Hilfe zum Gerichtsdeutsch erbeten

  • hi


    Ich fische gerade einen Brief meines Anwalts aus dem Kasten, bitte um Kenntnissnahme.


    Ich verstehe aber einen, wohl entscheidenden da unter Umständen teuren, Absatz nicht. Kann bitte jemand "übersetzten"?


    "[...] Der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe dürfte entgegenstehen, dass die Antragsstellerin gegen den Ehemann einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben dürfte.


    Zudem bestünde unter Berücksichtigung der angegebenen Belastungen eine Ratenhöhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe von über [Summe des Trennungsunterhalts].


    Das Gericht fragt an, ob der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe aufrechterhalten werden soll."


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lucca ()

  • Oh, Lucca, die vermuten, dass dein Ex dir die Kosten vorfinanzieren könnte und sie deshalb keine Verfahrenskostenhilfe bewilligen müßten.

  • Hi


    Danke! Sowas hatte ich vermutet. Das wäre ja prinzipiell nicht so schlecht, denn vielleicht kommt der Herr DANN mal aus dem Quark und äußert sich. :frag


    Gruß

  • Hi Zat


    Ich denke schon, dass ich mich äußern soll. Aber erstmal hat mein Anwalt seinen wohl um Stellungnahme gebeten. Und bisher hat mein Ex / sein Anwalt schlicht zu allem geschwiegen.
    Mir geht's aber zunächst darum, den Absatz wirklich zu verstehen. Würde ich dann quasi meinen Unterhalt in Raten plus einen Betrag X ans Gericht zahlen? *aua*


    Gruß