Laserpointer in Schule

  • Mein Sohn geht nun in 5 klasse auf andere Schule
    Und Marc und er hatten sich letzte Woche in der Wolle , der junge hatte ein laserpointer mit der Schule und hat damit in der Schule Marc
    In die Augen geleuchtet und Marc hat sich dagegen irgendwie gewährt und dabei soll das Teil runter gefallen sein und Marc
    Soll das nun anteilig bezahlen mit 10 Euro
    Ich hatte schreiben an Lehrer geschrieben das ich den sachverhalt erklärt haben möchte und ich das solange nicht bezahlen werde
    Freitag kam Marc aus Schule und er meinte sein Klassen lehrer meinte zu ihm das Wenn er das Geld nicht mitbringt darf er mittwoch bis Freitag nicht mit auf Klassen fährt

    Lg Sonja



    :love Tochter 3/2001 und Sohn 8/2002 :love

  • Gehört der Laserpointer der Schule?


    Wenn nein, dann würde ich nichts zahlen, weil Laserpointer nichts in der Schule zu suchen haben, es sei denn es ist Inventar der Schule und zum Unterricht notwendig.

  • Laserpointer sind bei uns verboten. Das Leuchten in die Augen kann zur Erblindung führen.
    Ich würde mich morgen direkt an die Schulleitung wenden.
    Die Strafe, dass der Junge ncht mit zur Klassenfahrt darf, halte ich für völlig unangebracht. Wichtiger wäre doch, dem anderen Jungen zu erklären, dass er seinen Laserpointer zu Hause zu lassen hat und dessen Eltern zu informieren.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das Blenden Deines Sohnes mit dem Laserpionter ist eine versuchte Körperverletzung und die Schule hat hier ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ich würde über meinen RA die entsprechenden Schritte einleiten.


    Der Lehrer kann keine Sanktionen durchsetzen um eine Bezahlung zu erreichen, weil das zwei verschiedene rechtliche Sachverhalte sind

  • selbst wenn es ein schulmittel ist, wie zur hölle kommt ein kleines kind an einen laserpointer und hat dann noch zeit einem anderem kind in die augen zu leuchten... Sowas fällt auch ganz schnell unter versäumte aufsichtspflicht bzw grobe fahrlässigkeit der lehrerin wenn sie sowas rumliegen lässt dsa der schule gehört

  • Also der Klassenlehrer meinte das mein Sohn nicht mit auf Klassenfahrt mitfahren darf wenn er das ding nicht bezahlt
    Das ist ja die Frechheit
    Der Laserpointer gehörte nicht der Schule sondern dem jungen selber


    Ich werde das Ding nicht bezahlen
    Sondern habe dem Vater einen Brief geschrieben mal schauen was zurück kommt


    Mein Sohn geht nun
    Zwi Wochen auf die Schule mein Sohn hat ADHS denke das Lehrer ihn dann wiede beschuldigen wollen


    Dachte nach dn ganzen Problem in der Grundschule wird es da nun besser
    Hmm

    Lg Sonja



    :love Tochter 3/2001 und Sohn 8/2002 :love