Ich weiß nichtmehr weiter !! Vater spielt mit Richterlichem Beschluss/ Verstoß.

  • Okay sorry :blume !


    Halte durch und schau was Volleybap gesagt hat....der KV schießt sich selbst ins "Aus".


    :knuddel

    Naja.. ich habe ja gesehen wie es vor Gericht zugeht.. ich hoffe er kommt damit nicht durch.. wenn das Jahrelang so weiter gehen würde.. wäre das für mich absolut die hölle, und für den kleinen mit sicherheit auch. So eine spannung geht an dem kleinen eh nicht vorbei..


    Ich telefonierte heute mittag mit meinem sprössling.. da er ja Geburstag feierte ( bei meinen Schwiegereltern).. das tat schon weh sie im Hintergrund über mich lästern zu hören bei versammelter Mannschaft- und das in reichweite vom kleinen.


    Hoffe die Gerechtigkeit siegt. Dann scheint die Sonne auch wieder dauerhaft.

  • Natürlich vor Gutachter und Gericht. Dein Sohn ist damals beim Ex geblieben, weil der Richter ihn keinesfalls dauernd aus dem einen, dann dem anderen Umfeld rauslösen will. Jetzt hat er wegen des geburtstags auch keinen terz mit richterlicher Anordnung und Polizei gemacht. Aber sei sicher, dass das eine ganz ganz harte Gerichtsverhandlung für Deinen Ex wird. Er wird einiges erklären müssen.


    Und auch der Gutachter wird im Normalfall feststellen, dass der Vater den Kontakt bewusst hintertreibt. Das ist nicht gut für den Vater, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.


    So ärgerlich die Sache jetzt ist, für das Gesamtverfahren hast Du gut gepunktet.

    Aufbauende Worte !- hoffen wir es mal, wäre für den wichtigsten Beteiligten das beste.

  • Meine Güte, Camper, kannst Du mal Deine Küchenpsychologie stecken lassen?


    Tut mir leid, es handelt sich nicht um Küchenphilosophie. Ich bin fest überzeugt davon, dass der Gutachter der TS querulatorische Wesenszüge attestiert, wenn er nicht von ihrer Behinderung und deren Ursache weiß. Wobei die Ursache schon bei der Geburt aufgetreten sein kann. Also gar nichts mit den körperlichen Angriffen des Kindesvaters zu tun haben brauchen.


    Mir hat mein Psychotherapeut auch schwere Sozialphobie bescheinigt. Ausgehend von von meiner Geburt. Momentan stuft das Landesversorgungsamt meinen Schwerbehinderungsgrad neu ein. Auf meinen Antrag hin rückwirkend bis 1971. Dem Jahr als ich meine Lehre begonnen habe.


    Ich rede also aus eigener Erfahrung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Camper, darf ich fragen, woran Du das festmachst? Ich mein das nicht böse und auch nicht von oben herab.

  • Tut mir leid, es handelt sich nicht um Küchenphilosophie. Ich bin fest überzeugt davon, dass der Gutachter der TS querulatorische Wesenszüge attestiert, wenn er nicht von ihrer Behinderung und deren Ursache weiß. Wobei die Ursache schon bei der Geburt aufgetreten sein kann. Also gar nichts mit den körperlichen Angriffen des Kindesvaters zu tun haben brauchen.


    Mir hat mein Psychotherapeut auch schwere Sozialphobie bescheinigt. Ausgehend von von meiner Geburt. Momentan stuft das Landesversorgungsamt meinen Schwerbehinderungsgrad neu ein. Auf meinen Antrag hin rückwirkend bis 1971. Dem Jahr als ich meine Lehre begonnen habe.


    Ich rede also aus eigener Erfahrung.

    Es gibt tatsächlich soetwas wie eine erfolgreich behandelte sozialephobie.
    Ich fühle mich sehr gut, mich belastet lediglich die sache, dass mir mein Sohn fehlt.
    Schließ bitte nicht von Dir auf mich, dies ist mir äußerst unangenehm.
    Ich empfinde es weiterhin als ein ziemlich peinliches Verhalten deinerseits.
    Du spielst dich hier als Psychologe der selbst krank ist bis in die Haarspitzen auf.


    Oder legst du es nur darauf an mich herunterziehen zu wollen?
    Mir geht es sehr gut, ich danke dir für deine Diagnose und verabschiede mich in diesem Sinne von dir :winken:

  • Tut mir leid, es handelt sich nicht um Küchenphilosophie. Ich bin fest überzeugt davon, dass der Gutachter der TS querulatorische Wesenszüge attestiert, wenn er nicht von ihrer Behinderung und deren Ursache weiß. Wobei die Ursache schon bei der Geburt aufgetreten sein kann. Also gar nichts mit den körperlichen Angriffen des Kindesvaters zu tun haben brauchen.


    Mir hat mein Psychotherapeut auch schwere Sozialphobie bescheinigt. Ausgehend von von meiner Geburt. Momentan stuft das Landesversorgungsamt meinen Schwerbehinderungsgrad neu ein. Auf meinen Antrag hin rückwirkend bis 1971. Dem Jahr als ich meine Lehre begonnen habe.


    Ich rede also aus eigener Erfahrung.


    Camper, nur weil Dir von Gutachter und Gericht Querulantentum attestiert worden ist, musst Du das nicht auf irgendeinen anderen User spiegeln, der irgendwo ein Stichwort genannt hast, was Dir schon mal begegnet ist.
    Du kannst hier gern im Forum Deine Geschichte immer und immer wieder erzählen. Aber bitte höre auf damit, in anderen Threads Deine Krankheiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diskutieren - auch nicht unterschwellig "hinten rum durch den Seiteneingang".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh uff, wie formulier ich das jetzt?


    Camper ist in vielen Freds hier sehr präsent mit seiner eigenen Geschichte. Das ist anstrengend, gerade wenn der Fredstarter eine belastende Geschichte durchmacht.


    Ich finde aber seine Einwürfe hier gar nicht so verkehrt. Nicht, weil ich denke, dass die TS immer noch von Angststörungen geplagt ist (ich hab das selbst auch durch), sondern eher, damit die TS sehen kann, was vom Gericht und von der Gegenseite so kommen könnte. Eine soziale Phobie kann ein starkes Argument der Gegenseite sein, egal, was da an Entlastung von der TS kommt.


    Ich hoff, dass alles im Sinne des Kindes einen guten Neuanfang der Situation jetzt nimmt.






  • Wieso sollte mich das nach über 4 Jahren und einer erfolgreichen Therapie nich belasten? ich hatte lediglich große Angst vor Menschenmassen.
    Man sollte nicht den Fehler machen und denken Sozialephobie= Sozialephobie.. da gibt es unterschiede!!.


    Es geht sehr vielen Menschen so, dass sie sich nicht in das größte Einkaufscenter stürzen.. oder super gerne Bahn fahren.


    Meine Angst ist schon lange weg und ich habe nicht das gefühl, dass es nochmal dazu kommen würde.




    Ich denke das Camper mehr hat als nur eine " Klassische Sozialephobie". Das wird er hier aber sicher nicht zugeben.





    Mein Mann kann schlecht vor Gericht immernoch behaupten ich wäre krank, wenn ein Gutachten vorliegt, dass es ich es nicht bin, vorallem nicht in dem Umfang wie er es zuvor schilderte.. Er wird unglaubwürdig wirken was das betrifft.



    Ich habe viele Fotos auf denen ich mit meinem Kleinen in Parks bin.. indenen - wie wir sicher alle wissen, auch viele Menschen sind.



    Nochmals- mir geht es gut!

  • Irgendwie glaube ich, dass uns auch hier mal wieder einige wahrscheinlich nicht ganz unwesentliche Informationen fehlen oder vorenthalten werden. Schließlich wissen wir ja alle, dass es für KV im Allgemeinen nicht so einfach ist das ABR gegen den erklärten Willen der Mutter zu bekommen bzw. zu behalten. Dem scheint hier jedoch so zu sein. Und dafür muss es einen Grund geben...

  • Camper, nur weil Dir von Gutachter und Gericht Querulantentum attestiert worden ist, musst Du das nicht auf irgendeinen anderen User spiegeln, der irgendwo ein Stichwort genannt hast, was Dir schon mal begegnet ist.
    Du kannst hier gern im Forum Deine Geschichte immer und immer wieder erzählen. Aber bitte höre auf damit, in anderen Threads Deine Krankheiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diskutieren - auch nicht unterschwellig "hinten rum durch den Seiteneingang".

    OT


    :idee Endlich eine gute Begründung warum so viele Threads mit seiner Beteiligung abdrifteten


    Sicher sind einige Hinweise hilfreich nur das penetrante weiter Führen der Diskussionen geht meist sehr vom eigentlichen Threadthema ab

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Der ist ganz einfach. Diesmal hat der Vater das Kind einfach mitgenommen und ist ausgezogen. Und bis die Sache vor dem Kadi war, sind ein paar Monate vergangen. Da hat der Richter einfach den augenblicklichen Stand zum Wohle des Kindes festgeschrieben. Gutachter bestellt, Umgang geregelt. Fertig.


    Hauptsachenentscheid kommt, wenn das Gutachten da ist.
    Aus Richtersicht zwei Eltern auf Augenhöhe, die jeweils beide fürs Kind sorgen können. Nur einer war "schneller". Passiert 1000x im Jahr. Nur nehmen meist die Mütter die Kinder mit.


    Kandela hier als Mutter ist genausowenig "seltsam" wie all die Väter (hier), denen gleiches passiert (ist). Man kann ein Kind halt nicht teilen. Und so trifft das gericht im Normalfall eine Entscheidung, die dem Kind möglichst wenig Unruhe beschert. Und das ist allemal der Verbleib beim jeweils "derzeitigen" Betreuungselternteil. Dass der damit Pluspunkte hat im Hauptverfahren - keine Frage.
    Aber dadurch ist der andere Elternteil nicht schlechter. Sondern nur langsamer, nicht so schlitzohrig, naiver - wie man es halt sagen will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Irgendwie glaube ich, dass uns auch hier mal wieder einige wahrscheinlich nicht ganz unwesentliche Informationen fehlen oder vorenthalten werden. Schließlich wissen wir ja alle, dass es für KV im Allgemeinen nicht so einfach ist das ABR gegen den erklärten Willen der Mutter zu bekommen bzw. zu behalten. Dem scheint hier jedoch so zu sein. Und dafür muss es einen Grund geben...

    Naja, ich denke eigentlich wurde schon genug geschrieben und ich möchte ja keine aufklärung- das geht nicht, ich habe einige gute ratschläge bekommen und habe sie dankend angenommen.
    Hoffe damit vorran zu kommen.



    Danke nochmal vorallem an Rosa, Volleybap und jeanny :) :blume

  • Der ist ganz einfach. Diesmal hat der Vater das Kind einfach mitgenommen und ist ausgezogen.


    Da hat der Richter einfach den augenblicklichen Stand zum Wohle des Kindes festgeschrieben. Gutachter bestellt, Umgang geregelt. Fertig.


    Dann bleibt mir wohl nur noch dem Vater zu seiner damaligen Entscheidung, dem Richter und dem Resultat zu gratulieren :daumen:daumen
    Womit auch in diesem Fall wieder klar geworden wäre: Wer zuerst kommt mahlt zuerst ;)

  • Dann bleibt mir wohl nur noch dem Vater zu seiner damaligen Entscheidung, dem Richter und dem Resultat zu gratulieren :daumen :daumen

    Äußerst sensible Aussage :kopf


    Egal ob KV oder KM betroffen sind, so etwas schmerzt und ein wenig mehr Empathie wäre hier angebrachter.

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy


  • Dann bleibt mir wohl nur noch dem Vater zu seiner damaligen Entscheidung, dem Richter und dem Resultat zu gratulieren :daumen :daumen
    Womit auch in diesem Fall wieder klar geworden wäre: Wer zuerst kommt mahlt zuerst ;)

    Gratulieren kann man wenn Umgang im Sinne des Kindeswohl statt findet


    Solche Eigenwillige Handlungen gehen nicht egal ob Vater oder Mutter

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Mal eine ANDERE frage..


    Wieso DARF er mit dem Kind 100 km weiter weg von dir??
    Als ich damals umziehen wollte, ca 150 km weit weg, durfte ich das NICHT... Ich hab das doch richtig gelesen das er um die 100 km weit wegwohnt??
    Die Begründung war damals, dass ich die Kinder vom Vater entfremde wenn ich dahin ziehe.. Und da er anscheinend ARBEITSLOS ist frag ich mich wieso darf er das???

  • Die Begründung wegen vereine und Kindergarten finde ich absolut inakzeptabel, weil es in deiner nähe auch Vereine und Kitas gibt.. plus die Mama die er mehr sehen kann..
    Meine Kinder mussten leider 3 mal den Kindergarten wechseln.. Sie haben es auch überlebt.. und wenn dein NOCH MANN immer noch arbeitslos ist, verstehe ich das gar nicht warum das Gericht so doof ist...

  • Mal eine ANDERE frage..


    Wieso DARF er mit dem Kind 100 km weiter weg von dir??
    Als ich damals umziehen wollte, ca 150 km weit weg, durfte ich das NICHT... Ich hab das doch richtig gelesen das er um die 100 km weit wegwohnt??
    Die Begründung war damals, dass ich die Kinder vom Vater entfremde wenn ich dahin ziehe.. Und da er anscheinend ARBEITSLOS ist frag ich mich wieso darf er das???


    Er fragte nicht, er hat es einfach gemacht.
    Als er zu seinen Eltern in die Wohnung gezogen ist ( ganz am anfang) war es ja noch nachvollziehbar, wo hätte er auch sonst hingehen sollen.
    Nun hat er sich aber eine eigene Wohnung angemiete, die sogar ein Stück weiter weg ist. Deren Adresse ich nicht gesagt bekomme von ihm und ich weiß auch nicht wie ich es finanziell auf dauer hinbekommen sollte dort hin und wieder zurück zu fahren.. und das 16 mal im Monat.
    Da er mir den Kleinen nach beenden des Gesamtverfahrens nichtmehr bringen möchte.


    Naja wird sich zeigen..

  • Und da er anscheinend ARBEITSLOS ist frag ich mich wieso darf er das???

    Er darf nicht


    Er hat Fakten geschaffen


    Und nicht jeder teilt seine Absichten vorher mit und stellt seine Interessen über das Recht


    Und nicht jeder ist so juristisch Versiert und weis sofort bei welche Stellen und wie da gehandelt werden muß

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Die Begründung wegen vereine und Kindergarten finde ich absolut inakzeptabel, weil es in deiner nähe auch Vereine und Kitas gibt.. plus die Mama die er mehr sehen kann..
    Meine Kinder mussten leider 3 mal den Kindergarten wechseln.. Sie haben es auch überlebt.. und wenn dein NOCH MANN immer noch arbeitslos ist, verstehe ich das gar nicht warum das Gericht so doof ist...


    Er ist Arbeitsunfähig.. erzählte mir am Bahnhof aber stolz, er hätte eh kein bock was zu machen.


    Naja, liegt nun bei der Gutachterin ob sie meint da stimmt das Gesammtpacket.