Elterngeld vor Geburt errechnene???

  • Hallo zusammen,


    ich weiß, das man das Elterngeld erst beantragen kann, wenn das Kind geboren ist.
    ABER, ich muss mir jetzt eine Wohnung suchen und weiß ja gar nicht, mit wieviel Elterngeld ich rechnen kann. Gibt es beim Amt die Möglichkeit, eine Vorrechnung zu machen????


    Hoffe mir kann jemand helfen

  • Hallo Sarah,
    schau mal unter ---> Elterngeldrechner
    Du solltest auch sehen das deine neue Wohnung Hartz4-gerecht ist. Also nicht größer als 60m² sonst mußt du wieder umziehen wenn du keinen Job findest Unter Umständen kann sie auch größer sein, darf dann aber einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.Wieviel das Jobcenter oder die ARGE bezahlen kannst du dort nachfragen. Weil du natürlich nach der Elternzeit Hartz4 beantragen kannst. Wenn der Vater kein Unterhalt zahlt, solltest du bei Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen (125,-€), dazu bist du wenn du Hartz4 bekommst dann auch verpflichtet.


    LG thomas

  • Hallo,
    hab mich noch einmal kundig gemacht. Du solltest auf jeden Fall Alg 2 beantragen. Dann bekommst Du 348,- für dich, 208,- für das Kind, 125,- für Alleinerziehend + 300,- Elterngeld (der Rest wird dir angerechnet) - 154,- Kindergeld = 827,- + Warmmiete (ohne Warmwasser)
    Damit hast du dann inkl. Kindergeld 981,- Euro + Warmmiete.
    Für den Fall das du Unterhalt für dich oder das Kind bekommst, erhöht sich dieser Betrag nicht mehr.
    Ich hoffe das du alles verstanden hast! Wenn nicht frag einfach nach.


    Lg Thomas

  • Das Amt rechnet leider nicht vor. Mir gings wie Dir. Ich habe den Elterngeldrechner im Netzt nicht verstanden.


    Zum Schluß habe ich dann einen ganz anderen Betrag erhalten als ich berechnet hatte.


    Beachte aber auf jedenfall, wenn du den Elterngeldrechner benutzt, dass keine Einmalzahlungen mit einfliessen dürfen! D.h. Weihnachts- und Urlaubsgeld, nicht mitrechnen, sowie Provisionen, Boni etc.


    Du musst von deinem monatlichen Basisgehalt ausgehen ohne irgendwelche Zuzahlungen. Dann wird da auch noch irgendwie ein steuerlicher Freibetrag berücksichtig.


    Es gibt irgendwo eine Elterngeldseite vom Staat, die alles genau erklärt. UNd trotzdem hatte ich nicht den korrekten Betzrag ermitteln können. Du kannst ja mal bei der Familienkasse? (ist glaube ich zuständig für das Elterngeld) nachfragen, ob die dir evtl. helfen können, glaube ich aber eher nicht.

  • Zitat

    Original von Mela
    Kindergeld wird auf ALG II angerechnet.
    Und sollte der KV keinen Unterhalt bezahlen, muß sie Unterhaltsvorschuss beantragen, der dann ebenfalls angerechnet wird.


    Ja ist richtig,Elterngeld wird angerechnet, aber 300,- Euro sind frei. Also nur was diesen Betrag übersteigt. Im ersten Jahr hat sie auf jeden Fall 827,- + Warmmiete.
    Und der Unterhaltsvorschuß den bekommt sie vom Jugendamt, und das Jobcenter rechnet ihn wieder an. Also -125,- Jobcenter, +125,- Jugendamt. Sollte sie z.B. noch 300,- Unterhalt bekommen, so wird der auch angerechnet: +300,- Unterhalt, -300,- Jobcenter. Von wo das Geld kommt spielt ja keine Rolle, nur wieviel es am Ende ist. Und die 827,- hat sie auf jeden Fall.


    lg thomas

  • Also ich blicke da selbst nicht immer durch. Weiß nur das es Elterngeldstellen überall gibt wo man sich genau erkundigen kann wie es berechnet wird die helfen netter weiße auch einen weiter.
    Kreis Mettmann gehört noch zu Düsseldorf oder??
    Ich habe eine Liste zu Hause da kann ich mal nachsehen welche Stelle für dich zuständig ist wenn du mags.

  • Aber du hast recht, ist das Versorgungsamt Düsseldorf.
    Wollt da am Montag eh mal hin, möcht einfach wissen mit wieviel Geld ich rechnen kann.


    Ist bei mir leider auch nihct so einfach, da ich im sozialen Dienst gearbeitet habe und ich da WE Zuschläge und auch Nachtarbeitszuschläge bekommen habe.
    Weiß nicht, ob ich das rausrechnen muss oder so.


    Trotzdem vielen Dank!!!

  • Erstmal vielen Dank für die Hilfe :anbet


    Aber ich glaub dann kann ich mir den Weg zur Arge sparen, denn ich komm (wahrscheinlich) auf knapp 700 € Elterngeld. Dann kommt ja noch KiGe und Unterhalt fürd Kind dazu. Dann bin ich ja schon über dem Satz den ich bei ALG 2 bekäme.
    Und Unterhalt für mich kommt ja wahrscheinlichauch noch dazu.
    Jubge, junge, womit man sich aufeinmal alles beschäftigen muss :radab


    Naja, werd mich nochmal mit diesem Elterngeldrechner beschäftigen und mit der Familienkasse telefonieren.

  • Hey super :rolleyes:


    Lieben Dank, werde dann also doch noch mal zur arge gehen.
    Zumal ihr habt recht, mehr als ablehnen können die den Antrag nicht.
    Sollen ruhig mal was tun, für ihr Geld ;)