...oder so ähnlich.
Kennt sich da jemand aus? Es besteht derzeit kein Kontakt mit KV, wir haben GSR. Nun muss Sohni aufgrund eines Vorfalles, der dann zum Kontaktabbruch führte in psychologische Behandlung und dort benötige ich entweder KVs Zustimmung oder eben eine Übertragung der alleinigen Gesundheitsvorsorge oder etwas in der Art.
Aus eben genanntem Grund möchte ich halt nicht KV kontaktieren, und ihn um eine Vollmacht bitten, denn das würde bei mir und Sohni alte Wunden aufbrechen und es geht uns gut damit, nicht mit KV sprechen zu müssen. Also bleibt nur der Weg zum Amtsgericht. Aber was genau beantrage ich da? Eine einstweilige Verfügung auf was??
Hat jemand Rat?
Danke sehr!