Öffentlicher Dienst - Urlaubsanspruch und Mutterschutz

  • Ich bin derzeit in Elternzeit und hastte vorher im ÖD gearbeitet. Vielleicht spielt das auch garkeien Rolle, ich wiess es nicht :D
    Nun frage ich mich, ob ich den urlaubsanspruch noch irgendwie geltend machen kann udn wenn ja, wie.
    Hat man einen Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeiten? Oder entfällt der dann und man bekommt nur Urlaub bis dahin gewährt? Kann man sich den auszahlen lassen oder was passiert mit dem Resturlaub, den man aufgrund des Mutterschutzes und anschliessender Elternzeit nicht nehmen konnte? Entfällt der dann einfach?

  • Also bei uns gab es da einen Vordruck (ich hab schon geschaut, ich habs leider nimmer). Da hat man dann quasi angegeben, X Tage Resturlaub anzusparen (damit sie eben nicht verfallen). Das wurde dann vom Chef genehmigt und ich hab sie dann in dem Jahr genommen, wie ich von der Elternzeit zurückkam.


    Ich bin Beamtin, denke aber, dass das keine Rolle spielt und überall so gehandhabt werden muss.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Puh... das weiß ich nicht. Kannst du nicht mal in eurer Personalabteilung nachfragen? Die müssen es dir doch sagen können.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Bist du Angestellt oder Beamtin?


    Ich konnte meinen Urlaub vor dem Mutterschutz wegen Krankheit nicht alle nehmen und dadurch verfiel er nicht. Allerdings hatte ich auch meine 2 Minus Stunden noch auf dem Gleitzeitkonto. :lach

  • Man sagt doch, dass der Urlaubanspruch idR ende März verfällt.


    Manchmal gibt es dazu seperate Hausverfügungen. Diese müssten dir auch im Mutterschutz oder Elternzeit zugesendet werden.
    Wende dich gegebenenfals mal an eure Gleichstellungsbeauftragte.

  • Ich habs soweit klären können. Ich bekomme meine Urlaubstage für 2011 sowie 2012 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Ich hoffe, dass die das von sich aus auch machen und ich da nicht noch hinterherrennen muss.


    Aber danke an euch!