Urteile zum Umgang?

  • Er hat mir gesagt, er will mich finanziell ruinieren, und ich denke, deshalb geht er jetzt diesen Weg. Unterhalt kommt immer später, aber dazu habe ich nichts gesagt, also sucht er ein anderes Ventil. Mein Anwalt meint, nur Macht ausüben wollen und Provokation. Er weiß, dass er den Kleinen jederzeit sehen kann, er soll sich nur auf eine verbindliche Regelung einlassen, also versucht er jetzt genau den Vorschlag durchzudrücken, den ich ablehne.


    Ich versuche, mich von seinem Verhalten zu distanzieren, und ich möchte mich auch nicht mehr provozieren lassen oder versuchen, ihn zu verstehen. In der Vergangenheit habe ich ihn auch ab und zu mal gefragt, ob er nicht Lust hat, mit dem Kleinen etwas zu unternehmen. In einem der 1000 Anwaltschreiben der letzten Monate wurde das gedeutet als: ich versuche, das Kind abzuschieben, und er muss immer verfügbar sein.


    Lange Rede, wenig Sinn: ich kann ihn nicht verstehen, und ich versuche es auch nicht mehr. Er ist der Vater unseres Sohnes, und ich wünsche mir, dass wir eine Lösung finden und er mich dann endlich in Ruhe lassen kann, ohne Rachegedanken oder seinen kranken Wunsch, mir zu schaden.

    Wenn das so ist, dann lass seinen Vorschlag doch einfach durch. Nach 2 Wochenenden, wie er sie sich wünscht ist er so frustriert, dass er dankend auf dein altes Angebot zurückgreift. Und ich denke mal, dass es einem 3jährigen nicht allzu sehr schadet, wenn er 2 Nächte an einem Ort übernachtet, wo er es nicht gewohnt ist. Gibt immer mal Notsituationen, wo sowas auch gemacht wird, da kannst du ihm nachher wieder genügend Stabilität zukommen lassen, dass er das verarbeiten kann.


    Vielleicht merkt KV ja anschliessend, dass du dir schon was dabei überlegst, wenn du etwas vorschlägst.

  • Es fällt mir einfach schwer zu verstehen, warum ein Vater, der sich angeblich nicht für EUER Kind interessiert vor Gericht klagt weil er Umgang herstellen will.


    Das klafft inhaltlich m.E. so weit auseinander das unter Umständen noch bestimmte Details zur Geschichte fehlen.


    Und um nochmal zum Inhalt zu kommen - es sollte euer Beider Interesse als Eltern sein das Übernachtungen beim Vater möglichst bald etwas ganz normales werden. Je älter das Kind wird - um so schwieriger wird es diese "Normalität" oder "Selbstverständlichket" herzustellen.

    Weißt Du: genau das ist das Problem. Es klafft so weit auseinander, dass niemand das versteht. Deshalb sieht mein Anwalt das wahrscheinlich auch gelassen, weil wir ja über 3 Jahre dokumentieren können, wie sich die Situation dargestellt hat.
    Es ist vielleicht in Deiner Welt schwer zu verstehen, aber es gibt tatsächlich Menschen, die sich nicht rational verhalten, und die manche Sachen einfach wollen, weil sie dem anderen schaden möchten.


    Und, da Du eben so schön dieses "Wer lesen kann" zitiert hast: natürlich soll der Kleine bei seinem Vater übernachten, aber nicht ohne Eingewöhnungszeit und auch nicht sofort 2 Nächte.


    Irgendwie habe ich bei Dir aber nicht den Eindruck, dass Du eine Wahrheit außerhalb Deiner Weltsicht zulassen kannst, da MUSS ja noch etwas anderes vorgefallen sein, weil ein Vater sich ja einfach nicht so verhält. Schön, wenn Dein Leben so einfach ist, meins ist es leider nicht.

  • Also müsstet ihr euch "nur" auf eine Umgangsplan einigen und schon ist das Problem gelöst.


    Es gab mittlerweile mehr als einen Umgangsplan, an den er sich aber nicht hält. Er kommt dann einfach nicht, anfangs sagt er vielleicht noch ab, und dann meldet er sich wochen- oder monatelang gar nicht mehr.


  • Es gab mittlerweile mehr als einen Umgangsplan, an den er sich aber nicht hält. Er kommt dann einfach nicht, anfangs sagt er vielleicht noch ab, und dann meldet er sich wochen- oder monatelang gar nicht mehr.


    Okay - dann wird es bald einen Plan mehr geben ....


    Was genau würdest Du Dir als Lösung wünschen ?


    und dann kommt der Schritt: Wie ist das zu erreichen ?


    Und da kann der der Gerichtstermin vielleicht wirklich hilfreich sein. Zum Beispiel in dem ihr gleich festlegt was passiert wenn die neue Umgangsregelung nicht eingehalten wird.


    Für euer Kind wäre es sicher sinnvoll und hilfreich wenn zu beiden Elternteilen zuverlässiger und stressfreier Umgang gewährleistet werden kann. - Also legt das doch bei Gericht auch so fest. :strahlen

  • Hallo liebe Foris,


    viel Aufregung um - mal wieder - nichts, seit der Ankündigung des "gerichtlichen Weges" habe ich vom KV gar nichts mehr gehört.


    Der letzte Kontakt zu unserem Sohn ist jetzt mal wieder 4 Monate her. Wenn der Kleine mich fragt, wann denn der Papa kommt, sage ich "ich weiß es leider nicht". Und diese Ungewissheit ist echt zermürbend.


    So läuft es ja schon von Anfang an, aber durch das Einschalten des Anwalts hatte ich wohl tatsächlich gedacht, jetzt würde er es ernst meinen mit dem Interesse.


    Wird das jetzt die nächsten Jahre so weiter gehen? Ich kann mir das nicht vorstellen...am liebesten würde ich seinen Anwalt anrufen und fragen, ob da jetzt noch was kommt, oder ob der KV wieder abgetaucht ist. Ich mag einfach nicht mehr :flenn :flenn :flenn