Er scherrt sich nen Dreck drum, daß ich das aus meinem Alg2-Regelsatz bezahle und das Jobcenter argumentiert, daß Teenie dann eben nicht zu KV kann
Dann lass es bleiben.
Wenn der Kindesvater dann mit Verfahren wegen Umgangsverweigerung droht, nimm Dir einen Anwalt für Sozialrecht.
Er soll dann Dem Kindesvater nochmals einen schönen Brief schreiben, welche Möglichkeiten er hat, den Umgang finanziert zu bekommen, wenn sein Einkommen wirklich so niedrig ist, dass er ihn nicht selbst finanzieren kann.
In diesem Brief soll auch stehen, dass Du aufgrund der Gesetzeslage leider nicht imstande bist, die Fahrtkosten vom Jobcenter ersetzt zu bekommen, und daher so lange keine Umgang statt finden kann, solange er seine Hol- und Bringschuld nicht erfüllt.
Camper