Richtlinien für die Unterkunft wurden verschärft

  • Oh mann, ich verstehe den deutschen staat einfach nicht.
    bin momentan auf wohnungssuche und muss zum 01.09. hier raus.
    als man mich im juni bei der arge über alles informiert hat, hat man mir gesagt, meine wohnung darf 425,- eur + 54 eur heizung kosten.


    nun haben sich diese richtlinien zum 01.07. geändert.
    jetzt ist es so, dass die kaltmiete 316,-. eur betragen darf, ca. 100 eur nebenkosten und 54 eur heizkosten.


    hab nun eine wohnung die 410 eur kalt + 80 eur nebenkosten hat.
    nach den alten richtlinien wäre sie für mich ja bezahlbar, aber wenn das amt nach den neuen richtlinien geht muss ich 100 eur dazuzahlen.
    das kann ja wohl nicht angehen.
    hier in der gegend gibt es ja kaum 1 zw für 316 eur. wie stellen die sich das bitte vor???


    morgen bekomme ich erstmal den mietvertrag und dann gehe ich direkt zur arge.
    hoffe ja, dass die bei mir evtl. noch nach den alten richtlinien gehen, da ich ja erst jetzt über die neuen informiert wurde.


    kann man denn nichts dagegen machen???

  • :wink


    Hi, da kommt es echt auf den Sachbearbeiter an...einer sagt ja der Andere nein. Hast du den MV schon unterschrieben? Hier ist es so das du erst ne Vermieterauskunft zum AA bringen musst, die segnen dann ab (oder lehnen ab) und erst dann darfst du unterschreiben.


    Drück dir die Daumen...



    cu Sandra

  • nee, hab ihn noch nicht unterschrieben. muss ihn ja erst vorlegen.
    mein sb ist bis zum 20.08. im urlaub. ich hab das amt heute angerufen, und die meinten, ich bräuchte dafür keinen termin beim sachbearbeiter, das könnte man alles am empfang klären.
    finde es bei uns sowieso suspekt, dass sämtliche angelegenheiten am empfang geklärt werden, und man erst dann vielleicht zum sachbearbeiter kann. das heißt, dass sämtliche leute die im warteraum sitzen, alles mitkriegen, was man so bespricht.


    man, ich bin echt froh, dass ich "nur noch" ein jahr im erziehungsurlaub bin, und ich dann nicht mehr abhängig von diesem dollen amt bin :wand

  • ob der sachbearbeiter da spielraum hat... ?


    ich denek nicht, dass du dich auf das "ich bin dann erst informiert worden" berufen kannst. du bis verpflichtet, dir die infos zu holen. unwissenheit schützt vor strafe oder zu hoher miete nicht.


    versuche den sachbeareiter auf der menschlichen schiene zu erwischen. gib deiner bg-nummer ein gesicht.

  • OOhhh Du glückliche!!! Ich freu mich für dich!!!


    Ich bin auch immer noch verzweifelt auf der Suche nach einer Wohnung, aber für den Preis, den die Wohnung haben darf, ist es wirklich schwer was zu finden!!! Weiß auch nicht, wie die sich von der ARGE das denken!!
    Na ja, vielleicht hab ich ja auch bald Glück!!


    Aber dir erstmal Herzlichen Glückwunsch!!!!