Fahrtkosten bei Umgang: wer trägt sie bei Wegzug?

  • Er scherrt sich nen Dreck drum, daß ich das aus meinem Alg2-Regelsatz bezahle und das Jobcenter argumentiert, daß Teenie dann eben nicht zu KV kann


    Dann lass es bleiben.


    Wenn der Kindesvater dann mit Verfahren wegen Umgangsverweigerung droht, nimm Dir einen Anwalt für Sozialrecht.


    Er soll dann Dem Kindesvater nochmals einen schönen Brief schreiben, welche Möglichkeiten er hat, den Umgang finanziert zu bekommen, wenn sein Einkommen wirklich so niedrig ist, dass er ihn nicht selbst finanzieren kann.


    In diesem Brief soll auch stehen, dass Du aufgrund der Gesetzeslage leider nicht imstande bist, die Fahrtkosten vom Jobcenter ersetzt zu bekommen, und daher so lange keine Umgang statt finden kann, solange er seine Hol- und Bringschuld nicht erfüllt.



    Camper

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  • Dem Vater wäre es im Endeffekt wurscht, es geht ums den Teenie, ich mach das, weil Teenie Umgang möchte. Vater weiß, daß wir von Hartz4 leben und er könnte auch ohne Umgang auskommen.

  • Dem Vater wäre es im Endeffekt wurscht, es geht ums den Teenie, ich mach das, weil Teenie Umgang möchte. Vater weiß, daß wir von Hartz4 leben und er könnte auch ohne Umgang auskommen.


    Dann such Dir ebenso einen Anwalt für Sozialrecht und klag die Umgangskosten für Dich ein. Nofalls bis rauf vor das Bundesverfassungsgericht.


    Aber lass Dir nicht weiter etwas von Deinem Existenzminimum nehmen, nur dass Dein Kind Umgang hat.


    Dann muss in Deinem Einzelfall halt das Jobcenter anders entscheiden und Du musst es notfalls gerichtlich durchsetzen, falls das Jobcenter sich sträubt. Das Kindeswohl muss immer oberstes Gebot sein. Es soll aber nicht zu Deinen finanziellen Lasten gehen.


    lg


    Camper

  • Und wer soll den Anwalt zahlen ?????? Für sowas kriegst du hier keinen Beratungsschein, weils im Gesetz nicht vorgesehn ist. Nenn mir nen Anwalt, der den Ergeiz hat, das ganze durchzusetzen, ohne was dafür zu bekommen - den findest du hier nicht. Selbst der VDK vor Ort will in dieser Richtung nichts machen, weils aussichtsslos ist.

  • Und wer soll den Anwalt zahlen ??????


    Im Sozialrecht ist ein Verfahren einschließlich der ersten Instanz kostenfrei. Du kannst einstweiligen Rechtschutz durch Deinen Anwalt beantragen lassen.


    Wenn Du eine Privatrechtschutzversicherung hast, dann kostet es Dich sowieso nichts. Private Rechtschutzversicherungen decken, bis auf einen eventuellen Eigenanteil alle Kosten ab.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()