doch eigentlich haben die eltern die pflicht auf umgang zu ihrem kind. allerdings lässt sich diese nicht gerichtlich durchsetzen. der vater hat sozusagen recht auf umgang, wird aber nicht gerichtlich dazu in die pflicht genommen. dies wäre im schlimmsten fall nicht dem kindeswohl zuträglich. sagt der bundesgerichtshof.
...ja,ja kindeswohl oder in meinem Fall: Väterwohl...
...Mist hätte Jura studieren sollen oder Bundeskanzlerin werden sollen...