Umgangsboykott ist Strafbestand

  • Zitat

    Original von Mela


    :wow
    Ist das nicht etwas übertrieben?
    Niedrigere Strafen tun auch "weh", aber das bedeutet ja wohl Ruin.


    Das formulieren die immer so hart, aber eigenltlich kommen max. 10 % des angedrohten zustande.


    Aber trotzdem, auch dieses Urteil ist der richtige Weg und zwar solange bis ein Umdenken auf allen Seiten stattfindet!

  • Zitat

    Original von Mela


    Würde ich auch so sehen.
    Und welcher Straftatbestand greift wenn der Umgangselternteil die gerichtliche Regelung nicht einhält?


    Hab was gefunden:


    § 171
    Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht


    Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html



    Urteile darüber habe ich noch keine gefunden, aber den § könnte man anwenden.

  • Zitat

    Original von meziel
    § 171
    Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht


    Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html


    :D Danke!


    Es gibt eben eine Umgangspflicht.


    Urteile

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Warum eigentlich nur ´ne Verurteilung wegen Entziehung Minderjähriger? Bei so einer Kindesgeiselnahme wäre durchaus auch der Straftatbestand der Kindesmißhandlung erfüllt.


    Es gibt übrigens ein Urteil wo die "Mutter" für eine solche Aktion sogar in den Knast mußte und der Vater die Alleinsorge bekam: Az 61 F 1760/02 AG Bremen. Ironischerweise wurde dieses Urteil von Hardcore-Feministin Heinke gesprochen.

  • Zitat

    Original von radex
    Warum eigentlich nur ´ne Verurteilung wegen Entziehung Minderjähriger? Bei so einer Kindesgeiselnahme wäre durchaus auch der Straftatbestand der Kindesmißhandlung erfüllt.


    Es gibt übrigens ein Urteil wo die "Mutter" für eine solche Aktion sogar in den Knast mußte und der Vater die Alleinsorge bekam: Az 61 F 1760/02 AG Bremen. Ironischerweise wurde dieses Urteil von Hardcore-Feministin Heinke gesprochen.


    radex,


    kannst Du mir mal einen Link besorgen zu dem Urteil. Google findet nämlich nichts was schon sehr aussergewöhnlich ist.


    Danke

  • Amtsgericht Bremen vom 2.7.04 – 61 F 1760/02 in Kind-Prax 4/2005, 150-151
    Festsetzung von Zwangshaft gegen umgangsvereitelnde Mutter.
    Hat der allein sorgeberechtigte Elternteil bisher den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil vereitelt und wiederholt erklärt, dass ihn ein Zwangsgeld nicht schreckt, da er es ohnehin nicht zahlen könne, kann das Gericht gem. § 33 Abs. 1 S. 2 FGG Zwangshaft androhen für den Fall, dass er eine gerichtliche Umgangsregelung nicht befolgt. Ist aufgrund des bisherigen Verhaltens des Sorgeberechtigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen, dass er seiner durch Gerichtsbeschluss geregelten Pflicht zur Gewährung des Umgangs erneut nicht nachkommen wird, ist zur Erzwingung der ihm aufgegebenen Verpflichtung, den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen, die angedrohte Zwangshaft zu vollstrecken.


    http://www.pappa.com/vk/easyview/ausgabe/hilfe/umgang.htm

  • Radex


    Na das ist doch mal ein schönes Urteil das schneller runde machen sollte. Dann würden viele schon aus Angst den Umgang wieder herstellen. Wie gesagt, sowohl gilt dies für Mutter als auch für den Vater.


    :daumen

  • Zitat

    Original von Celtic
    Radex


    Na das ist doch mal ein schönes Urteil das schneller runde machen sollte. Dann würden viele schon aus Angst den Umgang wieder herstellen. Wie gesagt, sowohl gilt dies für Mutter als auch für den Vater.


    :daumen


    Das Urteil ist leider ein Einzelfall, gefällt von einer Richterin, die sich nicht länger von der Angeklagten auf der Nase rumführen lassen wollte indem sie ihre Entscheidungen einfach ignorierte.


  • Find ich so derart bekloppt (tschuldigung)... sry, aber was bringt einem das?
    Ich würde nie vor nem Richter nen Affen machen, nur weil sich der KV nicht
    kümmern will. Da weiß ich was ich von zu halten habe und gut ist. Wer nicht
    will der hat schon.


    Ein KV der mittels Beschluss oder Urteil an sein Kind oder aber an seine
    Umgangspflicht erinnert werden muss ist nicht Vater, sondern arme Wurst,
    und sowas brauchen meine Kids auch nicht.


    Sicher gehen hier viele diesem nicht konform, aber das ist meine Meinung.


    LG

  • Ich glaub´s ja nicht, was für ein Urteil !!!! Das arme Kind !
    Also ich habe nun den Glauben an die deutsche Rechtssprechung komplett verloren.
    Wenn ein Vater auf Umgang klagt laut das Urteil meistens : jedes zweite Wochenende.
    Und wenn ein Kind auf Umgang klagt bekommt es ein paar zugewiesene Tage im Jahr und der Vater eine Strafandrohung von
    50.000 Euro. Die er dann im Endeffekt garnicht zahlen kann und womöglich noch in Insolvenz geht. Was dann in späteren Jahren dazu führt das das Kind für den Vater noch aufkommen kann. Sorry, ich hab nur mal so weiter in die Zukunft gedacht. Von den psychischen Schäden garnicht zu sprechen. :angry :wand


    gruß Minnicat

  • Darum geht es doch im Endeffekt garnicht!


    Es geht um Gerechtigkeit, um Gleichstellung, um Vorbeugung!!


    KV braucht nicht zu denken, das er ein Kind zeugen kann, ein paar Euros zahlt und sich ansonsten aus dem Staub macht.


    KM braucht nicht zu denken das ihr Kind wirklich NUR IHR Kind ist und darüber entscheiden kann so wie es ihr gerade in den Kram passt, egal was irgendwelche Gerichtsbeschlüsse aussagen.


    Von diesen Wahnvorstellungen müssen "Eltern" weg, damit beide sich schon vor Zeugung und vor der Trennung darüber bewußt sind, was es heißt ein Kind in die Welt zu setzen und das damit lebenslange Pflichten bestehen, die auch noch mit dem wahrscheinlich "verhassten" Ex ausgeübt werden müssen.


    Um nichts anderes geht es zumindest mir!

  • Hallo Meziel,


    hab ich irgendwas verpasst, ich hab rausgeslesen das Du diese Urteil gut findest und das leider nur 10 % vollstreckt werden. Glaubst Du ehrlich nach der Argumentation des Vater, dass der sich in Zukunft um das Kind kümmert. Wohl eher nicht. Ich finde diese Urteile asolut absurd und nicht abschreckend. Wie soll ein Vater von 4 Kinder den monatlich als Strafe zahlen ? Wahrscheinlich nichts. Darum werden auch nur 10 % vollstreckt. Statt der Geldstrafen schlage ich angemessene hohe Stundenzahl im sozialen Dienst vor. Den Sozialverhalten scheint den meisten doch abzugehen.


    Du schreibts dir geht es um Gerechtigkeit, Gleichstellung und dass sich die Eltern vorher bewußt sein muß welche Verantwortung auf sie zu kommt. Nur leider sind nicht alle Kinder durchgeplante Wunschkinder. Und ich glaube auch nicht, dass Eltern vor der Zeugung der Kinder erstmal Gerichtsurteile durchlesen um sich dann vor Umgangsverweigerung abschrecken zu lassen. Das passiert doch erst wenn man das Kind da ist.


    Gruß
    Minnicat

    Einmal editiert, zuletzt von Minnicat ()

  • Hallo Minnicat, Meziel...,


    nur mal ne kurze Frage. Um welches Urteil dreht es sichjetzt ? Das wofür der Thread aufgemacht wurde oder ein anderes von einem Link hier in diesem Thread.


    Entgleist mir irgendwie jetzt was ihr jetzt genau meint ?



    LG


    Celtic

  • @Minnicat,


    Du scheinst nur die Hälfte gelesen zu haben. Schau mal auf das erste Posting dieses Threads! Hier ging es um ein Urteil dass die Mutter wegen "Entziehung Minderjähriger" verurteilt wurde. Im Laufe der Disskussion wurde nach dem Gegenteil gefragt, sprich was passiert wenn der Vater keinen Bock hat sich ums Kind zu kümmern. Darauf bezieht sich das Urteil des OLG Celle!


    Und noch was: Im Sachen Zwangsgeld im Familienrecht ist es üblich das die maximale Höhe angedroht wird. Ohne Androhung gibt es keine Zwangsgeldverordnung. Erst wenn jemand dagegen verstößt, wird kann und wird ein Zwangsgeld verhängt, was dann meist an den Einkommensverhältnissen angemessen ausgesprochen wird.


    So, und nun zum wesentlichen:


    Natürlich sind nicht alle Kinder reine Wünsche, aber wenn Du mich persönlich fragst: Maximal 5 % aller geborenen Kinder sind wirkliche "Unfälle" !
    Alles andere sind gewollte oder eben "drauf angelegte" Kinder !


    Und zu Deinen angesprochenen Vorinformationen: Warum wissen denn viele garnicht was es heißt ein Kind in die Welt zu setzen und welche möglichen Konsequenzen es hat? Warum informieren wir uns nicht vorher vernünftig wenn wir eine lebenslange Verantwortung eingehen?

  • Hallo Celtic ,
    angefangen hat der Thread mit : mit einem Link über eine zu Zwangsgeld verurteilte Mutter mit der Unterschrift kaum zu glauben oder war ?. Darauf hin hat jemand ein Gerichtsurteil über einen Umgangverweigernden Vater eingestellt. Ich hab mich auf das zweite Urteil bezogen. Insbesondere dadrauf das diese Urteile genau wie die Unterhaltsurteile bei Verweigerung absolut nicht vollstreckbar sind auf Grund der finanziellen Situationen der meisten Familien.


    Gruß
    Minnicat

  • Es geht hier überhaupt nicht um die Befindlichkeiten von Vätern und Müttern, die, egal auf welche Weise, dem Kind einen Teil seiner Identität nehmen.


    Das Kind hat verdammt nochmal ein Recht darauf, beide Eltern zu kennen und mit ihnen Zeit zu verbringen. Und wenn es dabei nur erkennt, was für ein &%$§=?! der umgangsverweigernde ET ist. Das ist immer noch besser als wenn es jahrelang solche Beschuldigungen vom anwesenden ET hört - die Kids glauben es eh nicht und wollen sich davon selbst überzeugen.
    Und da es mehr als genug Väter gibt, die denken, mit ein paar Euro KU ihre Schuldigkeit getan zu haben, sind o.a. Urteile durchaus angemessen.


    Väter klagen gegen Mütter, die den Umgang verweigern, um ihrem Kind und sich den Kontakt zu ermöglichen.


    Warum soll eine Mutter nicht das Recht haben, im Namen ihres Kindes den Vater an seine Pflichten zu erinnern?


    Zuerst kommt das Recht des Kindes, dann die Pflicht der Eltern - beider Eltern! -, und dann die Rechte der Eltern.


    P.S. Alle o.a. Beispiele gelten natürlich auch für die Variante, dass die Kinder beim Vater leben und die Mutter boykottiert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Minnicat
    Hallo Celtic ,
    angefangen hat der Thread mit : mit einem Link über eine zu Zwangsgeld verurteilte Mutter mit der Unterschrift kaum zu glauben oder war ?. Darauf hin hat jemand ein Gerichtsurteil über einen Umgangverweigernden Vater eingestellt. Ich hab mich auf das zweite Urteil bezogen. Insbesondere dadrauf das diese Urteile genau wie die Unterhaltsurteile bei Verweigerung absolut nicht vollstreckbar sind auf Grund der finanziellen Situationen der meisten Familien.


    Gruß
    Minnicat


    Irrtum Minnicat, im ersten Urteil wurde die Mutter strafrechtlich verfolgt und wegen "Entziehung Minderjähriger" zu einer Geldstrafe verurteilt!
    Zur Info: Geldstrafen ab 90 Tagessätzen bedeuten : VORBESTRAFT !


    Genauso muss es Urteile gemäß §171 (Verletzung der Fürsorgepflicht)
    geben, die KV verurteilt weil sie das Racht des Kindes auch Umgang nicht wahrnehmen und somit dem Kind schaden!


    Das ist der Ursprung bzw. Sinn dieses Threads gewesen, nicht mehr und nicht weniger!


    DAS KIND ZÄHLT, nicht der Ex, die Ex, sondern das Kind !

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Zitat


    Genauso muss es Urteile gemäß §171 (Verletzung der Fürsorgepflicht)
    geben, die KV verurteilt weil sie das Racht des Kindes auch Umgang nicht wahrnehmen und somit dem Kind schaden!


    Auch dazu gibt´s schon ein Urteil. ;-)
    Ein Vater wurde per Gerichtsurteil zum Umgang verknackt. Aber wohl auch ein Einzelfall.


    Übrigens sind nicht alle Elternteile die den Umgang zwischen dem anderen Partner und dem Kind vereiteln weiblich. In einer Fernsehdiskussion sagte Matthieu Carriere einmal, daß 10% Männer darunter sind. Das macht die Sache für das Kind natürlich nicht besser.

  • :brille So jetzt misch ich mich doch mal ein
    bei dieser ganzen Diskussion kommt mir das Kind zu kurz. Was wollen den diese Streithähne mal ihren Kindern erzählen, wenn diese groß sind und selber hinterfragen? Können KV und KM dann noch hinter ihrem Handeln stehen? Das kann kein Gesetz oder Zwangsgeld der Welt Regeln auch wenn tausendmal irgendeine Partei recht hatte....
    Glaubt hier einer, daß nach diesem Urteil gegen die Mutter das Verhältnis zwischen den Eltern und damit auch der Umgang mit dem Kind besser wird? Ich nicht...
    Lg Lichtengel