KV-Umgang...trotz richterlicher Vereinbarung unzuverlässig...und nun?!

  • doch eigentlich haben die eltern die pflicht auf umgang zu ihrem kind. allerdings lässt sich diese nicht gerichtlich durchsetzen. der vater hat sozusagen recht auf umgang, wird aber nicht gerichtlich dazu in die pflicht genommen. dies wäre im schlimmsten fall nicht dem kindeswohl zuträglich. sagt der bundesgerichtshof.


    ...ja,ja kindeswohl oder in meinem Fall: Väterwohl...


    ...Mist hätte Jura studieren sollen oder Bundeskanzlerin werden sollen...

  • Die Sache mit der Umgangspflicht hat mich auch ne ganze Weile umgetrieben. Aber leider ist es wohl wirklich so, dass den KV kein Richter zum Umgang verpflichten wird, wenn der nicht will. Warum es dann eine Umgangspflicht gibt, frage ich mich da. :crazy

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Mein Ex will statt alle 14 tage nur noch alle 4 Wochen die Kinder zu sich holen, und zwingen kann man ihn nicht auch nicht wenn du einen Beschluss hast .


    Aber die Kinder wollen alle 14 Tage zu ihrem Vater,aber dürfen nicht
    und laut JA ist das den ,,zum wohle der Kinder,,



    Und mit deiner Tochter (13) ,das habe ich auch durch von erster Ehe zwing sie nicht irgendwann geht sie wieder von alleien zu ihrem Vater um ihn zu sehn ,sie soll aber den Kontakt zu ihm nicht abbrechen ( anrufen ,schreiben ....)

  • dysaxy,
    wie geht es euch jetzt?
    Bei uns ist es extrem ähnlich. Ich ermuntere den KV auf verschiedenste Art und Weise, die Kinder wollen eigentlich grundsätzlich, aber er findet immer eine Ausrede. Dass er sie nur nimmt, wenn es ihm passt. Und das scheint meist zu sein, wenn er mit dem Nachwuchs punkten kann. Wenn niemand sieht, was für ein toller Vater er ist, macht er sich die Mühe offensichtlich nicht.


    Mal vermissen meine Kinder ihn schrecklich, mal sind sie tief betrübt, weil er nichts geregelt bekommt.


    Gerade sind wieder die Sommerferien um, er konnte leider nicht einen Tag (!!!) (wie all die Jahre). Die nächsten Ferien darf ich gemäß einer Vereinbarung nicht verplanen, weil er "versucht", die Kinder zu nehmen (wie all die Jahre, und es hat NIE geklappt!). Haha, und dann bekomme ich kurzfristig keinen Platz in der Betreuung???
    Immerhin arbeite ich und kann nicht 12 Wochen die Füße hochlegen ...


    Ich würde sehr gerne in eine gerichtliche Regelung "hat das Recht und die Pflicht, die Kinder dann und dann zu nehmen" festschreiben lassen. Aber scheinbar ist der "Pflicht-Teil" gar nicht so einfach zu fixieren?!
    Natürlich wird unser KV auch nur "das Recht" haben, die Kinder zu nehmen. Pflichten hat er ja GSD keine.


    Traurig.


    Zum Glück haben die Kinder eine engagierte Mutter ;) , so dass dieser KV nicht allzuviel zerstören kann!


    LG, Karla


    P.S.: Werde ihn nun einklagen lassen, was er will. Wenn er denn überhaupt will. Glaube, diese Zahl an Jahren ist nun wirklich Beweis genug, dass ich guten Willens bin, viel mit uns machen lasse und alles außergerichtliche/friedliche versucht habe.

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