung diagnostizieren. Fertig.


    Ich würde einen anderen Psychologen aufsuchen. Das wäre mir zu sehr mit JA verstrickt.

  • Ein Psychologe ist nicht unbedingt ein Arzt sondern hat oftmals "nur" Psychologie studiert...


    Psychiater ist die Fachrichtung in der medizin die sich mit Diagnose, Behandlung und Erforschung von psychischen Erkrankungen oder Störungen beschäftigt... Sprich: Psychiater haben ein Medizinstudium und eine Fachartzausbildung in Psychiatrie. Aber müssen nicht unbedingt Psychologie studiert haben..


    Und daher ist es ganz richtig, daß natürlich die Einwilligung des Vaters verlangt wird...

  • Wenn das Ganze schon vom JA inszeniert wird, kann dann nicht auch der SB vom JA deinen Ex kontaktieren?
    Ob die ihn anrufen, oder nen Brief schreiben ist ja egal, Hauptsache, es geht nicht über deinen Tisch...
    Du kannst ihnen ja das Porto bezahlen...;)

  • So, ich war nun beim Amtsgericht und habe dort einen Antrag auf "Übertragung der elterlichen Sorge" für die "Entscheidungsbefugnis in der wichtigen Angelegenheit: Abschluss eine Behandlungsvertrages mit Dipl. Psychologe..."


    Klar, damit mache ich zwar ein ziemliches Fass auf, aber mittlerweile bin ich soweit, dass ich die Kommunikation mit dem KV lieber anderen Stellen überlasse, sollen die sich mit dem rumärgern.


    Er wird nun angeschrieben und kann zustimmen, wenn nicht entscheidet der Richter.

  • Ich drück Dir die Daumen, aber in Eurem Fall sollte das alles kein Thema sein, Du wirst Euren Sohn wahrscheinlich schon bald zum Psychologen schicken können. :daumen:daumen