bei Unterhaltsberechnung: 1. oder 3. Kind?

  • Hallo miteinander,



    mein Sohn (erstes und einziges Kind von mir) ist das 3. Kind von meinem Ex. Er hat schon zwei Kinder aus vorheriger Ehe, für die er aber keinen Unterhalt zahlt, weil sie Wechselmodell haben.
    Jetzt wird endlich eine erste Unterhaltsberechnung gemacht (obwohl KV immer noch nicht alle Unterlagen eingereicht hat), und es besteht grad die Frage, ob zur Berechnung das 1. oder 3. Kind veranschlagt wird.


    Meine Anwältin war sich - leider - nicht sicher.


    Weiß hier jemand was darüber?


    Danke schon mal
    die blumenelfe :blume

  • schuldige ich versteh deine frage nicht ganz - meinst du jetzt ob die beiden ersten kinder als "zählkinder" gerechnet werden, damit er nicht in der DDT hochgestuft wird, da nur ein unterhaltsberechtigtes kind?

  • Unterhaltspflichtig ist er allen drei Kindern ,auch wenn er für die beiden ersten keinen Barunterhalt zahlt. Somit wäre euer Kind das dritte (meinem Verständniss nach).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Danke euch,


    da ich das Kindergeld beziehe, und ich ja nur ein Kind habe, bekomme ich 184 Euro.


    @Rabenmama: Aber da ER ja Unterhalt zahlen sollte, könnte eben das 3. Kind berechnet werden. Nach meinem Verständnis nach auch. Aber ist das sicher?


    Das müsste doch echt meine Anwältin nachschauen können... :schiel

  • Korrekt Rabenmana77,


    Da Betreuungsunterhalt dem Barunterhalt gleichwertig ist, gelten alle drei Kinder und damit kommt sogar eine Runterstufung in der DDT in Frage. Neben dem Kindesunterhalt könnte man aber für die TS noch auf Betreuungsunterhalt schaun. Dazu müssten aber mehr Informationen vorliegen:


    Wie alt sind die Kinder? Was arbeitet KV? Was arbeitet KM? Wieviel wird jeweils verdient? Gibt es kind- oder elternbezogene Gründe, dass KM nicht Vollzeit arbeiten kann? usw.


    EDIT: wenn's um Kindergeld geht, dann geht die Berechnung dafür immer von der Anzahl der Kindern des Antragstellers aus.


    LG ich

  • hallo estragon,


    hab grad DDT angeschaut und da differiert der Betrag vom 1. zum 3. Kind um 3 Euro. Das ist nicht viel. Dachte, es wäre mehr. Da machen wir keinen Stress draus.


    Habs vorher nicht gefunden, wo die Kinderzahl mit aufgelistet ist.


    Danke für deine Antwort,


    die blumenelfe :blume

  • Och, das ist eigentlich ganz einfach, denn Kindergeld gibt's für das erste und zweite Kind je 184 Euro. Für das dritte Kind dann 190 Euro und für das vierte sowie für jedes weitere Kinde jeweils 215 Euro.