Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir mal betreffs einer rechtlichen Frage helfen könnt, soweit ihr damit vielleicht Erfahrung habt. Es betrifft nicht mich selbst, aber es interessiert mich grundsätzlich auch:
Wenn in einer einstweiligen Anordnung (z.B. Herausgabe des Kindes) steht, dass der Antragsteller binnen 3 Monaten das Hauptsacheverfahren einleiten soll, der Antragsteller das aber unterlässt und auch die Herausgabe nicht durchsetzt, was passiert dann mit der einstweiligen Anordnung? Ist die einstweilige Anordnung nach Ablauf der 3-Monats-Frist nicht mehr wirksam? Oder welche Folge hat es, wenn die Frist nicht eingehalten wird?